Название: Kapitalmarkt Compliance
Автор: Karl Richter
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811447035
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2. Konzernebene
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Ist der Emittent ein Konzernmutterunternehmen, haben dessen gesetzlichen Vertreter den Halbjahresfinanzbericht mit allen seinen Bestandteilen für das Konzernmutterunternehmen und die Gesamtheit der einzubeziehenden Tochterunternehmen zu erstellen und zu veröffentlichen.[161] Ein gesonderter Halbjahresfinanzbericht, der sich allein auf den Emittenten als Mutterunternehmen bezieht, ist dann nicht erforderlich.[162] Anders als im Zusammenhang mit der Jahresberichtserstattung tritt der konsolidierte Halbjahresfinanzbericht vielmehr nicht neben, sondern an die Stelle des auf Gesellschaftsebene zu erstellenden Halbjahresfinanzberichts.[163]
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Für den Inhalt gelten die Ausführungen zur Gesellschaftsebene entsprechend. Bei Konzernmutterunternehmen, die quartalsweise Zwischenberichte erstellen, wird unter Hinweis auf IAS 34.20 teilweise vertreten, der verkürzte Abschluss des ersten Halbjahrs habe zusätzlich die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das aktuelle zweite Quartal und das des vorangegangenen Geschäftsjahres zu enthalten.[164] Dafür gibt der Wortlaut des IAS 34.20 jedoch nichts her.[165]
3. Rechnungslegungsstandards
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Auf den verkürzten Abschluss sind die für den Jahresabschluss geltenden Rechnungslegungsgrundsätze anzuwenden.[166] Den handelsrechtlichen Vorschriften unterfallende Kapitalgesellschaften haben daher grundsätzlich auch im Halbjahresfinanzbericht die Rechnungslegungsnormen des HGB zu beachten.
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Emittenten, die als Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufzustellen haben, müssen die IFRS gleichermaßen dem konsolidierten verkürzten Abschluss des Halbjahresfinanzberichts zugrunde legen.[167]
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Ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellter verkürzter Abschluss kommt demnach lediglich für Unternehmen mit Sitz in Deutschland in Betracht, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Sollten diese Unternehmen entsprechend § 325 Abs. 2a HGB aber ausnahmsweise freiwillig einen Einzelabschluss unter Beachtung der IFRS aufstellen, hat der verkürzte Abschluss ebenfalls den IFRS zu entsprechen.[168]
1. Frist zur Offenlegung
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Der Halbjahresfinanzbericht ist unverzüglich,[169] spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums zu veröffentlichen.[170]
92
Gem. Ziff. 7.1.2 S. 3 DCGK[171] sollen deutsche börsennotierte[172] Gesellschaften den Halbjahresfinanzbericht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich machen.
2. Inhalt und Sprache der Offenlegung
93
Es ist der gesamte Halbjahresfinanzbericht offen zu legen.[173]
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Hinsichtlich der Sprache gelten, wie auch für den Jahresfinanzbericht, die allgemeinen Grundsätze.[174]
IV. Art und Weise der Offenlegung
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Die Art und Weise der Offenlegung des Halbjahresfinanzberichts entspricht derjenigen der Offenlegung des Jahresfinanzberichts. D.h. der Halbjahresfinanzbericht ist der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.[175] Darüber hinaus muss das betroffene Unternehmen spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums und vor dem Zeitpunkt, zu dem er erstmals der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, eine Hinweisbekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die relevanten Rechnungsunterlagen zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich sind.[176] Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung hat das betroffene Unternehmen die Veröffentlichung unter Angabe des Textes der Veröffentlichung, der Medien, an die die Information gesandt wurde, sowie des genauen Zeitpunkts der Versendung an die Medien der BaFin mitzuteilen.[177] Schließlich ist die Hinweisbekanntmachung unverzüglich nach der Veröffentlichung dem Unternehmensregister zur Speicherung zu übermitteln.[178]
V. Dauer der Verfügbarkeit/Bekanntmachungsänderungsmitteilung
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Für die Dauer der Verfügbarkeit sowie für das Erfordernis etwaiger Bekanntmachungsänderungsmitteilungen gelten die Ausführungen zum Jahresfinanzbericht entsprechend.[179]
VI. Gesellschaften, deren Aktien oder aktienvertretenden Zertifikate im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind
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Unternehmen, deren Aktien oder aktienvertretenden Zertifikate im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, müssen für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres jeweils einen Halbjahresfinanzbericht nach den Vorgaben des § 115 Abs. 2–4 WpHG (§ 37w Abs. 2-4 WpHG a.F.) oder – falls sie verpflichtet sind, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen – einen Halbjahresfinanzbericht nach den Vorgaben des § 117 Nr. 2 WpHG (§ 37y Nr. 2 WpHG a.F.) erstellen.[180]
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Dieser Bericht muss in deutscher und englischer Sprache abgefasst sein. Emittenten mit Sitz im Ausland können den Halbjahresbericht ausschließlich in englischer Sprache abfassen.[181]
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Der Halbjahresbericht ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse in elektronischer Form[182] zu übermitteln. Zu beachten ist, dass nach Ziff. 7.1.2 S. 3 DCGK[183] die Frist zur Veröffentlichung von Zwischenberichten für deutsche börsennotierte[184] Gesellschaften 45 Tage, gerechnet vom Ende des Berichtszeitraums beträgt.
100
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse stellt den Halbjahresbericht dem Publikum elektronisch oder in anderer geeigneter Weise zur Verfügung.[185]
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