Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

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СКАЧАТЬ solche Vorgehensweise selbst in die Nähe berufsunwürdigen Verhaltens gerückt wird.

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      Bei den Formen der Berufsausübung geht die Musterberufsordnung grundsätzlich von der Bindung an einen (nicht zwingend eigenen) Praxissitz aus, § 20 Abs. 1 S. 1 MBO-PP/KJP. Bis zu zwei weiteren Zweigstellen sind zulässig, wobei Vorkehrungen für die ordnungsgemäße Versorgung der Patienten an jedem Ort der Tätigkeit zu treffen sind, Abs. 2. Ort und Zeitpunkt der Aufnahme psychotherapeutischer Tätigkeiten sind ebenso wie Veränderungen der Landeskammer „unverzüglich“ mitzuteilen, Abs. 3. Anforderungen an die Praxis, z.B. Präsenz und Erreichbarkeit, beschreibt § 22 MBO-PP/KJP. Bei Informationen über die Praxis und werbende Darstellungen gilt das Verbot berufswidriger Werbung, § 23 Abs. 3 MBO-PP/KJP. Andere Bezeichnungen als „Praxis“ bedürfen der Genehmigung durch die jeweilige Landespsychotherapeutenkammer, Abs. 2.

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      Psychotherapeuten dürfen sich mit Angehörigen ihrer Berufsgruppe oder „anderer Gesundheits- und Beratungsberufe zusammenschließen“, § 21 MBO-PP/KJP. Berufsrechtlich erlaubt ist auch die Beteiligung an Kooperationen, „deren Ziel ein anderer Versorgungsauftrag oder eine andere Form der Zusammenarbeit zur Patientenversorgung ist“, Abs. 3. Dabei muss stets die freie Wahl des Psychotherapeuten durch den Patienten gewährleistet und die eigenverantwortliche und selbstständige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet bleiben, Abs. 4. Ausdrücklich schließt Abs. 6 eine Beteiligung an privatrechtlichen Organisationen aus, „die missbräuchlich die eigenverantwortliche Berufsausübung einschränken, Überweisungen an Leistungserbringer außerhalb der Organisation ausschließen oder in anderer Weise die Beachtung der Berufspflichten . . . beschränken.“ Für alle Zusammenschlüsse besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer, der auf Verlangen die entsprechenden Kooperationsverträge vorzulegen sind, Abs. 7.

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      Schuldhafte Verstöße gegen die Berufsordnung können mit berufsrechtlichen Verfahren nach den Heilberufsgesetzen der Länder geahndet werden, § 30 Abs. 1 MBO-PP/KJP. Dies gilt nach Abs. 2 auch für ein außerhalb des Berufes liegendes Verhalten, „wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für die Ausübung oder das Ansehen dieses Berufes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.“

      6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der SelbstverwaltungD. Berufsrecht der Heilberufe › VII. Berufsrecht der Tierärzte

VII. Berufsrecht der Tierärzte

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      Nach dem Krieg entstand als Dachorganisation von Kammern und Berufsverbänden „Die Deutsche Tierärzteschaft“, daraus wiederum im Jahr 1994 als Arbeitsgemeinschaft die Bundestierärztekammer e.V., der heute ausschließlich die Länderkammern angehören, § 1 Abs. 1, 2 Satzung BTK.

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