Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl. Jan Quenstedt
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СКАЧАТЬ „Auf eine Stele die Grundsätze!“, „Stelle die Frage [zur Abstimmung]!“. Der PriesterPriester sagte: „Weil es auch mir und meinen Mitpriestern und euch allen gefällt, wollen wir wie es euch würdig erscheint [20] zur Abstimmung bringen“. Und der Prohedros Rufus, [Sohn] des Aphrodeisios, brachte zur Abstimmung: „Wem auch immer, dem es rechtmäßig zu sein scheint, die erinnerten Ordnungen auch auf einer Stele aufzuschreiben, hebe die Hand.“ Alle erhoben sie. Sie riefen laut aus: „Viele [25] Jahre dem vortrefflichsten PriesterPriester Herodes“, „Nun bist du glücklich, nun sind wir die ersten aller Baccheien“, „Wohlergehen dem Anthiereus“, „Die Stele möge aufgestellt werden“. Der Anthiereus sagte: „Die Stele wird auf der Säule sein und es soll aufgeschrieben werden: [30] „Die Prohestores werden MachtMacht haben dafür zu sorgen, dass sie niemand übertritt.“ II Niemand soll es erlaubt sein, Iobacche zu sein, wenn er nicht zuerst aufgeschrieben hat vor dem PriesterPriester die übliche Niederschrift und [35] anerkannt wurde von den IobacchenIobacchen durch eine Abstimmung, falls er dem BaccheionBaccheion würdig und tauglich erscheine. Es soll aber das EintrittsgeldEintrittsgeld für den nicht über den Vater [Mitglied werdenden] 50 Denare und ein TrankopferTrankopfer betragen. Gleichwohl sollen diejenigen, die über den Vater [40] aufgeschrieben werden, 25 Denare geben und den halben Beitrag solange bis sie für eine Frau [geschlechtsreif] sind. Die IobacchenIobacchen sollen sich versammeln an dem neunten Tag [des Monats] und den Jahresfesten, auch am Bacchosfest und wenn irgendein außergewöhnlicher Festtag des Gottes [ist], [45] soll jeder sprechen, handeln oder sich ehrliebend zeigen, [und] niederlegen den festgelegten monatlichen Beitrag für den Wein. Falls er es aber nicht erfüllt, soll [er] ausgeschlossen werden [von] der VersammlungVersammlung. Die, die auf dem Beschluss [50] niedergeschrieben worden sind, sollen die VerantwortungVerantwortung haben, außer bei Abwesenheit oder Trauer oder Krankheit oder wenn irgendeine zwingende Notwendigkeit besteht für irgendeinen der zur VersammlungVersammlung zugelassen werden soll, nach dem Urteil der PriesterPriester. Wenn aber ein Bruder eines IobacchenIobacchen eintritt, soll er durch eine Abstimmung geprüft werden [55] [und] 50 Denare geben. Wenn aber ein heiliges, fremdländisches Kind, was sich [hier] niedergelassen hat, das [Gebotene] für die Götter und das BaccheionBaccheion aufwendet, soll es mit dem Vater Iobacche sein zum [Preis] eines Trankopfers des Vaters. Dem aber, der eine Eingabe geschrieben hat und über den abgestimmt wurde, [dem] gebe der PriesterPriester einen Brief [60], dass er Iobacche ist, wenn er zuerst dem PriesterPriester das EintrittsgeldEintrittsgeld gibt, [und dieser] eingetragen hat in den Brief das entsprechend Eingezahlte. Niemand aber wird es erlaubt sein in der VersammlungVersammlung zu singen noch zu lärmen oder zu applaudieren, mit [65] aller guter Sittsamkeit aber und Ruhe die Rollen zu sprechen und vorzutragen, unter Leitung des Priesters oder ArchibacchosArchibacchos. Niemanden der IobacchenIobacchen, die nicht für die [VersammlungenVersammlung] am neunten [des Monats] oder [für] Jahresfeste eingezahlt haben, soll es erlaubt sein [70] in die VersammlungVersammlung zu gehen, bis in seiner Sache von den PriesternPriester entschieden wurde entweder ihn zurückzugeben oder hineinzugehen [ohne zu zahlen]. Wenn aber irgendeiner einen Kampf beginnt oder jemand ungehorsam aufgefunden wird oder von einem anderen einen Platz für sich ergreift oder frevelt [75] oder irgendeinen beschimpft, soll der Beschimpfte oder Traktierte zwei der IobacchenIobacchen als Schwurzeugen heranziehen, die gehört haben den Traktierten oder den Beschimpften, und der Traktierer oder Beschimpfer soll zahlen [80] der Gemeinschaft 25 kleine Drachmen, oder der verantwortlich geworden ist für den Kampf soll zahlen die selben 25 Drachmen, oder sie dürfen sich nicht versammeln mit den IobacchenIobacchen bis sie gegeben haben. Wenn aber irgendeiner bis zu Schlägen geht, soll es schriftlich melden [85] der Geschlagene dem PriesterPriester oder dem Anthiereus, der aber notwendigerweise eine VersammlungVersammlung abhalten soll, und die IobacchenIobacchen sollen durch eine Abstimmung richten unter Leitung des Priesters, und er soll damit bestraft werden, für eine Zeit nicht hineinzugehen solange wie das Urteil [Bestand hat] [90] und bis zu 25 Silberdenare [zu zahlen]. Es soll aber dieselbe Strafe auch gelten dem, der geschlagen wurde und nicht zum PriesterPriester oder ArchibacchosArchibacchos gekommen ist, sondern es in der Öffentlichkeit herausruft. Es soll aber dieselbe Strafe auch dem Eukosmos [gelten], [95] wenn