Die Todesstrafe I. Jacques Derrida
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Название: Die Todesstrafe I

Автор: Jacques Derrida

Издательство: Bookwire

Жанр: Документальная литература

Серия: Passagen forum

isbn: 9783709250389

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СКАЧАТЬ dargestellt, eine Wiederholung des Schlimmsten: Das Zeugnis selbst sowie die Szene der Vergebung oder der Versöhnung selbst waren ihrerseits30 eine Gewalt, ein weiteres Trauma31). Wir hatten also von dem Tod, der Unschuldigen, mutmaßlich Unschuldigen auferlegt wird, als dem Nichtvergebbaren oder als dem Horizont des Nichtvergebbaren selbst gesprochen, aber wir haben nicht von jenem Tod gesprochen, der dem Schuldigen, dem Angeklagten oder dem mutmaßlich Schuldigen vom Gesetz auferlegt wird, wenn wir auch, als wir, ziemlich ausführlich, vom Gnadenrecht handelten, vor allem an das Recht des Souveräns dachten, einem zum Tode Verurteilten das Leben zu gewähren oder zu verweigern. Auf all dies werden wir natürlich noch ausführlich zurückkommen.

      Warum und wie, mit welchem Recht würden wir also jetzt diese Frage der Todesstrafe unter dem Titel der Vergebung und des Eidbruchs einschreiben?

      Die Frage des Titels ist im Grunde genommen immer auch eine juridische Frage, die Rechtsfrage [question de droit], und die Frage des Kapitalen, des Hauptsächlichen [chef], des Kapitels, dessen, was an der Kopfseite kommt. Ein Text oder ein Diskurs ohne Titel ist nicht nur ein Diskurs außerhalb des Gesetzes32, sondern auch ein Diskurs ohne Kopf, ohne Schwanz und ohne Kopf, ein enthaupteter [décapité] Diskurs. Und es ist keine Spielerei mit Worten, wenn ich daran erinnere, dass die Todesstrafe, die sich durch ihren direkten Bezug auf das Recht, durch ihre behauptete Legalität, durch ihr staatlich-juridisches Wesen von allem Mord, allem Verbrechen und aller natürlichen Rache prinzipiell unterscheidet und danach strebt, sich begrifflich, de jure davon zu unterscheiden, dass also die Todesstrafe [peine de mort] hier oder da mit dem Übernamen „Kapitalstrafe [peine capitale]“ benannt wird. Im Englischen, capital punishment. Im Deutschen spricht man nicht von Kapitalstrafe (eher von Todesstrafe*), wenn es auch den Ausdruck „Kapitalverbrechen“33 gibt, der häufig dazu dient, das mit der Kapitalbeziehungsweise Todesstrafe sanktionierte oder zu bestrafende Verbrechen zu bezeichnen.