Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl. Jan Quenstedt
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      Unstrittig festgehalten werden kann, dass die MitgliederMitglied einen Nutzen aus der Stiftung gezogen haben. Der Kreis der Nutznießer bleibt laut der Inschrift einzig auf die VereinigungsmitgliederVereinigungsmitglied beschränkt, sofern darunter die Teilhabe an den Erträgen zur persönlichen Nutzung verstanden wird. Die Teilhabe vereinigungsfremder Personen an den gemeinsamen MahlzeitenMahlzeiten jedoch bleibt offen und ist aufgrund der verwendeten Terminologie nicht auszuschließen. Darüber hinaus jedoch ist die Teilhabe an den nicht für die Mahlzeiten bestimmten Erträgen zwangsläufig an eine Mitgliedschaft gebunden und steht keiner Öffentlichkeit offen. Diese Mitgliedschaft ist an konkrete Bedingungen gebunden, die sich aus der Nutzung und Bereitstellung des Weinbergs heraus ergeben. Inwieweit das beschriebene Handeln dem Konzept diakonischen Handelns im Sinne der Definition zugehörig ist, wurde bereits angefragt und ist noch einmal systematisch darzustellen: Gaius JuliusJulius greift mit seiner Stiftung positiv-gestaltend in das Leben der Vereinigung ein und verwendet dafür eigene, private Mittel. Zwar verlangt der Stifter die Einhaltung bestimmter Regeln, jedoch zieht er augenscheinlich keinen persönlichen Nutzen aus deren Befolgung und der Stiftung des Weinberges. Das Schweigen der Inschrift in Bezug auf die MotivationslageMotivationslage des Gaius könnte als positives argumentum e silentio für ein dem Konzept diakonischen Handelns zugehöriges Verhalten gedeutet werden, weil sich mit der Stiftung keine Erwartung einer Gegenleistung zugunsten des Stifters verbindet und sie nicht auf die Erlangung eines Gewinns abzielt. Anders als bei anderen Inschriften wird das Verhalten des Gaius darüber hinaus nicht weiter kommentiert. Daher ist nicht auszuschließen, dass der Stifter aus wohltätigen oder auch altruistischenAltruismus Motiven heraus handelte. Als ein sozial-fürsorgliches HandelnHandeln, sozial-fürsorglich kann die Stiftung durch die Verteilung eines Teils des Ertrags des Weinbergs an die MitgliederMitglied der Vereinigung bezeichnet werden.

      Somit ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass durch die vorliegende Inschrift eine längerfristige Art von Unterstützungsleistung bezeugt wird, die dem Konzept diakonischen Handelns zuzuordnen ist. In Form einer Stiftung mit nachhaltigem Ertrag verschafft sie sich einen monetär-materiellen Ausdruck und kommt einer definierten und abgegrenzten Menschengruppe zu Gute. Die über die Inschrift hinausgehende Rezeption und Würdigung des Verhaltens und der Person des Gaius JuliusJulius entzieht sich aufgrund fehlender Informationen der Kenntnis. Durch IG X/2.1 260IG X/2.1 260 kann unter der Annahme der Zuordnung zur selben Vereinigung lediglich ein längerfristiges Bestehen angenommen werden, das seinen Ursprung u.a. auch in der Stiftung des Gaius JuliusJulius genommen haben dürfte. Mit den skizzierten Verhaltensweisen könnte die Vereinigung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beigetragen haben, einer vermeintlichen „social disruption“1 im ersten Jahrhundert im begrenzten Raum der Stadt ThessalonikiThessaloniki entgegenzuwirken: „On the contrary, when they joined associations, the Thessalonians – or at least most of them – aimed at being reintegrated into the life of the city as active citizens trough a new collective identity […].“2

      2.4 Vereinigungsstatut aus Athen

      Die Inschrift der IobacchenIobacchen bietet einen Einblick in den Aufbau und die Gestalt einer Vereinigung1 und wurde von deutschen Archäologen Ende des 19. Jahrhunderts in der Nähe des Aeropags in AthenAthen gefunden. Da nach Apg 17,16–33Apg 17,16–33 ein Bezug zwischen dieser Stadt und dem ApostelApostel PaulusPaulus besteht, ist das in Kapitel II.1.2.2 formulierte Kriterium als erfüllt anzusehen. Zu datieren ist die Inschrift in die Mitte der zweiten Hälfte des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts und erfüllt damit das formulierte Kriterium der zeitlichen Plausibilität.2 Interessant erscheint der literarische Umstand, dass die Ausführungen des StatutsVereinigungsstatut auf ältere, bereits geprägte Bestimmungen zurückgehen, die aktualisiert und wieder in Geltung gesetzt werden (vgl. Z. 10–13). Aufgrund der nachweislichen Erfüllung der für diese Studie formulierten formalen Kriterien ist eine Lektüre angezeigt.3

