Unternehmensnachfolge. Manzur Esskandari
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Unternehmensnachfolge - Manzur Esskandari страница 59

Название: Unternehmensnachfolge

Автор: Manzur Esskandari

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811440234

isbn:

СКАЧАТЬ Verpflichtungen zu ermöglichen. Der Erbe tritt dem Vermächtnisnehmer für diesen Fall mit Wirkung zum Zeitpunkt des Vollzugs des Vermächtnisses alle Ansprüche und Rechte aus den übernommenen Vertragsverhältnissen ab. d) Der Erbe muss spätestens zum Vollzug des Vermächtnisses alle Unterlagen und Informationen betreffend das Unternehmen an den Vermächtnisnehmer übergeben.

      4. Arbeitnehmer

a) Der Vermächtnisnehmer wird nach § 613a BGB in alle Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Vollzugs des Vermächtnisses bestehenden Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern des Unternehmers eintreten.
b) Der Erbe und der Vermächtnisnehmer werden in geeigneter Form die Arbeitnehmer gemäß § 613a Abs. 5 BGB unterrichten. In diesem Schreiben sind die Arbeitnehmer schriftlich aufzufordern, gemäß § 613a Abs. 6 BGB gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang des Unterrichtungsschreibens zu widersprechen, falls ihre Arbeitsverhältnisse nicht auf den Vermächtnisnehmer übergehen sollen.

      5. Testamentsvollstreckung

      90

      Praxishinweis:

      Insgesamt ist die vermächtnisweise Zuwendung eines einzelkaufmännischen Unternehmens mit zahlreichen Nachteilen verbunden: Der Erblasser muss alle Gegenstände des Aktiv- und Passivermögens genau bezeichnen. Diese Aufstellung wird sich aber regelmäßig zwischen Testamentserrichtung und Todesfall noch ändern und löst damit einen ständigen Anpassungsbedarf aus. Weiter bedarf die Übernahme von Verbindlichkeiten bzw. Vertragsverhältnissen der Zustimmung der jeweiligen Gläubiger/Vertragspartner. Schließlich sind auf eine vermächtnisweise Übertragung eines Einzelunternehmens die haftungsträchtigen §§ 25 HGB, 613a BGB anwendbar.

      91

      Mittels eines Herausgabevermächtnisses wird der Erbe aufschiebend befristet durch seinen Tod verpflichtet, den gesamten ererbten Nachlass oder bestimmte Vermögensgegenstände an einen Dritten herauszugeben, § 2177 BGB. Einen Unterfall eines solchen befristeten Vermächtnisses stellt das Nachvermächtnis dar, bei dem nicht der Erbe, sondern ein Vermächtnisnehmer (i.e. Vorvermächtnisnehmer) seinerseits mit einem Vermächtnis beschwert wird, § 2191 BGB. Die folgenden Ausführungen gelten entsprechend.

      92

      

      93

      94

      95

      96

      

      97

      Formulierungsbeispiel:

      1. Ich setze hiermit … zu meinem alleinigen Erben ein. Ersatzerben sind dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen nach Stämmen gemäß gesetzlicher Erbfolge.

      2. Mein Erbe wird mit folgendem aufschiebend befristeten, mit seinem Tod anfallenden Herausgabevermächtnis zu Gunsten der vorgenannten Abkömmlinge zum Zeitpunkt des Anfalls des Vermächtnisses belastet: Alles, was nach dem Tod meines Erben noch von meinem Nachlass übrig ist, geht auf seine Abkömmlinge zu gleichen Teilen nach Stämmen gemäß gesetzlicher Erbfolge über. Die Anwartschaft der Vermächtnisnehmer ist weder übertragbar noch vererblich.

      3. Mein Erbe darf auch unentgeltlich über meinen Nachlass verfügen, insbesondere über das im Nachlass befindliche Einzelunternehmen …, derzeit vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRA … Die Vermächtnisnehmer können Sicherheit für die Erfüllung des Vermächtnisses (z.B. Vormerkungen an Grundstücken) nicht verlangen. Die Vermächtnisnehmer erhalten jedoch alle Surrogate im Sinne von § 2111 BGB, soweit sie sich im Zeitpunkt des Todes des Erben noch in dessen Vermögen befinden (Verschaffungsvermächtnis). Mein Erbe hat keinen Anspruch auf Verwendungsersatz gegen die Vermächtnisnehmer.

СКАЧАТЬ