Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ – Prüfung von Stimmrechtsmitteilungen nach §§ 33, 34 § 38 und § 39 WpHG auf Vollständigkeit und offensichtliche Unrichtigkeiten oder Widersprüche zu vorangegangenen Stimmrechtsmitteilungen oder gleichzeitigen Stimmrechtsmitteilungen Dritter;[372] – im Fall offensichtlicher Unrichtigkeiten oder Widersprüche Aufklärung, z.B. durch Nachweisverlangen gem. § 42 WpHG; – unverzügliche Veröffentlichung zugegangener Stimmrechtsmitteilungen und gleichzeitige Mitteilung der Veröffentlichung an die BaFin sowie anschließende Übermittlung an das Unternehmensregister gem. § 40 WpHG; – Prüfung des Vorliegens weiterer kapitalmarktrechtlicher Publizitätspflichten (z.B. aus Art. 17 MAR – Ad-hoc-Publizität); – bei Mitteilung des erstmaligen Überschreiten der 10 %-Schwelle durch einen Aktionär; – Prüfung, ob den weiteren Informationspflichten aus § 43 Abs. 1 WpHG vollständig und fristgerecht nachgekommen wird und – frist- und formgerechte Veröffentlichung der Mitteilung oder einer Negativerklärung, Übermittelung an BaFin und Unternehmensregister; – Veröffentlichung von Schwellenberührungen eigener Aktien durch Erwerb oder Veräußerung oder auf sonstige Weise gem. § 40 WpHG sowie Mitteilung an die BaFin und Übermittlung an das Unternehmensregister; – Prüfung des Bestehens von Rechtsverlusten gem. § 44 WpHG, insbesondere im Vorfeld von Hauptversammlungen und Dividendenauszahlungen.

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      In Konzernen ergeben sich auf Aktionärsseite weitere Anforderungen:

Es ist sicherzustellen, dass Beteiligungsunternehmen gegenüber der Muttergesellschaft unverzüglich Informationen über Aktienbesitz und Zurechnung von Aktienbesitz weiterleiten, damit die Muttergesellschaft ihren Veröffentlichungspflichten nachkommen kann.
Solange das Mutterunternehmen die Mitteilung nicht vorgenommen hat, besteht bei Mitteilungen i.S.v. § 37 WpHG die Meldepflicht des Tochterunternehmens fort. Dieses hat also zu überwachen, ob sein Mutterunternehmen der Mitteilungspflicht vollständig, richtig und fristgerecht nachkommt.

      2. Teil Emittenten-Compliance5. Kapitel Stimmrechtsmitteilungen › C. Verstöße

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      Ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten aus § 33 ff. WpHG zieht eine Reihe von Sanktionen nach sich. Dabei ist danach zu unterscheiden, ob der Meldepflichtige gegen seine Mitteilungspflichten verstoßen hat oder die Gesellschaft gegen ihre Veröffentlichungspflichten.

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      Verletzt der Meldepflichtige seine Mitteilungspflichten nach § 33 Abs. 1 oder 2 WpHG, so bestehen die Rechte aus Aktien, die ihm gehören oder aus denen ihm Stimmrechte nach § 34 WpHG zugerechnet werden, bis zur Nachholung der Mitteilung gem. § 44 Abs. 1 S. 1 WpHG nicht. Im Falle unterbliebener Mitteilungen nach § 38 Abs. 1 oder 39 Abs. 1 WpHG tritt der Rechtsverlust bei etwaigen Aktien ein, die der Mitteilungspflichtige am betroffenen Emittenten hält.

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      Ein Rechtsverlust setzt voraus, dass der Meldepflichtige seinen Mitteilungspflichten nicht in der vorgeschriebenen Weise nachgekommen ist. Denkbar sind folgende Fallgestaltungen:

Unterbleiben der Mitteilung nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG (i.V.m. § 38 Abs. 1 oder § 39 Abs. 1 WpHG) an die Gesellschaft
Unterbleiben der Mitteilung nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 (i.V.m. § 38 Abs. 1 oder § 39 Abs. 1 WpHG) an die BaFin,
inhaltlich unrichtige oder unvollständige Mitteilung.

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