      2.4.1 Text und Übersetzung

      Editionen (in Auswahl): GRA I 51GRA I 51; IG II2 1368IG II2 1368; PHI 3584PHI 3584; SEG XXXIII 254SEG XXXIII 254; SIG2 737SIG2 737; SIG3 III 1109SIG3 III 1109

      ἀγαθῇ τύχῃ. | ἐπὶ ἄρχοντος Ἀρ(ρίου) Ἐπαφροδείτου, μηνὸς | Ἐλαφηβολιῶνος ηʹ ἑσταμένου, ἀγορὰν | συνήγαγεν πρώτως ὁ ἀποδειχθεὶς | [5] ἱερεὺς ὑπὸ Αὐρ. Νεικομάχου τοῦ ἀνθι- | ερασαμένου ἔτη ιζʹ καὶ ἱερασαμένου | ἔτη κγʹ καὶ παραχωρήσαντος ζῶντος | εἰς κόσμον καὶ δόξαν τοῦ Βακχείου | τῷ κρατίστῳ Κλα. Ἡρώδῃ, ὑφ’ οὗ ἀνθιερεὺς | [10] ἀποδειχθεὶς [ἀν]έγνω δόγματα τῶν | ἱερασαμένων, Χρυσίππου καὶ Διονυσίου, | καὶ ἐπαινέσαντος τοῦ ἱερέως καὶ τοῦ ἀρ- | χιβάχχου καὶ τοῦ προστάτου ἐξ(εβόησαν) ‛τούτοις | ἀεὶ χρώμεθα’, ‛καλῶς ὁ ἱερεύς’, ‛ἀνάκτησαι | [15] [τ]ὰ δόγματα’, ‛σοὶ πρέπει’, ‛εὐστάθειαν τῷ | Βακχείῳ καὶ εὐκοσμίαν’, ‛ἐν στήλῃ τὰ δό- | γματα’, ‛ἐπερώτα’. ὁ ἱερεὺς εἶπεν· “ἐπεὶ καὶ | ἐμοὶ καὶ τοῖς συνιερεῦσί μο[υ] καὶ ὑ- | μεῖν πᾶσιν ἀρέσκει, ὡς ἀξιοῦτ̣ε ἐπε- | [20] ρωτήσομεν”. καὶ ἐπερώτησεν ὁ πρό- | εδρος Ῥοῦφος Ἀφροδεισίου· ‘ὅτῳ δοκεῖ | κύρια εἶναι τὰ ἀνεγνωσμένα δόγμα- | τα καὶ ἐν στήλῃ ἀναγραφῆναι, ἀράτω | τὴν χεῖρα’. πάντες ἐπῆραν. ἐξ(εβόησαν)· ‘πολλοῖς | [25] ἔτεσι τὸν κράτιστον ἱερέα Ἡρώδην’, | ‘νῦν εὐτυχεῖς, νῦν πάντων πρῶτοι | τῶν Βακχείων’, ‘καλῶς ὁ ἀνθιερεύς’, ‘ἡ στή- | λη γενέστω’. ὁ ἀνθιερεὺς εἶπε· “ἔσται ἡ | στήλη ἐπὶ τοῦ κείονος, καὶ ἀναγραφή- | [30] σονται· εὐτονήσουσι γὰρ οἱ προεστῶ- | τες τοῦ μηδὲν αὐτῶν λυθῆναι.” |

      II μηδενὶ ἐξέστω ἰόβακχον εἶναι, ἐὰν μὴ | πρῶτον ἀπογράψηται παρὰ τῷ ἱερεῖ | τὴν νενομισμένην ἀπογραφὴν καὶ | [35] δοκιμασθῇ ὑπὸ τῶν ἰοβάκχων ψή- | φῳ, εἰ ἄξιος φαίνοιτο καὶ ἐπιτήδειος | τῷ Βακχείῳ. ἔστω δὲ τὸ ἰσηλύσιον | τῷ μὴ ἀπὸ πατρὸς * νʹ καὶ σπονδή. | ὁμοίως καὶ οἱ ἀπὸ πατρὸς ἀπογραφέ- | [40] σθωσαν ἐπὶ * κεʹ διδόντες ἡμιφόριον | μέχρις ὅτου πρὸς СКАЧАТЬ