Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl. Jan Quenstedt
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СКАЧАТЬ Vereinigungen fokussiert sich Ascough auf die Bereiche „Types and Functions“, „Membership and Its Requirements“ und „Community Organization“, und setzt die gewonnenen Erkenntnisse dann ins Verhältnis zu den genannten Gemeinden. Für seine Analyse bezieht sich der Verfasser auf eine breite Textbasis zu den Vereinigungen.2

      Von besonderem Interesse erscheint innerhalb der Ausführungen zu „Membership and Its Requirements“ der Unterpunkt „Moral EthosEthos“, der einen Einblick in sozial-fürsorgliche Vollzüge innerhalb freiwilliger Vereinigungen formuliert.3 Ascough konstatiert, dass es innerhalb der theologischen Wissenschaft eine Tendenz gäbe, die die freiwilligen Vereinigungen bezichtige, kein Interesse an der ethischen Bildung und Unterweisung ihrer MitgliederMitglied gehabt zu haben. Im Gegensatz dazu würden die christlichen Gruppen als solche gezeichnet, die sich um das Verhalten und die Bildung ihrer MitgliederMitglied bemühen würden.4 Gegen diese pauschalisierende Gegenüberstellung verweist Ascough auf einige Inschriften, die als Belege für ein Interesse freiwilliger Vereinigungen an einem entsprechenden LebenswandelLebenswandel ihrer MitgliederMitglied gelten könnten. Unterschiede zwischen den Vereinigungen und den paulinischen Gemeinden seien darüber hinaus aber in der verwendeten Terminologie festzustellen, was jedoch nicht dazu führen dürfe, grundlegende Differenzen zu vermuten: „[…] in both instances maintenance of moral codes was required.“5 Letztlich seien die angeführten Belege zwar kein Beweis dafür, dass alle freiwilligen Vereinigungen ein derartiges Interesse gehabt hätten. Allerdings würden sie belegen, dass die oben genannte schroffe Differenzierung zu kurz greift und demgegenüber freiwillige Vereinigungen auch als sinnvolle Vergleichsgröße zu christlichen Gemeinden erscheinen.6

      Im Vergleich zwischen freiwilligen Vereinigungen und der Gemeinde in Philippi entstünde darüber hinaus das Bild, dass die Gemeinde analog zu den Vereinigungen eine „gender inclusive group“ sei, „in which women exercised some leadership capacity.“7 Auch die verwendeten Titel ἐπίσκοποςἐπίσκοπος und διάκονοςδιάκονος für Personen mit Leitungsverantwortung in Phil 1,1Phil 1,1 entsprächen den Gepflogenheiten freiwilliger Vereinigungen. Differenzen seien u.a. bei dem Umgang mit Finanzmitteln festzuhalten, die auch außerhalb der Gemeinde verwendet würden – im Kontrast zur ausschließlich gruppeninternen Verwendung bei den Vereinigungen.8 „Overall, if the Philippian community is to be classified as analogous to a voluntary association, it is the religious associations rather than the professional associations that make the best analogue.“9

      Bei einem Vergleich der freiwilligen Vereinigungen und der Gemeinde in ThessalonikiThessaloniki ergebe sich ein ähnliches Bild wie für den Vergleich der Vereinigungen mit der Gemeinde in Philippi. Wiederum seien in den Ausführungen und der Sprache des PaulusPaulus Analogien und Differenzen zu freiwilligen Vereinigungen wahrnehmbar. Dies führt Ascough zu dem Schluss: „[…] the comparative process reveals that on the social map of antiquity the associations provide a ready analogue for understanding the community structure of the Paul’s Macedonian Christian communities.“10

      Anhand der vorgestellten Monographie wird einerseits deutlich, dass sich aufgrund vergleichbarer Strukturen und Terminologien ein Vergleich zwischen freiwilligen antiken Vereinigungen und christlichen Gemeinden nahelegt. Andererseits wird aber auch deutlich, dass durch einen Vergleich nicht die Herkunft aller Aspekte geklärt werden kann, die die frühen christlichen Gemeinden auszeichnen. Dieser Umstand zeigt, dass die Tragfähigkeit der Ergebnisse eines jeden Vergleichs jeweils individuell zu prüfen ist.

      1.5.1.8 Eckhardt und Leonhard: Juden, Christen und Vereine

      Unter dem Titel „Juden, Christen und Vereine im Römischen Reich“1 legen Benedikt Eckhardt und Clemens Leonhard Überlegungen zu frühen christlichen Gemeinden, jüdischen SynagogenSynagoge und antiken Vereinigungen vor. Ziel ihres Sammelbandes, der durch einen Aufsatz von Philip A. Harland2 ergänzt wird, ist es, „Spuren der Ähnlichkeit genauso wie der Andersartigkeit der antiken christlichen Gruppen wahrzunehmen, zu beschreiben und nicht nur mit christlichen Gruppen der Gegenwart zu vergleichen (und damit ausschließlich als deren Vorläufer zu deuten), sondern nach zeitgenössischen Parallelen zu suchen (und ihnen damit Elemente ihres Profils zuzuschreiben, die gegenwärtigen Legitimitätskonstruktionen nicht nützen).“3 Mit diesem historischen Interesse verbinde sich auch eine aktuelle Relevanz, die Eckhardt und Leonhard in der Eröffnung von Gegenwartsfragen sehen, die sich ohne eine historische Betrachtung nicht ergeben würde.4

