Название: Handbuch des Aktienrechts
Автор: Hans-Peter Schwintowski
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811443150
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Die Einberufung der Squeeze out-HV folgt im Wesentlichen den allgemeinen Regelungen, so dass nach § 121 Abs. 3 S. 2 AktG mit der Einberufung auch die Tagesordnung bekannt zu machen ist. Als Tagesordnungspunkt muss der Squeeze out-Beschluss angekündigt werden, wobei gem. § 327c Abs. 1 AktG in diesem Rahmen der Hauptaktionär zu individualisieren und die vom Hauptaktionär festgelegte Barabfindung anzugeben ist.
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Die Barabfindung ist als Betrag je Aktie anzugeben, wobei bei verschiedenen Gattungen in der Regel unterschiedliche Abfindungsbeträge angegeben werden.[59] Problematisch sind allerdings diejenigen Fälle, in denen sich die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen zwischen Einberufung und Durchführung der HV ändern. Insoweit ist zu differenzieren:
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Steigt der Wert der einzelnen Anteile, kann dieser Umstand zwischen Einberufung und Durchführung der HV noch berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, dies – soweit zeitlich möglich – noch vor der HV den Aktionären mitzuteilen. Aber selbst ohne eine solche Mitteilung ist es möglich, den Abfindungsbetrag kurzfristig zu erhöhen, denn dies verbessert lediglich die Rechtsstellung der Minderheitsaktionäre. Damit begründet eine Erhöhung des Barabfindungsangebots auch keine Anfechtbarkeit des Beschlusses.[60] Allerdings muss die Erklärung des Kreditinstituts den höheren Abfindungsbetrag abdecken; andernfalls ist der Squeeze out-Beschluss anfechtbar.[61] Eine Pflicht zur Erhöhung des Abfindungsbetrags nach Einberufung, aber vor Beschlussfassung, besteht grundsätzlich nicht;[62] da aber im Rahmen eines Spruchverfahrens für die Beurteilung der Angemessenheit der Zeitpunkt der HV maßgeblich ist, kann mit einer Erhöhung vor der Beschlussfassung möglicherweise ein Spruchverfahren abgewendet werden.[63] Möglich ist die Erhöhung allerdings auch noch während eines Spruchverfahrens oder eines Anfechtungsprozesses.[64]
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Problematisch sind die Fälle, in denen sich der Wert der Aktien zwischen Einberufung und Durchführung der HV reduziert. Eine Reduktion der Barabfindung kann anfechtungsfest nicht mehr erreicht werden. Hier bleibt dem Hauptaktionär nur die Möglichkeit, sein Verlangen zurückzuziehen und das Verfahren erneut einzuleiten oder aber den überhöhten Abfindungsbetrag hinzunehmen.
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Wie bei anderen Tagesordnungspunkten auch, ist die Verwaltung dazu verpflichtet, für den Squeeze out-Beschluss einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.[65]
3.8 Durchführung der Hauptversammlung
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Die HV, die über den Squeeze out beschließt, ist wie jede andere HV durchzuführen. Lediglich folgende Besonderheiten sind zu berücksichtigen:
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Zunächst müssen gem. §§ 327d S. 1, 327c Abs. 3, Abs. 5 AktG der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die testierten und festgestellten[66] Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre, der schriftliche Bericht des Hauptaktionärs und der Prüfungsbericht des unabhängigen Sachverständigen ausgelegt werden oder über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Werden die Unterlagen nicht für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, sondern ausgelegt, sollten diese in ausreichender Zahl vorgehalten werden, da jedem Aktionär dann – anders als bei einer Veröffentlichung auf der Internetseite (vgl. § 327c Abs. 5 AktG) – gem. § 327c Abs. 4 AktG unverzüglich und kostenlos Abschriften zu erteilen sind.
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Diese Vorlagen sind vom Vorstand zu erläutern.[67] Daneben kann dem Hauptaktionär Gelegenheit gegeben werden, den Entwurf des Übertragungsbeschlusses und die Bemessung der Höhe der Barabfindung zu Beginn der HV zu erläutern (§ 327d S. 2 AktG). Den Aktionären stehen die gewöhnlichen Auskunftsrechte (§ 131 Abs. 1 S. 1 und ggf. Abs. 4 S. 1 AktG) zu.
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Die eigentliche Beschlussfassung folgt den Regelungen des § 133 Abs. 1 AktG, so dass eine einfache Mehrheit für den Squeeze out-Beschluss ausreicht.[68]
3.9 Eintragung in das Handelsregister und Rechtsfolgen der Eintragung
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Der Squeeze out-Beschluss ist beim Handelsregister der Zielgesellschaft anzumelden. Der Anmeldung sind gem. § 327e Abs. 1 AktG die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen. Da das Registergericht die Voraussetzungen des Squeeze out zu prüfen hat, sind zudem die entspr. Nachweise beizufügen. Hierzu zählt namentlich auch der Nachweis darüber, dass dem Hauptaktionär (auch im Zeitpunkt der Eintragung) über 95 % der Aktien der Zielgesellschaft gehören.[69]
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Zudem kann eine Eintragung nur dann erfolgen, wenn keine durch eine Anfechtungsklage bewirkte Registersperre vorliegt, so dass in aller Regel die Monatsfrist vor der Anmeldung abzuwarten ist.
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Soweit eine Anfechtungsklage erhoben wurde, kann – wie auch im Umwandlungsrecht – ein erfolgreich durchgeführtes Freigabeverfahren die Registersperre überwinden.
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Wird der Squeeze out eingetragen, gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär automatisch lastenfrei[70] über (§ 327e Abs. 3 S. 1 AktG). Etwaige dingliche Belastungen der Aktien setzen sich analog § 1287 S. 1 BGB an dem Abfindungsanspruch fort. Soweit Aktienurkunden ausgegeben wurden, verbriefen diese nicht mehr die Mitgliedschaft, sondern den Anspruch auf Barabfindung (§ 327e Abs. 3 S. 2 AktG). Streitig ist die Behandlung von Aktien, die die Zielgesellschaft als eigene Aktien hält. Der Wortlaut des § 327e Abs. 3 S. 1 AktG legt nahe, dass diese ebenfalls auf den Hauptaktionär (gegen Barabfindung) übergehen.[71] Insbesondere handelt es sich nicht um Aktien, die dem Hauptaktionär nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 4 AktG zugerechnet würden.[72] Auf der anderen Seite erfordern Sinn und Zweck der §§ 327a ff. AktG keinen solchen Übergang, denn der Squeeze out ist auf Bereinigung der Aktionärsstruktur gerichtet – hierfür bedarf es keines solchen Übergangs, weshalb verbreitet der Übergang eigener Aktien abgelehnt wird.[73] Da das AktG allerdings keine Sonderregelung für eigene Aktien vorsieht und die Minderheitsaktionäre in § 327a Abs. 1 S. 1 AktG als die vom Hauptaktionär personenverschiedenen Aktionäre definiert werden, erstreckt sich der Squeeze out richtigerweise auch auf eigene Aktien der Zielgesellschaft.
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Soweit Kapitalmaßnahmen der Zielgesellschaft zwar initiiert, aber noch nicht abgeschlossen sind, erlöschen etwaige Rechte der Berechtigten – wie auch bei der СКАЧАТЬ