Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch des Aktienrechts

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811443150

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      Bürgers/Körber/Westermann § 53a Rn. 3; MünchKomm AktG/Bungeroth § 53a Rn. 5; Münch. Hdb. GesR IV/Rieckers § 17 Rn. 11.

       [97]

      MünchKomm AktG/Bungeroth § 53a Rn. 6 f.; Spindler/Stilz/Cahn/Senger § 53a Rn. 6.

       [98]

      Hüffer/Koch § 53a Rn. 6 f.; MünchKomm AktG/Bungeroth § 53a Rn. 11 ff.

       [99]

      Bürgers/Körber/Westermann § 53a Rn. 7; Münch. Hdb. GesR IV/Rieckers § 17 Rn. 12; Henn AG 1985, 240, 243.

       [100]

      Münch. Hdb. GesR IV/Rieckers § 17 Rn. 18; Hüffer/Koch § 53a Rn. 12; Bürgers/Körber/Westermann § 53a Rn. 10.

       [101]

      BGH Hinweisbeschluss v. 22.10.2007, II ZR 184/06; OLG Celle AG 2006, 797 f.

      2. Kapitel Grundlagen › VI. Beendigung der Mitgliedschaft

      2. Kapitel GrundlagenVI. Beendigung der Mitgliedschaft › 1. Einführung

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      Der Ausschluss von Minderheitsaktionären ist eine verhältnismäßig neue Möglichkeit, Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft zu drängen. Die entspr. Regelungen des Aktienrechts (§§ 327a ff. AktG) wurden erst 2002 in das AktG aufgenommen. Hiernach kann ein Aktionär, der über eine Beteiligungsquote von mindestens 95 % verfügt, die restlichen Aktionäre gegen Barabfindung aus der Gesellschaft ausschließen. Zu den identischen Rechtsfolgen führt auch der übernahmerechtliche Squeeze out (§§ 39a ff. WpÜG), der im Anschluss an ein Übernahme- oder Pflichtangebot nach dem WpÜG durchgeführt werden kann.

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      Auch eine Eingliederung, die ebenfalls eine Beteiligungsquote von wenigstens 95 % erfordert, führt zum Ausscheiden der Minderheitsaktionäre aus der AG; im Gegensatz zum Squeeze out erhalten die Minderheitsaktionäre regelmäßig Aktien der Gesellschaft, die die Eingliederung betreibt (vgl. § 320b Abs. 1 S. 2 AktG).

      207

      

      2. Kapitel GrundlagenVI. Beendigung der Mitgliedschaft › 2. Missbrauch und Verfassungsmäßigkeit des Zwangsausschlusses

      208

      Soweit Aktionäre gegen ihren Willen aus der AG ausgeschlossen werden, stellt sich die Frage, inwieweit ein solcher Zwangsausschluss überhaupt zulässig ist. Denn immerhin steht der Aktienbesitz unter der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der sich – jedenfalls auf den ersten Blick – nur schwer mit einem „Zwangsverkauf“ in Einklang bringen lässt. Diesbezüglich ist zu differenzieren.

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      Der (aktien- und übernahmerechtliche) Squeeze out ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Dies allein führt indessen nicht zur Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahmen, da auch Gesetze ihrerseits verfassungswidrig sein können. Dementsprechend ist das Argument der Verfassungswidrigkeit bei Klagen gegen solche Maßnahmen standardmäßig vorgebracht worden.

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