Unternehmensnachfolge. Manzur Esskandari
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Название: Unternehmensnachfolge

Автор: Manzur Esskandari

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811440234

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СКАЧАТЬ ist ein zentrales Gestaltungsmittel zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen. Sofern die lebzeitige Vermögensübertragung eine Schenkung i.S.d. § 2325 BGB darstellt, können dem nicht bedachten Pflichtteilsberechtigten jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen.[367] Sind seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes zehn Jahre vergangen, entfallen etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche, § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB. Diese starre Zehn-Jahres-Frist wurde durch die Erbrechtsreform insoweit gelockert, als der ergänzungspflichtige Wert der Schenkung mit jedem seit der Schenkung verstrichenen Jahr um 1/10 reduziert wird, § 2325 Abs. 3 S. 1 BGB (sog. Abschmelzungsmodell).[368] Nach Art. 229 § 23 Abs. 4 EGBGB gilt dies auch für Schenkungen, die vor dem Inkrafttreten der Erbrechtsreform zum 1.1.2010 vollzogen wurden, solange nur der Erbfall nach dem 1.1.2010 eingetreten ist. Die Ausschlussfrist beginnt mit der „Leistung“ des Zuwendungsgegenstandes (bei Ehegatten sogar erst mit Auflösung der Ehe, § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB). Dies erfordert nach BGH eine „wirtschaftliche Ausgliederung“ des Schenkungsgegenstandes.[369] Eine wirtschaftliche Ausgliederung wird verneint bei Vorbehalt des Nießbrauchs (anders bei einem Quoten- bzw. Bruchteilsnießbrauch),[370] ist umstritten bei Vorbehalt eines dinglichen Wohnungsrechts[371] und wird seit neuestem auch bei Vorbehalt von Rückforderungsrechten angezweifelt.[372]

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      Im gesetzlichen Güterstand beträgt der gesetzliche Ehegattenerbteil ½ neben Abkömmlingen. Leben die Ehegatten in Gütertrennung beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten nach § 1931 Abs. 4 BGB bei einem Abkömmling ½, bei zwei Abkömmlingen 1/3 und bei drei und mehr Abkömmlingen 1/4, § 1931 Abs. 1 BGB. Sofern der Erblasser also die Pflichtteilsansprüche von Abkömmlingen reduzieren möchte, ist der gesetzliche Güterstand ab zwei Abkömmlingen gegenüber einer Gütertrennung vorzugswürdig.

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      Praxishinweis:

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