Название: Handbuch IT-Outsourcing
Автор: Joachim Schrey
Издательство: Bookwire
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811438064
isbn:
365
Auch die Fragen des Datenschutzes sollten bereits im Vorfeld eines Offshore-Projektes geregelt sein. In der Praxis wird wahrscheinlich ein Offshoring in eine klassische Offshore-Region nur mit Einwilligung der betroffenen Personen zu personenbezogenen Daten möglich sein. Siehe hierzu 3. Kap.
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All dies sollte in einer Risikobetrachtung eines Offshore-Outsourcing nicht fehlen und in einer entsprechenden Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Zur Vertragsgestaltung eines Offshore-Outsourcings siehe 4. Kap.
Zu den aufsichtsrechtlichen Fragen im Rahmen eines Offshoring bzw. Nearshoring-Projekt in der Kreditwirtschaft nach § 25a KWG siehe 8. Kap. Outsourcing in der Kreditwirtschaft.
8. ASP/SaaS
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Das Geschäftsmodell Application Service Providing (Kurzform ASP), bzw. das Geschäftsmodell Software as a Service (Kurzform SaaS) beruht auf der Idee, dass nicht jede Applikation auf jedem Rechner (Client) zur Verfügung stehen muss, sondern zentral von einem Server auf einen Client geladen werden kann.[339] Durch die erhebliche Steigerung der Bandbreiten im Bereich des WANs und durch die Etablierung von Server based Computer/Thin-Clients Lösungen gewinnen ASP/SaaS-Modelle immer mehr an Attraktivität, auch außerhalb von Outsourcing-Projekten.[340] Aus diesem Grund muss die Vertragsgestaltung eine Rechtssicherheit bieten, um solche Projekte auch tatsächlich durchführen zu können.
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ASP/SaaS kann durchaus auch ein Teil eines Cloud Computing Modells sein. Bei einem Cloud Computing Modell stellt der Provider neben den Applikationen zusätzlich Storage/Filespace und Datenbanken zur Verfügung, was im Wesentlichen auch die Unterscheidung von Cloud Computing Modell zum Geschäftsmodell ASP/SaaS ausmacht.
a) Geschäftsmodell ASP/SaaS
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Ein ASP/SaaS-Anbieter bietet i.d.R. seinen Kunden dabei den Zugriff auf verschiedenste Software-Applikationen an. Diese Applikationen kommen von leistungsfähigen, sicheren und hoch verfügbaren Rechenzentren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Unternehmen verkaufen sie ASP/SaaS-Anwendungen wie Office-Pakete oder Betriebssysteme nicht an ihre Kunden, sondern stellen diese Leistungen den Unternehmen gegen eine Gebühr zur Verfügung (sog. Business bzw. IT-Services on demand). Die Anwendungen werden auf einem zentralen Server über das LAN oder WAN zur Verfügung gestellt und von den Unternehmen oder auch von Endanwendern über das Internet oder Virtual Private Networks (VPN) abgerufen (siehe Abbildung 21). Application Service Providing (ASP)/Software as a Service (SaaS) wird z.T. auch als Software-Outsourcing bezeichnet.
Abb. 21:
Application Service Providing (ASP)
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Häufig werden über ASP-Server folgende Applikationen angeboten:
– | SAP ERP Applikationen |
– | Microsoft Office |
– | Netscape Navigator/Internet Explorer |
– | Datenbank-Clients (z.B. Siebel) |
– | Fax-Applikationen |
b) Abgrenzung zum Housing
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ASP/SaaS steht auch immer in Abgrenzung zum Serverhousing bzw. Housing. Als Serverhousing (oder auch Serverhoming, Colocation, Co-Location) bezeichnet man die Unterbringung und Netzanbindung eines Kundenservers im Rechenzentrum eines Internet Service Providers (ISP)[341] oder bzw. eines Providers. Der Anbieter von Housing-Lösungen stellt seinem Kunden die Infrastruktur zur Nutzung von Server und anderem IT-Equipment in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Die Unterbringung des IT-Equipment des Kunden erfolgt in speziell für diesen Zweck konzipierten Rechenzentren, die klimatisiert und alarmgesichert sind, die über Gaslöschanlagen und eine mehrfach abgesicherte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) verfügen und auch die jeweils aktuellen rechtliche Anforderungen erfüllen. Der Housing-Anbieter stellt zum Teil auch Personal zur Verfügung, welches auftretende Hardwarestörungen behebt. Vorteil gegenüber einem Betrieb in den Räumen des Kunden ist i.d.R., dass der Kunde keine Investitionen in die Anschaffung von Rechenzentrums-Infrastruktur investieren muss und dass er relativ flexibel bei der Anmietung der Flächen ist. Rechtlich dürfte ein Housing-Vertrag in den Bereich des Mietrechts nach §§ 535 ff. BGB fallen, da der Provider dem Kunden lediglich Platz in seinem Rechenzentrum zur Verfügung stellt. Sofern die Serviceleistung nur eine Nebenleistung ist und die Hauptleistung in der Zurverfügungstellung eines bestimmten Bereichs im Rechenzentrum des Housing-Providers besteht, sollte sich an dem Mietcharakter des Vertrages nichts ändern. Vergleichbar ist der vom BGH entschiedene Fall bei der Überlassung von Fahrzeugen oder Maschinen mit Bedienungspersonal, welche der BGH als Miete mit Dienstverschaffung ansieht.[342] Um einen Werkvertrag nach §§ 631 BGB ff. handelt es sich nach der Ansicht des BGH erst, wenn der Fahrzeughalter den Transport verspricht, also einen bestimmten Erfolg.
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In der Abgrenzung zu ASP/SaaS stellt beim Housing der Provider lediglich den Betrieb der Hardware (i.d.R. Server) sicher, während beim ASP/SaaS der Provider auch für das WAN, das Hosting (OS, Middleware, usw.) und die Applikation verantwortlich ist.
c) Outsourcing-Form vs. Auslagerungsbereich
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Ob es sich bei ASP/SaaS tatsächlich um eine Form des Outsourcings handelt, erscheint fraglich. Häufig ist ASP/SaaS nur ein Teil eines größeren Outsourcings und verbindet die unterschiedlichen Auslagerungsbereiche des RZ-Outsourcing bzw. SAP-Hostings mit den Auslagerungsbereichen AMS und WAN. Findet ASP ohne ein Auslagern von anderen Teilbereichen statt, so kann es auch als Outtasking betrachtet werden.
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Beim Applikationen-Hosting werden die Applikationen des Kunden (z.B. SAP ERP) im Rechenzentrum des Providers gehostet bzw. betrieben (Operating). Dies wird häufig auch als RZ-Outsourcing bezeichnet. Darüber hinaus kann der Kunde zusätzlich sog. Application-Management-Services (AMS) beauftragen, die die Pflege und sonstige Leistungen rund um die Applikationen des Kunden beinhalten. Zusätzlich zu den СКАЧАТЬ