.
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу - страница 218

Название:

Автор:

Издательство:

Жанр:

Серия:

isbn:

isbn:

СКАЧАТЬ und Schadensersatzandrohung der Krankenkassen bzw. ihrer Patienten. Vertragsarzt und verantwortlicher Krankenhausarzt (§ 39 SGB V sieht die Krankenhausbehandlung „nach Prüfung durch das Krankenhaus“ vor) haben die Leistungspflicht der Krankenkasse zu konkretisieren. Nur dann, wenn die Leistung bei ex-ante-Betrachtung sich objektiv als nicht erforderlich erweist, entfällt die Bindungswirkung der ärztlichen Entscheidung. Dies gilt auch bei einer durch Täuschung erschlichenen Leistung.[35]

      188

      Die Verpflichtung durch Inanspruchnahme bedeutet, dass die Leistungserbringer selbst keinen eigenen unmittelbaren Honorierungsanspruch gegenüber dem gesetzlich Krankenversicherten haben. Diese sind frei, solange sie die Leistung nicht rechtswidrig erschlichen hatten. Sie sind gegenüber der Krankenkasse bei rechtswidriger Erschleichung erstattungspflichtig, der Vertragsarzt oder das Krankenhaus ist leistungsberechtigt, solange bei ex-post-Betrachtung nach dem verfügbaren Erkenntnisstand objektiv davon ausgegangen werden konnte, dass ein Behandlungsfall vorlag und die erforderlichen Leistungen veranlasste.

      189

      Tipp

      190

      Selbstverständlich kann die Krankenkasse die Leistungsberechtigung einzelfallbezogen substantiiert – speziell für die Zukunft – und mit Hilfe des MD in Frage stellen.

      191

      192

      193

      194

      

      195