Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch des Aktienrechts

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811443150

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СКАЧАТЬ auch insoweit kann auf die Ausführungen zur Eingliederung verwiesen werden.[77]

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      2. Kapitel GrundlagenVI. Beendigung der Mitgliedschaft › 4. Besonderheiten des übernahmerechtlichen Squeeze out

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      Anders als der aktienrechtliche Squeeze out unterscheidet der übernahmerechtliche Squeeze out zwischen stimmberechtigten und stimmrechtslosen Aktien. § 39a Abs. 1 S. 1 WpÜG lässt zunächst lediglich den Squeeze out von stimmberechtigten Aktien zu – vorausgesetzt, dem Hauptaktionär gehören mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals. Nur dann, wenn ihm zusätzlich 95 % des gesamten Grundkapitals gehören, kann er auch die Übertragung der stimmrechtslosen Aktien beantragen (§ 39a Abs. 1 S. 1 WpÜG).

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      Auch die Art der Abfindung unterscheidet sich vom aktienrechtlichen Squeeze out, denn diese hat zunächst der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. Alternativ ist allerdings immer auch eine Gegenleistung in Geld anzubieten (§ 39a Abs. 3 S. 2 WpÜG).

      2. Kapitel GrundlagenVI. Beendigung der Mitgliedschaft › 5. Anfechtung von Squeeze out-Beschlüssen

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      Ist der Squeeze out im Handelsregister der Zielgesellschaft eingetragen worden, stellt sich die Frage, wie sich eine etwa erfolgreiche Anfechtungsklage auf den Squeeze out auswirkt. Insoweit ist zu differenzieren: Wurde für die Eintragung die durch anhängige Anfechtungsklagen bewirkte Registersperre durch ein Freigabeverfahren (§§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG) überwunden, genießt der Squeeze out Bestandsschutz, so dass die Maßnahme trotz des mangelhaften Beschlusses zu dulden und ein etwaiger Schaden bei der Gesellschaft zu liquidieren ist (§§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 S. 10, 11 AktG).

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      Anmerkungen

       [1]

      Hierzu oben Rn. 140 ff.

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