Louise Otto: Frauenbewegung Essays, Romane, Biografien & Gedichte. Louise Otto
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Название: Louise Otto: Frauenbewegung Essays, Romane, Biografien & Gedichte

Автор: Louise Otto

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия:

isbn: 9788027204908

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СКАЧАТЬ den Frauen ein Recht entzieht, das ihnen noch niemals verweigert ward. In den alten, vormärzlichen Zeiten, wo man Konzessionen brauchte zur Herausgabe einer Zeitschrift, redigierte Louise Marezoll zu Leipzig jahrelang den »Frauenspiegel«, während noch viel früher das Stuttgarter »Morgenblatt« – (und zwar, ehe es Wolfgang Menzel herunterbrachte –) unter weiblicher Redaktion war. Der vielen andern Frauen nicht zu gedenken, welche noch in den letzten Jahren Zeitschriften redigierten, z.B. Luise Dittmar, Johanna Kinkel usw. – Daß man auf einmal den Frauen die Fähigkeit sollte absprechen wollen für etwas, das sie immer so geübt, daß diejenigen, die es anging, d.h. das Publikum, damit zufrieden waren – denn sonst hätten diese Blätter unter weiblicher Redaktion ja am Abonnenten-Mangel sterben müssen, so gut wie andere – das können wir kaum glauben – und in diesem Punkt sind wir beruhigt, denn die Bestimmungen über Redaktionen im vorliegenden Preßgesetz sind, wie neulich die »Grenzboten« ganz richtig nachgewiesen, der Art, daß ein gewöhnlicher Handwerker, der weiter nichts gelernt hat, als was sein Fach erheischt, denselben viel eher genügen kann, als ein Gelehrter, der alle Philosophen im Kopfe hat – es kommt alles nur auf die Zufälligkeiten der äußern Existenz an.

      In gegenwärtiger Zeit stehen die Sachen so, daß die Entziehung eines bürgerlichen Rechtes noch keine Erniedrigung, noch kein Armutszeugnis ist – aber zu beklagen ist es immer.

      Wenn das sächsische Preßgesetz den Frauen verbietet, Redaktionen zu führen und sich überhaupt dabei näher zu beteiligen, so wird mit diesem Rechte, das sie bisher besaßen, ihnen auch – wie fast mit jedem Rechte – noch ein »Recht auf Arbeit« mehr entzogen, womit es bei ihnen im Vergleich mit den Männern ohnehin schlecht genug steht – und wenn alle jene, welche in ihren Erwerbsinteressen durch das neue Preßgesetz gestört und gehemmt werden, sich darüber beklagen, wie z.B. die Kommissionsbuchhändler, die Buchdrucker, die Verleger von Provinzial-Blättern usw. getan, so haben wahrscheinlich die Frauen nicht viel weniger Grund dazu.

      Jene Bestimmung des § 12., die »männlichen Personen« betreffend, ist allen so unerwartet gekommen, daß sie darüber fast von den meisten Lesern des Preßgesetz-Entwurfes ganz übersehen worden ist – man hat schnell darüber hinweggelesen und gar nicht gefühlt, welche Beleidigung und Zurücksetzung eines ganzen Geschlechts in dieser Bestimmung liegt. Erst den Betroffenen wird sie fühlbar werden. Die Betroffenen werden aber nicht nur die wenigen Frauen sein, die eine Redaktion führen oder führen möchten, sondern die vielen, Männer und Frauen, welche eine Zeitschrift lasen, die von keiner »männlichen Person« redigiert ward, und welche für die Rechte der Frauen mitkämpfend oder sie wenigstens selbst anerkennend nur erst plötzlich gewahr werden – wie sehr hinter ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen von allgemeinen Menschenrechten man in einem Staate zurück ist, in dem man solchen Tatsachen begegnet.

       L.O.

      Abschiedswort

       Inhaltsverzeichnis

      Vor ziemlich zwei Jahren war es, als ich diese Zeitung gründete und im Programm derselben schrieb: »Die Geschichte aller Zeiten und die heutige ganz besonders lehrt: daß diejenigen auch vergessen wurden, welche an sich selbst zu denken vergaßen.«

      »Wohlauf, meine Schwestern, vereinigt euch mit mir, damit wir nicht zurückbleiben, wo alle und alles um uns und neben uns vorwärts drängt und kämpft. Wir wollen auch unser Teil fordern und verdienen an der großen Welt-Erlösung, welche der ganzen Menschheit, deren eine Hälfte wir sind, endlich werden muß.«

      »Wir wollen unser Teil fordern: das Recht, das Rein-Menschliche, in uns in freier Entwickelung aller unserer Kräfte auszubilden und das Recht der Mündigkeit und Selbständigkeit im Staat.«