er die Streitenden nicht herauswirft. Wenn aber irgendeiner der IobacchenIobacchen, wissend, dass diese verpflichtende VersammlungVersammlung abzuhalten ist, sich grämt und nicht teilnimmt, soll [er] der Gemeinschaft 50 kleine Drachmen zahlen. Wenn aber der in seinem eigenen Interesse Handelnde ungehorsam ist, [100] ist es dem SchatzmeisterSchatzmeister erlaubt, ihn an dem Eingang in das BaccheionBaccheion zu hindern, bis er zahlt. Wenn aber irgendeiner der Hineingehenden [d.h. der Neuzugänge] das EintrittsgeldEintrittsgeld nicht dem PriesterPriester oder dem Anthiereus gibt, ist er auszuschließen [105] von dem Festmahl bis er bezahlt und es soll eingefordert werden in der Art, die der PriesterPriester fordern wird. Keiner soll ein Wort sprechen, wenn es nicht der PriesterPriester oder Anthiereus gebietet, oder er soll verantwortlich [110] sein der Gemeinschaft für 30 kleine Drachmen. Der PriesterPriester aber soll erfüllen die üblichen Rituale einer VersammlungVersammlung und er soll eines Jahresfest würdig auch darbieten für die VersammlungVersammlung ein TrankopferTrankopfer zum Fest der Rückkehr [des Bacchos] [115] und ein Lobgesang auf den Gott darbieten, was begonnen hat aus EhrliebeEhrliebe zu tun der vormalige PriesterPriester Neikomachos. Der ArchibacchosArchibacchos aber soll ein Opfer erbringen dem Gott und das TrankopferTrankopfer vollziehen [120] am zehnten des Monats Elaphebolion. Wenn aber die Portionen bereitet sind soll aufnehmen ein PriesterPriester, ein Anthiereus, ein ArchibacchosArchibacchos, ein SchatzmeisterSchatzmeister, ein Boukolios, [der Darsteller des] DionysosDionysos, [der der] Kore, [der des] Palaimon, [der der] Aphrodite [125], [der des] Proteurhythmos. Ihre Namen aber sollen ausgelost werden aus allen. Wer von den IobacchenIobacchen ein Los erlangt oder eine EhreEhre oder ein AmtAmt, soll darbringen der VersammlungVersammlung der IobacchenIobacchen ein TrankopferTrankopfer, das würdig ist dem AmtAmt: [130] Hochzeit, Geburt, [Teilnahme an den] Choen, Ephebie, [Verleihung des] Bürgerrechts, [das des] Rabdouphoros, Mitglied der VersammlungVersammlung, [das des] Kampfrichters, Panhellene, Mitglied des Ältestenrats, [das des] Thesmotheten, [der] Beginn irgendeines Amtes, [das des] Synthytes, [das des] Eirenarchas, [das des] Hieronikos, [135] auch wenn irgendeinem, der Iobacche ist, etwas zum Besseren widerfährt. Ein Eukosmos aber soll ausgelost werden oder eingesetzt werden von dem PriesterPriester, der dem Unruhestifter oder Störer den Thyrsosstab des Gottes bringt. Wem aber der Thyrsosstab zugeteilt wurde, nach Entscheidung [140] des Priesters oder des ArchibacchosArchibacchos, soll verlassen den Speiseraum. Wenn er aber ungehorsam ist, sollen ihn rauswerfen aus dem Torhaus die von den PriesternPriester eingesetzten Pferde, und er soll haftbar gemacht werden [145] den für Streitende [vorgesehenen] Strafen. Einen SchatzmeisterSchatzmeister aber sollen die IobacchenIobacchen erhalten durch Wahl für zwei Jahre, und er soll erhalten gemäß Niederschrift alles, was dem BaccheionBaccheion [eigen] ist und weitergeben gleichsam dem [150], der nach ihm SchatzmeisterSchatzmeister sein wird. Er soll aber offerieren aus eigenem Besitz das Lampenöl an dem neunten [des Monats] und am Jahresfest und zur VersammlungVersammlung und ebenso an den üblichen Tagen des Gottes und an den Tagen von [Feierlichkeiten für] ein Los oder EhreEhre oder Ernennungen [155]. Er soll aber einen SchriftführerSchriftführer ernennen, wenn er es wünscht, auf das eigene Risiko, es soll ihm aber mitbeschieden werden ein TrankopferTrankopfer [gleich dem] des SchatzmeistersSchatzmeister und er soll befreit sein vom Beitrag für zwei Jahre. Wenn aber irgendeiner der IobacchenIobacchen stirbt [160], soll ihm beschieden sein ein Kranz [im Wert] bis zu fünf Drachmen, und den Bestattungsteilnehmern soll ein Krug mit Wein gegeben werden, wer aber nicht an der BestattungBestattung teilnimmt soll ausgeschlossen werden von dem Wein.

      2.4.2 Situation der Inschrift

      Die Inschrift kann in zwei thematische und miteinander in Beziehung stehende Abschnitte unterteilt werden. Der einleitende und kürzere Abschnitt (Z. 1–31) beschreibt die Etablierung und Ratifizierung des VereinigungsstatutsVereinigungsstatut, das den zweiten Teil der Inschrift darstellt (Z. 32–163). Leiter der konstituierenden VersammlungVersammlung ist Aurelios Neikomachos, der die bereits bestehenden und von den ehemaligen PriesternPriester Chrysiipos und Dionysios verfassten Bestimmungen vorträgt und damit der VersammlungVersammlung zur Zustimmung vorlegt (Z. 9–13). Die VersammlungVersammlung antwortet auf die Verlesung eindeutig positiv und fordert die Inkraftsetzung der Beschlüsse, die durch Abstimmung vollzogen wird (Z. 13–28), woraufhin der Anthiereus die Aufstellung bzw. Veröffentlichung СКАЧАТЬ