Название: Lebensbilder
Автор: Оноре де Бальзак
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
isbn: 9783955014735
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Schiffs novellistische Tätigkeit konnte ihm kaum den nötigsten Unterhalt erwerben. Im Hamburger Staatsarchive findet sich eine Abrechnung des Verlegers Richter über Honorare, die er seinem Mitarbeiter zahlte, aus der die wahrhaft kläglichen Summen bekannt werden, mit denen Schiff abgelohnt wurde. So erhielt er für den Schluß der »Proletarier« 12 Mark Banko, für »Luftschlösser« – 52 Mark. Dagegen mußte er für Kost und Logis monatlich 30 Mark an Richter bezahlen. Solche Honorare hätten einen festeren Charakter, als es Schiff war, moralisch verderben können; denn was er an Geld erhielt, damit würde sich heute kaum der letzte Reporter abfinden lassen. Natürlich mußte er trachten, sich andere Einkünfte zu verschaffen, und so begründete er unter Richters Beistand Mitte September 1851 in Altona ein politisches Volksblatt »Vetter Michel«, für dessen sechswöchige Redaktion er – 45 Mark erhielt. Von dieser Zeitschrift erschienen im ganzen elf Nummern, die zum größten Teil Schiff selbst schrieb. Wichtig sind darin jüdisch-politische Gespräche, wie solche in den Hamburger Zeitungen seit 1848 üblich waren. Die »Reform« brachte gelegentlich (1848 – 1851) Standreden und Briefe eines Isaak Moses Hersch aus Berlin über politische Angelegenheiten (mit stark antiösterreichischer Tendenz).
Schiff hat unter dem Titel »Schabbesschmuh der Familie Absatz« im »Vetter Michel« ständige Unterhaltungen des Kolporteurs Absatz, seiner Tochter Vögelche und Motje Schreiers eingeführt. Anfangs erschienen diese Gespräche unter dem Namen M. Cohen, in Nr. 3 des »Vetter Michel« gab sich aber Schiff als Verfasser zu erkennen. Es sind Klagen des Kolporteurs über die Lesebedürfnisse des Publikums, wobei Schiff diesen Stellung gegen das »junge Deutschland« nehmen läßt, das das Interesse für Romane vernichtet und proklamiert habe, jedes belletristische Werk müsse »Gesinnungen« enthalten. Die Ereignisse des Jahres 1851 werden ziemlich witzig glossiert, gegen Österreich sehr heftig Stellung genommen. Vögelche ist sehr gebildet, kennt Jean Paul und Goethe genau und wundert sich, daß Goethe in einer Zeit, wo alles verboten sei, nicht verboten werde, obwohl er gefährliche, anarchistische Grundsätze predige. Und sie staunt auch darüber, daß man die Schriften kleiner Literaten konfisziere, während die Goethes unbeanstandet bleiben. Sehrsonderbar findet sie es, daß man Kossuth in Österreich einen Galgen und in England eine Ehrenpforte baue, und ihr Vater erwidert: »Gönne Österreich den Galgen und England die Ehrenpforte« [* Dieser »Schabbesschmuh« erschien 1866 in Buchform bei Richter] .
Eines langen Bestandes hatte sich der »Vetter Michel« nicht zu erfreuen. Im Oktober 1851 wurde er behördlich verboten und Schiff verhaftet. In Nr.11 des »Vetter Michel« vom 21. Oktober befand sich nämlich unter der Überschrift »Unerhört, wenns wahr ist« ein Artikel, in dem ein Konflikt zwischen einem preußischen und einem in Rendsburg stationierten österreichischen Offizier erzählt und einzelne Bemerkungen daran geknüpft waren, die keine günstige Meinung von k. k. Offizieren erregen konnten. Infolgedessen wurde Schiff am 26. verhaftet [* Über diese Verhaftung vgl. Varnhagens Tagebücher VIII, 397] und gleichzeitig die fernere Ausgabe des Blattes verboten. Bei der Hausdurchsuchung wurde (nach dem Bericht der »Reform« Nr. 87) nichts gefunden, zumal Schiff damals mit der »romantischen Volksbibliothek« beschäftigt war, deren Herausgabe er für Richter besorgen sollte.
