Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ i DelVO (EU) Nr. 2016/522 Klarheit dahingehend, dass diese erst mit Eintritt der Bedingung zu melden sind. Eine Doppelmeldung ist nicht erforderlich. Auch wenn der Wortlaut der Delegierten Verordnung nicht zwischen aufschiebenden und auflösenden Bedingungen differenziert, ergibt sich aus Erwägungsgrund Nr. 30, dass die Regelung nur für aufschiebende Bedingungen gilt.[53] Geschäfte, die unter einer auflösenden Bedingung geschlossen werden, müssen also wie bedingungslose Geschäfte behandelt werden. Tritt die auflösende Bedingung ein, so ist dies ebenfalls mitzuteilen und die Veröffentlichung entsprechend zu korrigieren.[54]

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      Durch Art. 19 Abs. 7 Buchst. a) wird der Anwendungsbereich auf das Verleihen und Verpfänden von Wertpapieren ausgedehnt. Des Weiteren sind nach Art. 19 Abs. 7 Buchst. b) MAR Geschäfte von Intermediären von der Meldepflicht umfasst, selbst wenn die Transaktion im Ermessen des Intermediärs steht.

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      Erfasst sind aber auch Finanzinstrumente, die sich auf Aktien beziehen. Als Beispiel nennt das Gesetz insbesondere Derivate. Grundsätzlich sind darüber hinaus alle Rechte auf den Bezug von Aktien erfasst, also alle Wertpapiere und Rechte, bei denen Gläubigern ein Umtauschrecht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird. Zu nennen sind:

Wandelanleihen,
Wandelgenussrechte,
Optionsscheine (verbrieft oder unverbrieft),

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      Darüber hinaus sind heute auch reine Schuldverschreibungen erfasst.

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      Eine Mitteilungspflicht besteht gem. Art. 19 Abs. 8 MAR erst, nachdem die Gesamtsumme der Geschäfte einer Führungsperson und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 5 000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben. Die BaFin ist – ebenso wie die zuständigen Behörden der anderen europäischen Länder – gem. Art. 19 Abs. 9 MAR ermächtigt, den Schwellenwert auf 20 000 EUR anzuheben. Die nach Art. 19 Abs. 9 MAR bestimmten Schwellenwerte einschließlich der von den zuständigen Behörden vorgelegten Begründungen wird auf der Website der ESMA (www.esma.europa.eu/databases-library/register-and-data) abrufbar sein.

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      Sofern die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 MAR vorliegen und auch die Bagatellgrenze des Art. 19 Abs. 8 MAR überschritten ist, muss der Mitteilungspflichtige dem Emittenten und der BaFin die von ihm getätigten Geschäfte mitteilen. Einzelheiten zu Inhalt und Form der Mitteilung regeln Art. 19 Abs. 6 MAR sowie die auf Basis von Art. 19 Abs. 15 MAR erlassene Durchführungsverordnung (EU) 2016/523 der Kommission vom 10.3.2016.

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      Gem. Art. 19 Abs. 1 MAR muss der Meldepflichtige sowohl gegenüber dem СКАЧАТЬ