      »Wir wollen unser Teil verdienen: wir wollen unsere Kräfte aufbieten, das Werk der Welt-Erlösung zu fördern, zunächst dadurch, daß wir den großen Gedanken der Zukunft: Freiheit und Humanität (was im Grunde zwei gleichbedeutende Worte sind) auszubreiten suchen in allen Kreisen, welche uns zugänglich sind, in den weitern des größern Lebens durch die Presse, in den engern der Familie durch Beispiel, Belehrung und Erziehung. Wir wollen unser Teil aber auch dadurch verdienen, daß wir nicht vereinzelt streben, nur jede für sich, sondern vielmehr jede für alle; und daß wir vor allem derer zumeist uns annehmen, welche in Armut, Elend und Unwissenheit vergessen und vernachlässigt schmachten.«

      Zwei Jahrgänge dieser Zeitung liegen dem Publikum zur Beurteilung vor. Es wird ihr das Zeugnis geben müssen, treu an diesem Programm festgehalten zu haben, und die stets wachsende Teilnahme, welche dieselbe durch Abonnenten und Mitarbeiter-Kräfte fand, und zwar fand unter den ungünstigsten Verhältnissen, welche eine demokratische Zeitschrift nur haben konnte (- das sächsische Blatt begann im April 1849, die dritte Nr. erschien unterm Belagerungszustand), wird es selbstredend bestätigen, daß dies Programm nicht vergebens geschrieben ward.

      Es ist nicht Eitelkeit und Selbstlob: es ist die Freudigkeit der Erfahrung zweier Jahre, mit der ich heute sagen darf: Die Frauen-Zeitung hat gehalten, was sie versprochen; was sie beabsichtigt und gewollt, hat sie erreicht und bezweckt. Sie hat »dem Reich der Freiheit Bürgerinnen geworben«, sie hat unzählige Frauen aufgeweckt aus ihrem Halbschlummer und angeregt, »ihr Teil zu fordern«, und noch mehr, »ihr Teil zu verdienen«, sie hat vor allem es dahin gebracht, daß nicht mehr nur »jede für sich« strebte, sondern vielmehr »jede für alle« – sie hat es auch dahin gebracht, »daß diejenigen, die nicht vergaßen, an sich selbst zu denken, auch nicht vergessen worden sind«. Die Erfahrungen der letzten Zeit und das neue Preßgesetz selbst bestätigen dies.

      Weit entfernt von der allgemeinen Ausdrucksweise anderer Gesetze, hebt es § 12. des Preßgesetzes besonders hervor, daß nur »männliche Personen« Redaktionen von Zeitschriften führen dürfen. Es ist also kein Zweifel, daß man an die Frauen diesmal nicht zu denken vergessen hat. Insofern haben wir durch unsere Bestrebungen der letzten Jahre es wirklich dahin gebracht, daß man Rücksichten auf die Frauen nimmt, wie sie früher niemals genommen worden sind. – Als wir vor zwei Jahren unser Programm versendeten, dachten wir freilich bei jener Stelle nur an die Austeilung von Rechten an alle Staatsangehörige, wobei wir nicht vergessen sein wollten – wie jetzt die Sachen stehen, handelt es sich im Gegensatz um Entziehung von Rechten, und von unserm Standpunkt aus ist es jetzt nicht minder ehrenvoll für uns: auch dabei nicht vergessen worden zu sein, als es bei den frühern Verhältnissen, im umgekehrten Fall, das Gleiche gewesen wäre.

      Ich bin hier zur Anführung des Grundes gekommen, aus dem ich die Frauen-Zeitung eingehen lassen und heute dies Abschiedswort schreiben muß.

      Er ist enthalten in § 12. des Preßgesetz-Entwurfes: »Die verantwortliche Redaktion einer Zeitschrift dürfen nur solche im Königreich Sachsen wohnhafte männliche Personen führen« – usw. Die übrigen Bedingungen der Redaktionsübernahme sind nicht nötig zu wiederholen, diese eine erklärt die Unmöglichkeit des längern Bestehens einer »Frauen-Zeitung«, da auch »bei der Mitredaktion beteiligte Personen dieselben Eigenschaften haben müssen«. – Alle den anderen nachfolgenden Bedingungen zur Fortführung der Redaktion würde ich haben genügen können, auch die Stellung der Kaution würde uns kein Hindernis gewesen sein – aber Frauen sind ein- für allemal nicht mehr zu einer Redaktion zulässig, und so bleibt mir nichts übrig, als samt der Frauen-Zeitung Abschied zu nehmen von ihren Lesern und Leserinnen.

      Es fällt mir nicht ein, den Einflüsterungen klügelnder Schmeichler zu glauben, welche mir einreden wollen, man habe – (weil eben noch nirgends und durch kein anderes deutsches Preßgesetz den Frauen die Führung von Redaktionen verboten worden) in dem betreffenden sächsischen Preßgesetz-Entwurf auf mich speziell Rücksicht genommen – allein ich kann nicht umhin, darin eine Anerkennung des Wirkens der »Frauen-Zeitung« zu finden, denn ehe sie bestand und СКАЧАТЬ