Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ eine zeitnahe Information an den Gesamtvorstand über den Vorsitzenden bzw. über die Aufnahme eines Beschlussvorschlags zur Ad-hoc-Publizitätspflicht in die den jeweiligen Sachverhalt betreffende Gesamtvorstandsvorlage durch die verantwortliche Fachabteilung; das jeweilige Sitzungsprotokoll der Ad-hoc-Kommission ist als Anlage beizufügen. Eilbedürftige Fälle sind unverzüglich dem Gesamtvorstand zur Kenntnis zu bringen

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Der Vorstandsvorsitzende sowie das für die Compliance-Funktion zuständige Vorstandsmitglied haben ein permanentes Gastrecht in den Sitzungen der Kommission. Die jeweilige Agenda ist, sofern vorhanden, dem Vorstandsvorsitzenden sowie dem für die Compliance-Funktion zuständigen Vorstandsmitglied rechtzeitig vor der Sitzung zuzuleiten.
Sachverständige Personen Jedes ständige Mitglied kann in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Ad-hoc-Kommission oder im Falle seiner Abwesenheit seines Stellvertreters, sachverständige Personen zur Beurteilung einzelner Ad-hoc-Vorgänge hinzuziehen. Für die Beurteilung von Geschäftszahlen wird generell die Finanzabteilung hinzugezogen.
Gäste haben kein Stimmrecht.

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Die Geschäftsordnung tritt durch Beschlussfassung durch die Ad-hoc-Kommission und des Gesamtvorstandes in Kraft.
Änderungen der Geschäftsordnung, sofern diese die Zielsetzung der Kommission, dessen Vorsitz, den Aufgabenbereich oder die Entscheidungsbefugnisse der Kommission betreffen, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Änderungen in Bezug auf die Mitglieder bedürfen der Zustimmung durch den jeweiligen Vorsitzenden der Ad-hoc-Kommission sowie der Kenntnisnahme durch den Gesamtvorstand. Die Kenntnisnahme kann über die Zuleitung des Protokolls des jeweiligen Gremiums, welches über die Änderung beschlossen hat, in die nächste Sitzung des Gesamtvorstandes erfolgen. Änderungen zur Organisation und Koordination der Ad-hoc-Kommission obliegen dem Sitzungsleiter und bedürfen keiner weiteren Zustimmung.
Der Vorsitzende ist für die Aktualität der Geschäftsordnung verantwortlich.

      Jede Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer neuen Versionsnummer sowie dem Datum der Inkraftsetzung. Die (Name der für die Dokumentation und Verwaltung von Geschäftsordnungen zuständigen Fachabteilung) ist unverzüglich über eine erfolgte Änderung der Geschäftsordnung unter Zusendung der aktualisierten Fassung zu unterrichten, so dass eine zeitnahe Veröffentlichung im Governance Framework sichergestellt ist.

      Anmerkungen

       [1]

      Der Tagesspiegel vom 2.3.2016.

       [2]

      Wirtschaftswoche vom 25.9.2015.

       [3]

      Handelsblatt vom 6.2.2017.

       [4]

      Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.5.2017.

       [5]

      Buck-Heeb Rn. 379.

       [6]

      Klöhn AG 2016, 423.

       [7]

      Level 1 (EU-Marktmissbrauchsverordnung), Level 2 (EU Durchführungsverordnungen), Level 3 (ESMA Guidelines), ESMA Q&A, nationales Gesetz (WpHG), nationale Verordnung (WpAV), Auslegung nationaler Aufsichtsbehörden (BaFin FAQ, BaFin Emittentenleitfaden).

       [8]

      VO (EU) Nr.596/2014 des europäischen Parlaments und Rates vom 16.4.2014 über Marktmissbrauch sowie Berichtigung vom 21.12.2016 veröffentlicht im ABlEU Nr. L 348/85.

       [9]

      Siehe hierzu Art. 3 Abs. 1 Nr. 21 MAR.

       [10]

      Art. 17 Abs. 4 Unterabs. 2 MAR.

       [11]

      Art. 17 Abs. 4 Unterabs. 3 S. 1 MAR.

       [12]

      Vgl. dann auch ausführlich im 2. Kap.

       [13]

      § 12 Nr. 1 WpHG a.F.

       [14]

      Siehe hierzu Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 MAR.

       [15]

      Siehe hierzu Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 MAR.

       [16]

      Berichtigung der VO (EU) Nr. 596/2014, ABlEU Nr. L 173 vom 12.6.2014.

       [17]

      System oder Mechanismus, der die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems zusammenführt (Art. 4 Abs. 1 Nr. 19 MiFID II). Die deutschen Freiverkehre gelten als MTF. Eine Liste der in Deutschland zugelassenen MTFs befindet sich auf der Homepage der ESMA: http://registers.esma.europa.eu/publication/.

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