      Zur Erreichung ihres Ziels blicken die Autoren des Bandes auf antike Vereinigungen, deren strukturellen Grundlagen zunächst dargestellt und mit einem forschungsgeschichtlichen Überblick versehen werden. Anhand von verschieden akzentuierten Fallstudien eröffnet der Band einen Einblick in den Entstehungskontext der frühen christlichen Gemeinden und geht dabei auch auf die Frage nach hellenistischen Vereinigungen im judäischen Raum ein.5 Dabei zeigt sich, dass der Band insbesondere konstruktiv-kritisch auf diejenigen Untersuchungen rekurriert, die im vorliegenden Kapitel skizziert wurden. Mit dem Eingehen auf Detailfragen trägt der vorgestellte Band zu einer Schärfung des Profils früher christlicher Gemeinden vor dem Hintergrund antiker Vereinigungen bei und verweist darüber hinaus auf die Bedeutung des judäischen Raumes, dem durch die Rede von griechisch-römischen Vereinigungen6 nur wenig Bedeutung zugemessen werde.

      1.5.1.9 Sammelbände

      Neben den vorgestellten Monographien ist auf zwei Sammelbände zu verweisen. Beide Sammelbände eröffnen vielfältige Perspektiven auf den Zusammenhang von SynagogenSynagoge, Vereinigungen und frühen christlichen Gemeinden. Der erste Band trägt den Titel „Voluntary Associations in the Graeco-Roman World“1, während der zweite Band den Titel „Vereine, SynagogenSynagoge und Gemeinden im kaiserzeitlichen Kleinasien“2 trägt. Exemplarisch soll an dieser Stelle der zweite Band vorgestellt werden, weil er einen Einblick in die neuere Forschung ermöglicht. An die Seite vergleichender Studien zwischen freiwilligen Vereinigungen und christlichen Gemeinden treten hier u.a. Ausführungen zur Forschungsgeschichte und auch zu juristischen Rahmenbedingungen des antiken VereinigungswesensVereinigungswesen. Der Titel „COLLEGIA – ΣΥΝΑΓΩΓΑΙ – ΕΚΚΛΗΣΙΑΙ/Vereine – SynagogenSynagoge – Gemeinden. Probleme und Schwerpunkte von Gruppenbildungen im Osten des römischen Kaiserreiches“ weist bereits auf einen Fokus des dokumentierten Kolloquiums und des dahinterstehenden Forschungsinteresses hin, der in der Frage nach Problemen gesellschaftlicher Integration und Abgrenzung von Vereinigungen zu sehen ist.3 Einzelne Beiträge dieses Sammelbandes sind in die vorliegenden Ausführungen eingeflossen und werden an gegebenem Ort zitiert.4 In der Besprechung des genannten Bandes weist Christoph Stenschke darauf hin, dass aus aktueller Perspektive weitere Querschnittsuntersuchungen durchzuführen seien, „die auf möglichst breiter Materialbasis deutlicher als bisher mögliche Analogien und auch mögliche Differenzen zwischen frühchristlichen Gemeinden und antiken Vereinen erkennen lassen.“5 Vorliegende Studie will dieses aufgezeigte Desiderat mit einer Untersuchung von HandlungsvollzügenHandlungsvollzüge, die dem Konzept diakonischen Handelns zugeordnet werden können, bearbeiten.

      Abschließend ist auf einen Aufsatz zu verweisen, der sich mit dem Spezialfall der Sozialleistungen in Vereinigungen innerhalb des römischen Militärs auseinandersetzt.6 Schulz-Falkenthal befasst sich in seinem Beitrag mit der seit 14 v. Chr. in Afrika stationierten legio III Augusta. Aus dem Standort der Einheit sei aus dem Jahre 203 die Vereinigungssatzung eines Kollegiums von Hornbläsern erhalten, welches zeige „wie stark in einem Berufsverein der Gegenseitigkeitsgedanke sowie die Bereitschaft zur Ausgleichshilfe, Unterstützungstätigkeit und FürsorgeFürsorge sowohl für bestimmte, sich u.U. [sic!] wiederholende Eventualitäten und Risiken im täglichen Leben bzw. Dienstablauf als auch für den Todesfall ausgeprägt waren.“7 Ein Anrecht auf diese Unterstützung, die zunächst nur finanzieller Natur ist, ergibt sich aus der Zahlung von EintrittsgeldernEintrittsgeld und monatlichen Beiträgen. Sie beruht also auf den zuvor erbrachten Leistungen des Nutznießers und weiterer MitgliederMitglied der Vereinigung. Inwieweit in diesem speziellen Kontext einer Vereinigung innerhalb einer militärischen Abteilung weitere Formen sozial-fürsorglichen СКАЧАТЬ