Название: Handbuch Medizinrecht
Автор: Thomas Vollmöller
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Medizinrecht
isbn: 9783811492691
isbn:
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Die ambulante vertragspsychotherapeutische Versorgung in Deutschland wird nach Angaben der BPtK aus dem Jahr 2019 von rund 52.000 Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Psychotherapeutische Leistungen werden darüber hinaus auch von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie und Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbracht.
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1980 wurde die bereits 1976 neu gefasste „Psychotherapeuten-Richtlinie“ als Behandlungsgrundlage für Diplompsychologen sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten um die Verhaltenstherapie ergänzt. 1987 wurde – neben der Anerkennung der Verhaltenstherapie als Richtlinienverfahren – die psychosomatische Grundversorgung eingeführt.[448] Behandlungsformen sind anerkannte Psychotherapieverfahren im Sinne dieser Richtlinie. In ihrer therapeutischen Wirksamkeit sind psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie belegt. Als psychoanalytisch begründete Psychotherapieverfahren gelten im Rahmen dieser Richtlinie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie.
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Psychotherapeuten behandeln seelische Erkrankungen, wobei nach der aktuellen Richtlinie darunter eine „krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen“ verstanden wird. Es gehört zum Wesen dieser Störung, dass sie der willentlichen Steuerung durch den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich ist.[449]
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Gegenstand der Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie im Sinne des PsychThG ist jede mittels wissenschaftlich geprüfter und anerkannter psychotherapeutischer Verfahren berufs- oder geschäftsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, § 1 Abs. 2 S. 1 PsychThG. Psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören nicht zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie.
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Somit handelt es sich bei Psychotherapeuten um eigenständige Heilberufe. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 31.1.1999 wurde die Approbation Voraussetzung für die Berufsausübung.
2. Berufszugang
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Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung[450] wird der Berufszugang der Psychotherapeuten (Berufsbezeichnung bis dato: Psychologische Psychotherapeut/innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen) neu geregelt.[451] Ärztinnen und Ärzte, die Psychotherapie anbieten, können sich ärztliche Psychotherapeutin/ärztlicher Psychotherapeut nennen, § 1 Abs. 1 PsychThG.
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Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist künftig ein fünfjähriges Universitätsstudium. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und Bestehen der psychotherapeutische Prüfung wird die Approbation erteilt, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, § 2 Abs. 1 Nr. 1–4 PsychThG.
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Das PsychThG sieht in § 3 auch eine vorübergehende und in § 4 eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung vor. Die Zulassung endet mit Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Approbation, § 5 PsychThG, ebenso bei Verzicht, § 6 PsychThG.
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Für die Zulassung zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Der neue Studiengang sollte zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden.
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Das Direktstudium der Psychotherapie gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen, §§ 9 Abs. 3; 10 PsychThG. Ziel des Studiums ist die Vermittlung grundlegender personaler, fachlich-methodischer, sozialer und umsetzungsorientierter entsprechend dem allgemein anerkannten Stand psychotherapiewissenschaftlicher, psychologischer, pädagogischer, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren erforderlich sind, § 7 Abs. 1 S. 1 PsychThG.
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Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister ist neben der Approbation der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung für die Behandlung von Erwachsenen oder einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Behandlungsverfahren, § 95c SGB V.
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Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet.
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Ziel der Weiterbildung ist der Erwerb der in den Weiterbildungsordnungen festgelegten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um nach Abschluss der Berufsausbildung besondere psychotherapeutische Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung dient, orientiert an einer von der BPK entwickelten Musterweiterbildungsordnung, der Sicherung der Qualität der psychotherapeutischen Berufsausübung. Sie wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung abgeschlossen.
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Ein fester Anteil der Vergütung, welche die Krankenkassen für die von Psychotherapeuten in Weiterbildung („PiW“) erbrachten ambulanten Krankenbehandlungen an die Weiterbildungsstätten zahlen, ist an die PiW weiterzugeben. Die gleiche Regelung gilt für angehende Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung nach dem bisherigen System angefangen haben („PiA“).
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Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.
3. Berufsausübung
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Das PsychThG aus dem Jahr 1998[452] regelte nicht allein die Berufsausübung, es schützte auch die Berufsbezeichnung. Die mit den gesetzlichen Berufsausübungsregeln der beiden (neuen) Heilberufe verbundene Einschränkung der Berufsfreiheit hat das BVerfG gebilligt.[453] Ob im Hinblick auf СКАЧАТЬ