Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

isbn:

СКАЧАТЬ AG 2016, 423.

       [171]

      ESMA/2016/1419.

       [172]

      Keine namentliche Nennung, sondern Angabe der jeweiligen Funktionsbezeichnung.

      2. Teil Emittenten-Compliance › 4. Kapitel Eigengeschäfte von Führungskräften (Directorsʼ Dealings)

      4. Kapitel Eigengeschäfte von Führungskräften (Directorsʼ Dealings)

      Inhaltsverzeichnis

       A. Regelungszweck

       B. Anwendungsbereich

       C. Melde- und Veröffentlichungspflichten

       D. Handelsverbot

       E. Organisationserfordernisse und Verstöße

       F. Verhältnis zu anderen Vorschriften

      Literatur:

      Krause Kapitalmarktrechtliche Compliance: Neue Pflichten und drastisch verschärfte Sanktionen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung, CCZ 2014, 248; Kumpan Die neuen Regelungen zu Director‚s Dealings in der Marktmissbrauchsverordnung AG 2016, 446; Maume/Kellner Directorsʼ Dealings unter der EU-Marktmissbrauchsverordnung – Placebo oder Paradigmenwechsel?, ZGR 2017, 273; Poelzig Die Neuregelung der Offenlegungsvorschriften durch die Marktmissbrauchsverordnung, NZG 2016, 761; Stüber Directorsʼ Dealings nach der Marktmissbrauchsverordnung, DStR 2016, 1221; Wachenbach-Teschner/Royla Das neue Marktmissbrauchsrecht, WPg 2017, 259.

      2. Teil Emittenten-Compliance4. Kapitel Eigengeschäfte von Führungskräften (Directorsʼ Dealings) › A. Regelungszweck

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      2. Teil Emittenten-Compliance4. Kapitel Eigengeschäfte von Führungskräften (Directorsʼ Dealings) › B. Anwendungsbereich

B. Anwendungsbereich

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      Die Pflicht zur Mitteilung sog. Directorsʼ Dealings erstreckt sich seit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung auf alle Märkte. Gem. Art. 19 Abs. 4 MAR gilt die Pflicht für Emittenten,

a) die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragt oder erhalten haben bzw.
b) die, im Falle von Instrumenten, die nur auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelt werden, eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen oder organisierten System erhalten haben oder die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel auf einem multilateralen Handelssystem beantragt haben.

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      Directors' Dealings betreffen damit nicht mehr nur Unternehmen, die Aktien emittiert haben. Vielmehr sind auch alle anderen Rechtsformen erfasst, deren andere Finanzinstrumente (z.B. Schuldverschreibungen, Genussscheine) auf einem multilateralen oder organisierten Handelssystem gehandelt werden.

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      Seit dem 3.1.2018 sind außerdem Führungskräfte von Versteigerungsplattformen, Versteigerern und der Auktionsaufsicht sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen meldepflichtig, wenn sie Geschäfte in Emissionszertifikaten, deren Derivaten oder darauf beruhenden Auktionsprodukten tätigen.

II. Persönlicher Anwendungsbereich

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