Das Verbot machte (Bericht der »Reform« Nr. 88) großes Aufsehen, und man petitionierte (aber erfolglos) von allen Seiten um Wiedergestattung des Blattes. Als Verfasser des betreffenden Artikels im »Vetter Michel« meldete sich ein Advokat, Dr. H. Evers, in Hamburg (»Reform«, 88). Dennoch wurde Schiff erst am 25. November gegen eine Kaution von 1500 Mark, die Richter erlegte, aus der Haft entlassen, das Blatt aber blieb weiterhin verboten. Auf Schiff war die Hamburger Behörde nun nicht mehr gut zu sprechen, obwohl er nichts weiter getan hatte, als daß er den Aufsatz des Doktors Evers in sein Blatt aufnahm. Dennoch suchte man sich seiner zu entledigen, und am 23. Dezember 1851 wurde er aus Hamburg ausgewiesen. Natürlich war nur seine österreichfeindliche und radikaldemokratische Schriftstellerei Anlaß dieser unberechtigten Maßregel, die jedoch, da man in einer Republik gegen demokratische Anschauungen, die übrigens beinahe von der ganzen Hamburger Bevölkerung geteilt wurden, nicht öffentlich Stellung nehmen wollte, damit motiviert wurde, daß Schiff durch seine – Verheiratung mit einer Ausländerin sein Hamburger Bürgerrecht und damit den Aufenthalt in Hamburg verwirkt habe.
In der an Heine gerichteten Vorrede zu den »Luftschlössern« äußerte sich Schiff in sehr amüsanter Weise über diese Ausweisung. Er spricht darin zunächst Heine seinen Dank für die Anerkennung des »Schief-Levinche« aus und fährt dann fort:
»Ich will dir aufrichtig sagen, wer ich bin. Laut Dekret des Senats vom zwölften Januar achtzehnhunderteinundfünfzig [* Ein Gedächtnisfehler Schiffs] Die Ausweisung war am 23. Dezember 1851 erfolgt] bin ich als geborner Hamburger aus Hamburg ausgewiesen.
Du wirst sagen, Ausweisungen aus Republiken sind klassisch. Themistokles, Miltiades, Cimon, Aristides usw. wurden aus Athen verwiesen, weil sie der Freiheit der Völker gefährlich schienen. Ich kann dir aber wirklich versichern, daß ich mich schämen würde, auf irgendeine Weise der Hamburger Freiheit gefährlich zu sein. Auch hat meine Ausweisung wenig Klassisches. Es wurde mir nicht einmal gestattet, Rekurs zu nehmen. Alle mir zustehenden Rechtsmittel wurden mir abgeschnitten mit dem Befehle: ›sofort Hamburg zu verlassen‹ und der Rekurs, den ich vom Auslande durch einen hiesigen Advokaten einreichen ließ, ward ignoriert.
Es gibt nuch mittelalterliche Ausweisungen, namentlich von Gelehrten, und auch dazu ist die meinige leider nur ein seltsames Widerspiel.
Leibniz zum Beispiel wurde aus Leipzig verwiesen, denn der dortige Magistrat fand, daß er gefährliche Ideen habe.
Leibniz war damals, was man nach unseren heutigen Begriffen nennt, ein der Obrigkeit mißliebiges Subjekt.
Nun kann ich mich allerdings von dem Verdachte nicht reinbrennen, daß ich nicht bisweilen auch Ideen habe. Es sind aber nicht die Ideen der Zeit, diese sind gefährlich. Diese Ideen haben sich am sechsten März achtzehnhundertachtundvierzig bei dem Magistrate sehr mißliebig gemacht. Der Hamburger Senat müßte nach meinem Dafürhalten eher die Zeit mit ihren Ideen vom Hamburger Territorium verweisen als mich mit den meinigen.
Thomasius wurde ebenfalls aus Leipzig verwiesen, denn er schrieb gegen Hexenprozesse. Er eiferte wider das Bestehende.
Thomasius war damals, was man nach unseren heutigen Begriffen nennt, ein Wühler.
Ich aber bemühte mich, dem Bestehenden aus dem Wege zu gehen. Es ist mir zu langweilig, ich befasse mich lieber mit Luftschlössern, und Gedanken sind ja zollfrei. – Auch habe ich ein sehr zartes politisches Gewissen. Es gibt Stunden, wo ich es mir zum Vorwurf mache, in einer Stadt, die eine republikanische Verfassung hat, das erste Tageslicht erblickt zu haben. Mein Trost ist dann nur, daß ich, in einer jüdischen Familie geboren, mithin bescheidentlicherweise ohne Ansprüche auf Staatsämter zur Welt gekommen bin. Als am neunundzwanzigsten September achtzehnhundertneunundzwanzig das dreihundertjährige Jubiläum der Reform unserer republikanischen Verfassung gefeiert wurde, fühlte ich mich bewogen, Hamburg auf vierundzwanzig Stunden zu verlassen, um jeder Freude an republikanischen Formen aus dem Wege zu gehen.
Auch den Philosophen Wolf laß mich erwähnen, der aus Halle verwiesen wurde, weil man dem Könige Friedrich Wilhelm I. vorgestellt hatte, seine Lehren könnten die Potsdamer Grenadiere zur Desertion verleiten.
Wolf war damals in den Augen des Königs in Preußen, was man nach heutigen Begriffen einen Militäraufwiegler nennt.
Aber СКАЧАТЬ