Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl. Jan Quenstedt
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СКАЧАТЬ und der AbendmahlsfeierAbendmahl feststellen. Eine Nutzung wie sie sich im Lukasevangelium darstelle, sei ebenfalls nicht festzuhalten. Hentschel summiert aus diesem Grund, dass das AmtAmt des DiakonosDiakonos keine Wurzel in einem Abendmahlskontext habe.8 Zuletzt sei zu erwähnen, dass sich mit der zunehmenden Herausbildung einer OrganisationsformOrganisationsform die Tendenz verbinde, dass Frauen entsprechend dem VorbildVorbild der paganen Umwelt von Leitungsämtern in der Gemeinde ausgeschlossen würden.9

      3.3.1.6 Zusammenfassung der Ergebnisse

      In einem sechsten Kapitel bündelt Hentschel ihre Erkenntnisse und setzt sie in Beziehung zueinander. Als primäre Erkenntnis sei festzuhalten, dass der Gebrauch des Lexems innerhalb der neutestamentlichen Literatur sehr differenziert geschehe und die Bedeutung immer vom situativen und literarischen Kontext abhängig sei. In der Regel geschehe die Verwendung jedoch zur Bezeichnung einer BeauftragungBeauftragung, die ein BeziehungsgeschehenBeziehungsgeschehen zwischen der auftraggebenden und der beauftragten Person konstituiere. Deswegen seien damit sowohl eine Rechenschaftspflicht der bzw. des Beauftragten gegenüber der auftraggebenden Person als auch eine Teilhabe an ihrer bzw. seiner AutoritätAutorität verbunden. Demgemäß kennzeichne das Lexem maßgeblich eine Vermittlungsfunktion, die noch keine Aussage über den Status der beauftragten Person treffe.1 Aufgrund dieses Gebrauchs zur Bezeichnung einer konkreten BeauftragungBeauftragung könne das Lexem in unterschiedlichsten Kontexten verwendet werden – sowohl in öffentlichen als auch in privaten. Insgesamt „war der Begriff geeignet, unterschiedliche, durchaus wichtige Aufgaben im Rahmen der frühchristlichen Missionstätigkeit und der entstehenden Gemeinden zu bezeichnen und diese zugleich als BeauftragungBeauftragung im Namen Gottes oder auch der Gemeinde zu charakterisieren.“2 Nicht damit bezeichnet werde jedoch ein diakonisches Handeln im Sinne eines karitativen Handelns.

      Im lukanischen Doppelwerk sei, durchaus als lukanische Besonderheit, eine Verwendung in Bezug auf den TischdienstTischdienst festzustellen, die metaphorisch für eine „pflichtgemäß ausgeübte Leitungsverantwortung in der christlichen Gemeinschaft“3 zu verstehen sei. Die Erledigung des TischdienstsTischdienst werde zum „Ausweis und Prüfstein für die rechtmäßig beanspruchte AutoritätAutorität und für die pflichtgemäße Amtsausübung.“4

      Innerhalb der späten Briefliteratur des Neuen Testaments zeige sich, dass das Lexem häufig zur Übermittlung der christlichen Botschaft gebraucht und der Begriff zur Bezeichnung einer Leitungsfunktion herangezogen werde, in deren Verantwortungsbereich auch die VerkündigungVerkündigung zu sehen sei. Innerhalb der spätneutestamentlichen Schriften als auch in den Schriften der Apostolischen Väter werde zudem deutlich, dass das Lexem wiederum eine VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit sowie BeauftragungenBeauftragung und Botengänge bezeichnen könne.5 Somit habe sich das Nomen διακονία nebst seiner Derivate „aufgrund seines BedeutungsspektrumsBedeutungsspektrum […] zur Bezeichnung für verschiedene Aufgaben, unter anderem auch für die VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit, und für die sich entwickelnden ÄmterAmt in den frühchristlichen Gemeinden angeboten, da sie sowohl den Aspekt der BeauftragungBeauftragung und der damit verbundenen AutoritätAutorität als auch den Aspekt der Verpflichtung zum auftragsgemäßen Verhalten betonen.“6 Eine Verwendung zur Bezeichnung niedriger Dienstämter bzw. karitativer Aufgaben oder auch die Herkunft der Funktionen des DiakonosDiakonos aus einem Abendmahlskontext lasse sich auch in dieser Schriftengruppe nicht festhalten.7 Kurzum: „AutoritätAutorität, MachtMacht und EhreEhre werden im Neuen Testament nicht grundsätzlich geleugnet, sondern differenziert betrachtet.“8

      3.3.2 Kritische Würdigung

      Hentschel fokussiert ihre Untersuchung auf die inhaltliche und kontextuelle Füllung von διακονέω und seinen Derivaten. Sie zielt damit auf die Gewinnung und Darstellung des Bedeutungspotentials und BedeutungsspektrumsBedeutungsspektrum des Lexems ab. Basis ihrer Untersuchung ist das von Collins vorgeschlagene und auch in dieser Studie skizzierte BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum, das in seiner Grundthese im Verlauf ihrer Untersuchung sowohl eine grundsätzliche Bestätigung als auch an einigen Stellen eine Korrektur erfährt, insofern Hentschel die „BeauftragungBeauftragung“ als wichtigsten Aspekt des Lexems sieht.1

