Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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СКАЧАТЬ Liquidation erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen am Sitzstaat der Joint Venture Kapitalgesellschaft. Dabei werden üblicherweise die Wirtschaftsgüter der Joint Venture Gesellschaft an Dritte oder an einen übernehmenden Joint Venture Partner veräußert. Anschließend wird deren verbleibendes Geld- und Sachvermögen an die Joint Venture Partner ausgekehrt.[40]

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      Bei einer Veräußerung der Anteile an der ausländischen Joint Venture Kapitalgesellschaft entsteht beim veräußernden Joint Venture Partner ein Veräußerungserfolg in Höhe der Differenz zwischen Anschaffungskosten bzw. Buchwert und dem Veräußerungserlös. Das Besteuerungsrecht für diesen Veräußerungserfolg wird bei Anwendung eines DBA regelmäßig entsprechend Art. 13 Abs. 5 OECD-MA Deutschland als Sitzstaat des Joint Venture Partners zugeteilt.

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      Wenn es sich beim Joint Venture Partner um eine inländische Personengesellschaft handelt, unterliegt der Veräußerungsgewinn in Deutschland der Besteuerung im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40a EStG. In diesem Fall kann ein Veräußerungsverlust nach § 3c Abs. 2 EStG entsprechend ebenfalls nur mit 60 % angesetzt werden.

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      Ist der Joint Venture Partner eine Kapitalgesellschaft, ist der Liquidationserfolg nach §§ 8b Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 KStG im Ergebnis zu 95 % körperschaftsteuerfrei. Wie bei der Veräußerung der Anteile an der ausländischen Joint Venture Gesellschaft können auch bei einer Liquidation Verluste aufgrund von §§ 8b Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 S. 3 KStG beim Joint Venture Partner steuerlich nicht geltend gemacht werden.

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      3IV › 3. Zwischenergebnis

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      Für einen inländischen Joint Venture Partner kann sich im Gewinnfall die Geltung des gesellschafterbezogenen Betriebsstättenprinzips mit Steuerfreistellung im Inland bei Anwendung eines DBA als vorteilhaft erweisen, wenn im Ausland ein im Vergleich zu Deutschland niedrigeres Steuerniveau besteht. Demgegenüber können Verluste regelmäßig auch nur im Sitzstaat der Joint Venture Gesellschaft steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Joint Venture Personengesellschaft im Ausland aus der Sicht eines inländischen Joint Venture Partners mit einigen weiteren steuerlichen Nachteilen verbunden, zu denen häufig unerwünschte steuerliche Deklarationspflichten und Fragen der verursachungsgerechten Einkunftszuordnung in deren Sitzstaat hinzukommen.

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