Handbuch Joint Venture. Torsten Fett
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Название: Handbuch Joint Venture

Автор: Torsten Fett

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811441323

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СКАЧАТЬ der laufenden Besteuerung einer ausländischen Joint Venture Kapitalgesellschaft besteht in Deutschland kein Unterschied zu einer inländischen Joint Venture Kapitalgesellschaft.[48] Allerdings ist bei einem körperschaftsteuerpflichtigen Joint Venture Partner die Anrechnung einer ausländischen Quellensteuer nicht möglich, so dass diese unter Umständen als Definitivbelastung verbleibt.

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      Bei grenzüberschreitenden Strukturen ist vorteilhaft, dass eine ausländische Joint Venture Kapitalgesellschaft bei der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens abkommensberechtigt ist und somit Qualifikationskonflikte vermieden werden. Weiterhin bestehen insbesondere unter den Voraussetzungen der Mutter-Tochter-Richtlinie Vorteile in Zusammenhang mit der Besteuerung von Beteiligungserträgen. Aus diesen Gründen wird auch ein inländischer Joint Venture Partner normalerweise die Errichtung einer ausländischen Joint Venture Kapitalgesellschaft gegenüber der Errichtung einer ausländischen Joint Venture Personengesellschaft präferieren.

      Anmerkungen

       [1]

      S. dazu oben Rn. 58 ff.

       [2]

      Vgl. Schmidt/Weber-Grellet EStG, § 5 Rn. 270 „Beteiligung an Personengesellschaft“; Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 5.174, S. 854.

       [3]

      BMF-Schreiben v. 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, Tz. 2.6.4.

       [4]

      Vgl. Widmann/Mayer/Widmann Umwandlungsrecht, § 24 UmwStG, Rn. 87; Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1279 f.

       [5]

      S. dazu oben Rn. 20 ff.

       [6]

      Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 407 f.

       [7]

      S. zur Abkommensberechtigung von Personengesellschaften Grotherr/Schild/Abele Hdb. der internationalen Steuerplanung, S. 1740 f.

       [8]

      Der abkommensrechtliche Betriebsstättenbegriff gemäß Art. 5 OECD-MA ist nicht zwingend mit der Betriebsstättendefinition in § 12 AO identisch.

       [9]

      Dies gilt gemäß Art. 2 Abs. 2 OECD-MA grundsätzlich auch für die Gewerbesteuer.

       [10]

      BMF-Schreiben v. 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076, Tz. 1.2.3.

       [11]

      Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 508.

       [12]

      Bei intransparenter Betrachtungsweise gilt die Joint Venture Personengesellschaft in der ausländischen Steuerrechtsordnung als eigenständiges Steuersubjekt.

       [13]

      S. dazu unten Rn. 133 ff.

       [14]

      Vgl. dazu Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 1302 ff. m.w.N.

       [15]

      Dies gilt auch innerhalb der EU, vgl. EuGH BB 2008, 649; dazu Dörfler/Ribbrock BB 2008; 1322.

       [16]

      Vgl. Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, S. 540 f.; zur Rechtsentwicklung in der EU: Vliegen IWB, F. 3, Deutschland, Gr. 2, 1201.

       [17]

      Sog. „vagabundierender Finanzierungsaufwand“; vgl. dazu Prinz/Breuninger IWB, F. 10, International, Gr. 2, 1309.

       [18]

      S. dazu oben Rn. 53 ff.

       [19]

      Vgl. Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 5.252 f., S. 881.

       [20]

      S. dazu oben Rn. 53 ff.

       [21]

      Vgl. Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, Rn. 5.268, S. 887.

       [22]

      Nach h.M. liegt dabei ein tauschähnlicher Vorgang vor, vgl. Schmidt/Weber-Grellet EStG, § 5 Rn. 626.

       [23]

      Gemäß Art. 3 der Richtlinie Nr. 90/434 v. 23.7.1990, ABlEG Nr. L 225/1, geändert durch Beitrittsakte 1994, ABlEG Nr. L 1 S. 1/144 und Beitrittsakte 2004, ABlEG 2003 Nr. L 236/1, 559.

       [24]

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