Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ wahrnimmt, bezeichnet eine Person innerhalb eines Emittenten, eines Teilnehmers am Markt für Emissionszertifikate oder eines anderen in Art. 19 Abs. 10 MAR genannten Unternehmens, (a) die einem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan dieses Unternehmens angehört oder (b) die als höhere Führungskraft zwar keinem der unter (a) genannten Organe angehört, aber regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen mit direktem oder indirektem Bezug zu diesem Unternehmen hat und befugt ist, unternehmerische Entscheidungen über zukünftige Entwicklungen und Geschäftsperspektiven dieses Unternehmens zu treffen. Nach Auslegung der BaFin ergeben sich, abgesehen von der Erfassung von Führungskräften bei einem Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate oder eines anderen in Art. 19 Abs. 10 MAR genannten Unternehmens, keine Änderungen im Vergleich zur Rechtslage vor Inkrafttreten der MAR.[6]

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      Als Organmitglieder sind gem. der gesetzlichen Definition Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans erfasst.

      aa) Aktiengesellschaft, Société Européenne und Kommanditgesellschaft auf Aktien

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      bb) Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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      Leitungsorgan der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind gem. § 35 GmbHG die Geschäftsführer.

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      Hat die Gesellschaft einen mitbestimmten Aufsichtsrat, so sind dessen Mitglieder Personen mit Führungsaufgaben im Sinne der Definition in Art. 3 Abs. 1 Nr. 25 MAR. Gleiches dürfte für einen im Gesellschaftsvertrag verankerten Aufsichtsrat gelten, auf den gem. § 52 Abs. 1 GmbHG die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Aufsichtsrat Anwendung finden.

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      cc) Personengesellschaften

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      Bei der Personengesellschaft gibt es kein regelrechtes Verwaltungs- oder Leitungsorgan. Hier wird man anhand der gesetzlichen Regelungen und der Besonderheiten des jeweiligen Gesellschaftsvertrages bestimmen müssen, wer Führungsperson ist. I.d.R. wird dies auf die geschäftsführenden Gesellschafter zutreffen, im Falle der GmbH & Co. KG auf die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.

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      Hinsichtlich eines Beirats gelten die Ausführungen zur GmbH entsprechend.

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