Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

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СКАЧАТЬ noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, Tätigkeiten untersagen, bei denen Kontakte zu den dort Betreuten bestehen sowie Betreuten Betretungs-, Benutzungs- und Teilnahmeverbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist (§ 28 Abs. 2 IfSG). Auch Nichtstörer können zu diesen Maßnahmen herangezogen werden. Ziel ist es, die Infektionskette zu unterbrechen. Maßnahmen nach § 28 IfSG werden auf Vorschlag des Gesundheitsamts von der zuständigen Behörde angeordnet. Bei Gefahr im Verzug kann das Gesundheitsamt auch selbst handeln. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung. §§ 33–35 IfSG beinhalten besondere Vorschriften für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Kinderhorten oder sonstigen Ausbildungsorten tätig sind. Diese besonderen Vorschriften richten sich auch an die Besucher/Nutzer dieser Einrichtungen. So können etwa auch Schulbesuchsverbote ausgesprochen werden.[4]

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      Anmerkungen

       [1]

      BAnz. AT v. 27.12.2019, in Kraft seit 28.12.2019.

       [2]

      BGBl. I 2015, 1368; Welti Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention – was bringt das Präventionsgesetz?, GuP 2015, 211 ff.

       [3]

      Zustimmend Schaks/Krahnert Die Einführung einer Impfpflicht zur Bekämpfung der Masern – Eine zulässige staatliche Handlungsoption, MedR 2015, 860 ff.

       [4]

      BVerwG Urt. v. 22.3.2012 – 3 C 16.11, BVerwGE 142, 205; VG München Beschl. v. 24.3.2009 – 18 E 09.1208; VG Berlin Beschl. v. 11.3.2015 – 14 L 35.15 und 14 L 36.15; VG Hamburg Beschl. v. 18.2.2009 – 2 E 345/09; a.A. VG Gera Beschl. v. 16.4.2019 – 6 E 557/19, es gebe keine allgemeine Impfpflicht, aber einen Anspruch auf Gestellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung.

       [5]

      Der SPIEGEL 14/2019 v. 30.3.2019, 13 ff.; für besondere Personengruppen z.B. Soldaten gab es schon bisher eine Impfpflicht, BVerwG Beschl. v. 24.9.1969 – I WDB 11.68, BVerwGE 33, 339.

       [6]

      BVerwG Urt. v. 14.7.1959 – I C 170, 56, BVerwGE 9, 78 ff.; so auch BGH Gutachten v. 25.1.1952 – VRG 5/51, BGHSt 4, 375.

       [7]

      Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Pockenschutzimpfung v. 24.11.1982, BGBl. I, 1529.

       [8]

      Schaks MedR 2020, 201; a.A. Rixen NJW 2020, 647, der allerdings nicht erwähnt, dass er Eltern und Impfgegener als Verfahrensbevollmächtigter im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung vertritt; BVerfG Beschl. v. 11.5.2020 – 1 BvR 469/20, NJW 2020, 1946, Ablehnung einer einstweiligen Anordnung von Eltern, die ihre Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung unterbringen wollen, allerdings ohne Vorwegnahme der Hauptsache.

       [9]

      Schaks/Krahnert MedR 2015, 860, 864, 865 m.w.N.; Sachs/Murswick/Rixen GG, Art. 2 Rn. 186.

       [10]

      Wahrscheinlichkeit 1:1.000.000.

       [11]

      Amhaouach/Kießling MedR 2019, 853 eher zurückhaltend.

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