Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter страница 198

Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

isbn:

СКАЧАТЬ ein Nutzer Zugriff auf den im Internet veröffentlichten Wertpapierprospekt erhält, sollte ein Filter mit einem dazu beigefügten Hinweis erscheinen und den Nutzer auffordern, Wohnsitz, Wohnort und PLZ anzugeben. Wenn der Nutzer eine deutsche Anschrift eingibt und zusätzlich die vorher inaktive Auswahl anklickt, dass er den Disclaimer gelesen habe und damit einverstanden sei, erhält er Zugriff auf den Wertpapierprospekt. Wenn der Nutzer eine andere oder unrichtige Adresse eingibt oder die Auswahl nicht aktiviert, erhält er keinen Zugriff. Die entsprechenden Vorgaben werden in den Publizitätsrichtlinien[40] aufgenommen.

      65

      66

      67

      

      Sofern Researchstudien von den emissionsbegleitenden Banken gestellt werden – wie dies generell bei mittleren und größeren Transaktionen der Fall ist – werden sog. „Research-Richtlinien“ zur Einhaltung der notwendigen Compliance-Vorschriften zur Verfügung gestellt. Die Research-Richtlinien sehen vor, dass den Analysten Zugang zu Informationen nur erteilt wird, wenn sie diese Research-Guidelines zuvor durch eine entsprechende Erklärung akzeptieren.

      68

      

      69

      70

6. Zusätzliche Pflichten im Rahmen der Vorbereitung von Kapitalerhöhungen

      71

      Im Rahmen der Vorbereitung von Börsengängen und Kapitalerhöhungen spielen das Insiderrecht und die Ad-hoc-Publizität nur bei Kapitalerhöhungen, nicht aber bei Börsengängen eine Rolle, denn bei Börsengängen sind die Aktien des Emittenten ja gerade noch nicht börsennotiert und damit greifen weder das Insiderrecht noch die Ad-hoc-Publizität. Als Ausnahme ist der Fall denkbar, dass ein Emittent zunächst eine Anleihe börsenhandeln lässt. In diesem Fall gelten die gleichen Grundsätze wie nachstehend für Kapitalerhöhungen dargestellt mit der Ausnahme, dass hinsichtlich der Frage, was kursrelevant ist, auf eine Kursrelevanz für die entsprechende Anleihe abzustellen ist und nicht auf die Kursrelevanz für Aktien. Dies wirkt sich in der Regel derart aus, dass weniger Umstände in den Anwendungsbereich der Insiderinformation und damit auch der Ad-hoc-Publizität fallen.

      72

СКАЧАТЬ