Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

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СКАЧАТЬ Vereinigung sicherzustellende Leistungserbringung und haben keine unmittelbare Auswirkung auf Inhalt und Umfang in Anspruch zu nehmender Leistungen der Versicherten. Dennoch wirken sie in der zugrunde liegenden Fixierung der den Vertragsärzten „zustehenden“ Leistungsmengen objektiv begrenzend. Durch die Ergänzung des § 83 S. 4 und 5 SGB V i.d.F. HHVG wurden kassenindividuelle und kassenartenspezifische Vereinbarungen über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen (sog. Betreuungsstrukturverträge) als Teil der Gesamtverträge untersagt. Ausgenommen hiervon wird der vertragszahnärztliche Bereich.[101]

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      Einfluss auf das Leistungsrecht können auch Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V und Verträge über besondere Versorgung der Versicherten gem. § 140a SGB V haben. So sind in weiten Teilen der Bundesrepublik zwischen den Hausarztverbänden und den Krankenkassen Hausarztverträge geschlossen worden, an denen gesetzlich Krankenversicherte durch Beitritt teilnehmen können.

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      Die Krankenkasse können in ihren Satzungen unter anderem regeln, ob und welche Anreize beziehungsweise Vergünstigungen den an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten gewährt werden. Die Vergütung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung kann in Selektivverträgen der Krankenkassen außerhalb der Gesamtvergütung für Vertragsärzte geregelt werden, die dann entsprechend bereinigt werden muss. Seit dem 1.4.2014 sind Kriterien für die Wirtschaftlichkeit und Maßnahmen zu deren Umsetzung sowie Regelungen zur Qualitätssicherung, die über die allgemeine hausärztliche Qualitätssicherung hinausgehen, obligatorisch. Die Einhaltung der Wirtschaftlichkeitskriterien muss spätestens nach vier Jahren nachweisbar sein. Die Regie der Versorgung mit Krankenbehandlung und Arzneimitteln ist liberalisiert, ausgeschlossen bleiben lediglich aus der GKV verbannte Verfahren und Medikamente. Parallel hierzu haben Ärzteverbände und Krankenkassen eine Vielzahl auch fachärztlicher Versorgungsverträge geschlossen, die ähnliche Modifikationen enthalten.

      7. Kapitel Das Leistungsrecht der gesetzlichen KrankenversicherungD. System der Anspruchskonkretisierung durch untergesetzliches Recht › IV. Rahmenempfehlungen und sonstige Richtlinien der Spitzenverbände

IV. Rahmenempfehlungen und sonstige Richtlinien der Spitzenverbände

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      Tipp

      Hilfsmittelherstellern, die die Aufnahme ihrer Produkte ins Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis anstreben, sei ein Blick in die Verfahrensordnung des SpiBuKK empfohlen (§ 139 Abs. 7 SGB V). Dort wird u.a. ausgeführt, welche generellen Anforderungen der GKV-Spitzenverband an den Inhalt und die Form der Aufnahmeanträge stellt und welche СКАЧАТЬ