Louise Otto: Frauenbewegung Essays, Romane, Biografien & Gedichte. Louise Otto
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Название: Louise Otto: Frauenbewegung Essays, Romane, Biografien & Gedichte

Автор: Louise Otto

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия:

isbn: 9788027204908

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СКАЧАТЬ wir müssen es eingestehen, haben dies mit dem gewöhnlichen Bürger und Bauer gemein, daß wir ungern Zeitungen lesen, die uns keine Tatsachen berichten, sondern nur diplomatische Verhandlungen, Noten, Landtagsreden usw., lauter Dinge, von denen es mehr als zweifelhaft ist, ob sie überhaupt einen Erfolg haben, daß man nicht einmal erst noch klügelnd fragt: welchen? – So hörten wir verwundert das erste Kriegssignal, auf das wir gar nicht vorbereitet waren – griffen hastig nach den Zeitungen, um uns darin nach dem Feind umzusehen – der noch nicht vor den Toren stand. Die Union rüstet wider den Bundestag, Preußen wider Österreich, Bayern, Sachsen und umgekehrt – so erklärten uns die Zeitungen; in unsere Sprache aber übersetzt, heißt es: Deutschland rüstet wider Deutschland – und wir wendeten uns erschüttert ab.

      Doch nur einen Augenblick! Wir hatten den Mut, den Dingen näher ins Gesicht zu sehen, und wie immer erholten wir uns auch diesmal von dem leeren Schrecken. Wir haben nie daran geglaubt, daß es Preußens Regierung Ernst sei, die Sympathien ihres Volkes, oder wenigstens der konstitutionellen Partei desselben, sich erwerben zu wollen – wir konnten also auch jetzt nicht die Hoffnungen der Gothaner und Genossen teilen, daß Preußen sich rüste, zugunsten des Konstitutionalismus das Schwert zu ziehen, wir trauten ihr zwar keine persönlichen Sympathien zu für jenen »Fälscher von Greifswalde«, aber noch weniger für die verfassungstreuen Hessen – wir wußten, daß Preußen nicht rüsten werde für irgendein Recht des deutschen Volkes – denn es hat sie hundertfach mit Füßen getreten, sondern nur für die Rechte seiner Krone – für seine Oberhoheitsrechte über deutsche Fürsten und Stämme; die es sich durch die »Union« unter einer gefälligen Form bereits glaubte erworben zu haben. Wir teilten und teilen also die Sympathien der Konstitutionellen par excellence für Preußen nicht – daß wir aber keine Sympathien für Österreich haben, brauchen wir wohl nicht erst auseinanderzusetzen. Wir haben nur auch keine Furcht vor Österreich. Wollte Österreich es wagen, seine Regimenter aus Ungarn und Italien zu ziehen – es würde sie dort nur zu bald wieder hinsenden müssen und vielleicht kämen sie »zu spät«. Sollte in Deutschland auf fürstliches Geheiß ein Bruderkampf entbrennen – so möchte schwerlich dabei für die Fürsten etwas zu gewinnen – sondern eher zu verlieren sein. – In der badnischen Kammer sprach man mit Ängstlichkeit von dem Abzug der Preußen »aus dem lauen, etwas beruhigten Lande« und nannte das »zu früh«. Das ist ein Beispiel. –

      Und so sind denn auch, wie wir es vorausgesagt, die Aussichten für Deutschland wieder sehr friedlich geworden, Preußen wird nachgeben und die Fürsten werden samt Österreich im deutschen Bundestag sich vereinigen. Daß dem deutschen Volk diese Vereinigung auch den letzten Schimmer von Freiheit, dem letzten Rest seiner Rechte noch rauben wird – wer zweifelt daran? – Aber hat denn die Demokratie jetzt noch irgendwo gehofft, daß sie, ein leuchtender Phönix, ihre Schwingen eher wieder erheben können, bis sie vollends in ihr Grab gesunken und nichts mehr von ihr zu sehen war als rauchende Asche?

      Wir sind also beruhigt. Es wird kein Krieg werden – es wird kein deutsches Blut fließen auf deutschen Fluren von deutschen Händen vergossen – aber man wird die Waffen auch nicht aus der Hand legen, bis man »Garantien« hat befriedigender Einigung. So trauert denn nicht, deutsche Mütter, Gattinnen, Schwestern – man wird eure Lieben nicht morden, wenn sie auch noch ein wenig »marschieren« müssen in der rauhen Jahreszeit, wenn sie auch noch vom häuslichen Herd und den gewohnten Beschäftigungen entfernt bleiben und ihr dafür die fremde Einquartierung pflegen und bezahlen müßt. –

      Wir kommen einmal aus den halben Zuständen nicht heraus – »der bewaffnete Friede« ist eben auch nichts als ein halber Krieg und ein halber Friede.

       L.O.