      Den Hauptuntersuchungsgegenstand der Studie bilden die Schriften des Neuen Testaments, exemplarisch eingeschränkt auf das Lukanische Doppelwerk, die Briefe des PaulusPaulus und die deuteropaulinische Literatur.2 Besonderes Augenmerk legt Hentschel außerdem auf die Rolle von Frauen im Kontext der Nutzung des Lexems. Zugleich ist aber kritisch zu hinterfragen, ob das Ausblenden dreier Evangelien gerechtfertigt ist und ob das BedeutungsspektrumBedeutungsspektrum des untersuchten Lexems dadurch unvollständig dargestellt wird.3

      Nach Hentschel ist christliche „Diakonie“ als BeziehungsgeschehenBeziehungsgeschehen zu verstehen, das sich zwischen einer beauftragten Person und der jeweiligen Auftraggeberin bzw. dem jeweiligen Auftraggeber vollziehe. In dieser Lesart wäre nicht davon auszugehen, dass unter dem Begriff „Dienst“ Tätigkeiten oder Handlungen impliziert sind, mit denen ein geringes Ansehen und eine geringe WürdeWürde verbunden sind. Vielmehr sei von einer den Aufgaben und Tätigkeiten eigenen AutoritätAutorität und WürdeWürde auszugehen, die als abgeleitete AutoritätAutorität an der der auftraggebenden Person partizipiere. In dieser Perspektive kann hier eine Differenz zu Beyer festgehalten werden, der zunächst den Ursprung der „Diakonie“ im TischdienstTischdienst sieht und der ihr darüber hinaus das Moment der Niedrigkeit und das der Demut ins Stammbuch schreibt. Ihre Begründung erfährt bei Beyer diese Deutung durch das VorbildVorbild und Handeln Jesu Christi mit einem besonderen Fokus auf dessen demütige LebenshingabeLebenshingabe.

      Demgegenüber wird in den Ausführungen Hentschels ersichtlich, dass ein Diakon bzw. ein mit Diakonia beauftragter Mensch an der AutoritätAutorität der auftraggebenden Person teilhat. Wenn mit dem Lexem die VerkündigungVerkündigung des Evangeliums bezeichnet wird, sei deutlich, dass die Verkündigerin bzw. der Verkündiger an der AutoritätAutorität ihre bzw. seines Auftraggebers, mithin an der AutoritätAutorität Christi oder Gottes partizipiert. Diese Partizipation stelle ein Spezifikum christlicher „Diakonie“ dar, das dann auch auf materiell-karitative Tätigkeiten zu beziehen ist, sich jedoch nicht in diesen Aufgaben erschöpft.

      Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Hentschel ergeben sich exemplarisch folgende vier Frageperspektiven bzw. Denkhorizonte zu einer möglichen Weiterarbeit:

      1 Mit dem Verständnis der Teilhabe an einer abgeleiteten AutoritätAutorität ergibt sich ein Spannungsfeld, insbesondere vor dem Hintergrund der von Hentschel dargestellten metaphorischen Bedeutung der Mahlszenen bei Lukas. Wie kann der Gedanke der Autoritätszuschreibung zusammengedacht werden mit der ihr vorauslaufenden niedrigen Aufgabe einer bei Tisch bedienenden Person? Ist der Aspekt der Niedrigkeit als eine innere Einstellung aufzufassen, die das mit AutoritätAutorität verbundene AmtAmt als beauftragten Dienst mit Ursprung im freien Willen Gottes erkennt und es insofern zu seiner EhreEhre ausführt?

      2 Plausibel erscheint eine Bedeutungsbestimmung des Lexems als „BeauftragungBeauftragung“. Diese Bestimmung zeichnet das Lexem als ein BeziehungsgeschehenBeziehungsgeschehen zwischen beauftragter Person und Auftraggeberin bzw. Auftraggeber aus. Damit wird aber auch deutlich, dass „Diakonie“ einen denkbar weiten Raum bezeichnet, der in sich Tätigkeiten verschiedenster Art vereint und im Prinzip keine Fokussierung auf ein bestimmtes Aufgabenfeld erfährt. Daran anschließend wäre zu fragen, was dieser Ertrag für das gegenwärtige Verständnis diakonischen Handelns bedeute. Beispielsweise wäre in Bezug auf eine institutionalisierte Diakonie zu erwägen, wie der Gedanke der BeauftragungBeauftragung seine praktische Umsetzung innerhalb des alltäglichen Diensts erfährt. Inwiefern können sich Mitarbeitende diakonischer WerkeDiakonische Werke und Verbände überhaupt als Beauftragte verstehen und sich innerhalb eines AbhängigkeitsverhältnissesAbhängigkeitsverhältnis verorten, dem über dienstrechtliche Aspekte hinaus weitere theologische Dimensionen inhärent sind.

      3 Ferner erscheint besonders СКАЧАТЬ