      § 12. des Entwurfs eines Preßgesetzes für das Königreich Sachsen

       Inhaltsverzeichnis

      Dieser § lautet wörtlich: »Die verantwortliche Redaktion einer Zeitschrift dürfen nur solche, im Königreich Sachsen wohnhafte männliche Personen übernehmen oder fortführen, welche die zur Stimmberechtigung bei den Landtagswahlen mit Ausnahme resp. der Ansässigkeit und des Zensus erforderlichen Eigenschaften besitzen. – Diejenigen Mitredakteure, welche zwar keine Verantwortung haben, aber in ihrer Eigenschaft als Mitredakteure auf der betreffenden Zeitschrift namentlich mit genannt werden sollen, müssen sich ebenfalls im Besitz dieser Eigenschaften befinden.«

      Das ist einfach und verständlich.

      Während in unzähligen Gesetzen im allgemeinen von »Personen« oder »Staatsangehörigen« oder gar »Untertanen« die Rede ist und es nun meist dem Brauch und Herkommen überlassen bleibt, ob darunter nur Männer zu verstehen sind oder auch Frauen mit, enthebt uns der vorstehende Paragraph jeder weiteren Frage; es ist hier ausdrücklich von »männlichen Personen« die Rede. Wir loben diese Bestimmtheit und wünschten nur, daß sie sich in allen anderen Gesetzen fände. Denn wir machen uns niemals Illusionen oder verschließen die Augen gegen den Anblick von Tatsachen. Wir wissen, daß die Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz bis jetzt noch nicht existiert, was man auch davon fabeln möge, wir wissen, daß die Gesetze, welche im allgemeinen von »Staatsbürgern« handeln, höchst willkürliche Auslegungen finden in bezug auf die Staatsbürgerinnen, daß diese in dem einen Fall als solche anerkannt werden und mitzählen, im andern hingegen als gar nicht existierend betrachtet werden, und dies alles infolge einer schweigenden Übereinkunft. Ein einziges Beispiel für so Allbekanntes genügt. Wenn es in den Grundrechten hieß: »Jeder Staatsangehörige ist Wähler«, so waren mittelst einer schweigenden Übereinkunft hier unter dem Begriff »Staatsangehörige« die Frauen nicht mitverstanden, während in dem Satz: »Jeder Staatsangehörige ist steuerpflichtig«, die Frauen mit einbegriffen sind und bleiben.

      Diese willkürlichen Auslegungen weiß der sächsische Preßgesetz-Entwurf von sich fern zu halten. Hier ist es mit Bestimmtheit gesagt, daß nur »männliche Personen« Redaktionen von Zeitschriften übernehmen und fortführen dürfen. Das ist mindestens deutlich.

      Die Frauen sind somit von der Führung von Redaktionen ausgeschlossen, ja sie dürfen nicht einmal sich als unverantwortliche Nebenpersonen bei einer Redaktion mit beteiligen, wie das weiter in dem Paragraph klar ausgesprochen ist.

      Diese neue Unmündigkeitserklärung der Frauen ist abgegeben worden von Gesetzgebern desselben Landes, in welchem fast zuerst in Deutschland vor nur beinahe zwanzig Jahren die Frauen als mündig erklärt worden sind, indem ein Gesetz die Geschlechts-Vormundschaft aufhob. Dies war ein Ruhm für Sachsens Regierung nicht minder als für die sächsischen Frauen – wer hätte gedacht, daß wir im Jahre 1850 das Gegenteil davon erleben müßten? – Damals war auf dem Landtag diese Mündigkeitserklärung der Frauen Gegenstand einer lebhaften und glorreichen Verhandlung, jene ziemlich zwanzig Jahr später, aber von einer nach demselben Wahlgesetz erwählten Versammlung erfolgte Unmündigkeitserklärung der Frauen ward schweigend angenommen und ausgesprochen, wie etwas, das sich von selbst versteht. Niemand hat nur ein Wort über die ganze Sache erhoben, sie ward abgetan, wie etwas, das gar nicht anders sein kann.

      Oder wäre es keine Unmündigkeitserklärung, wenn man jetzt auf einmal nur Männern ein Recht zugesteht, welches von Frauen immer unangefochten geübt worden, wenn man den Frauen durch ein solches Gesetz sagt, daß sie nicht fähig oder würdig sind für einen Beruf, der ihnen bisher noch niemals und nirgends streitig gemacht worden ist?

      Es ist hier weder Ort noch Zeit, sich über den vorliegenden Preßgesetz-Entwurf weiter auszusprechen – die ganze Strenge desselben konnten wir erwarten nach all den Erfahrungen, die wir in dem letzten Jahr gemacht, daß man aber wie in § 12. geschieht, bei so begrenzten Bestimmungen der Eigenschaften, die zu einem Redakteur und Mitredakteur erfordert werden, auch noch den besondern Unterschied von Männern und Frauen macht, hat uns in der Tat verwundert, und zwar ganz einfach nur СКАЧАТЬ