Zulassung zur Abschaffung - Die heillose Kultur - Band 2. Dr. Phil. Monika Eichenauer
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СКАЧАТЬ Ziel in der Psychotherapie? Dann wird das Problem (Symptom/Krankheit) des Patienten im Zusammenhang der Lebensgeschichte eingeordnet, um prognostisch einzuschätzen, ob die für die eigene Methode vorgesehene Anzahl der durch die Krankenkassen bezahlten Einzelsitzungen realistisch ist. Dann muss der Psychotherapeut erwägen, ob er tatsächlich der „persönlich richtige“ Therapeut für den Patienten ist: Einmal aufgrund der Chemie zwischen Patient und Psychotherapeut und einmal bezüglich der eigenen Einschätzung seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten. Dann muss er klären, ob das zu behandelnde Problem mit seiner eigenen Methode optimal im Sinne des Patienten behandelt werden kann. Zusammenfassend kann gesagt werden: In jedem Psychotherapeuten läuft ein umfangreicher Film an Fragen und Entscheidungen innerlich ab, um zur Entscheidung zu gelangen, den Patienten selbst zu behandeln, oder ihn an einen Kollegen mit gleicher Methode oder mit einer anderen Methode arbeitend weiter zu leiten, damit er gesund wird. Die Honorare vermitteln aber ein Bild, als sei es ein „Guten Tag“ sagen, ohne grundlegende Bedeutung: Für 7,85 Euro kann kein Bürger in Deutschland auch nur 1 Minute einen Handwerker am Telefon sprechen.

      Beispiel: Der Monteur einer namhaften Elektrofirma zur Überprüfung der Waschmaschine stellte nach 10 Minuten eine Rechnung über 80,56 Euro aus. Sie setzt sich zusammen aus: Arbeitswerte 17,40 / Wegewerte 34,80 / Kfz.- Pauschale 14,50 und 19 % MwSt. und 1,00 Ersatzteile (ein Spray, das einen knopfdrucklang auf das Sieb in der Waschmaschine einwirkte). Arbeitsbeginn: 10.00 Uhr, Arbeitsende 10.15 Uhr. Datum: 26.07.2007. Anzumerken ist, dass diese Service GmbH den Verbrauchern auch den Weg und die Abnutzung des Fahrzeugs des Monteurs/Dienstleistungserbringer bezahlen lässt – es handelt sich also nicht um eine fachlich spezifizierte Aufgliederung der Leistung. Der Verbraucher zahlt, was die GmbH zahlen müsste, damit der Monteur beim Verbraucher an den Elektrogeräten stehen darf, um zu arbeiten.

      Aber das ist Normalität in Deutschland – keineswegs die Ausnahme. Beispiele finden sich wie Sand am Meer und insofern werden Sie als Leser um dementsprechende Erfahrungen reicher geworden ebenso gesegnet sein. Gesteigert werden können derartige Rechnungen nur noch durch zu bezahlende Rechnungen für Leistungen, die nicht zum erhofften Erfolg führen, wie bei meinem Auto, das nicht mehr richtig zieht: Drei Tage steht das Auto in der Werkstatt, der Motorradriemen wird ausgewechselt, weil er bei einem bestimmten Kilometerstand ausgewechselt werden sollte, obwohl er noch in Ordnung war, wie sich dann herausstellte – das Auto zieht immer noch nicht. Rechnungshöhe 650,00 Euro, Schaden nicht behoben. Eine weitere Werkstatt wird konsultiert: Diese findet heraus, was ich bereits vermutete, nämlich dass der Turbo kaputt sei. Die Rechnung folgt auf den Fuß und beträgt insgesamt 450,00 Euro. Der Meister kann mir aber nicht zusichern, den Motor bei der Reparatur des Turbos wieder so herzustellen, dass er läuft, wie er sollte. Diese Reparatur würde minimal bei ca. 1.100 Euro liegen. Das Auto zieht also infolgedessen immer noch nicht, ich habe über 1.100,00 Euro ausgegeben und bin nicht wirklich schlauer und flotter mit dem Auto unterwegs als vorher.

      Wären unsere Leistungen in der Psychotherapie ähnlich wie bei Handwerkern differenziert, müsste ein Honorar von überschlagen und überspitzt mindestens 350,00 bis 500,00 Euro (ohne Abzug der Fahrtkosten aufgrund der Steuergesetzgebung – man wohnt in Praxisnähe) am Ende einer probatorischen Sitzung auf dem Praxistisch liegen: Denn in unsere Leistung fließen das jahrelange Studium, die zusätzlichen psychotherapeutischen Ausbildungen, die Vielfalt an bereits behandelten Patienten, die erst eine Differenzierung durch Praxis, Erfahrung und Fähigkeit im Psychotherapeuten hervor bringen, in jedem Augenblick des Gesprächs mit dem Patienten mit ein. In unserem Bereich hieße das: Je mehr Berufsjahre, desto teurer die Sitzung, desto wahrscheinlicher der Erfolg im Behandlungsfalle – Ausnahmen bestätigen auch hier wie immer die Regel. In dieses Honorar würden selbstverständlich die Ausstattung der Praxis mit und ohne Sekretariat einfließen und die Anfahrtswege zur eigenen Praxis, um Patienten behandeln zu können, mit einbezogen. Und selbstredend müssten die Leistungen auch von der Krankenkasse in Urlaubs- oder Krankheitszeiten übernommen werden, wie es in früheren Zeiten bei Psychoanalytikern Gang und Gäbe war: Patienten zahlen durch – so, wie es bei vielen Musik-, Hausaufgabengruppen- und Nachhilfelehrern selbstverständlich akzeptiert und geregelt ist.

      Die Zeit der Regeneration, um diesen Beruf ausüben zu können, muss bezahlt werden. Die Krankenkassen und die KVen haben nicht nur eine offizielle Fürsorgepflicht ihren Versicherten, sondern auch ihren Leistungserbringern, nämlich uns, gegenüber.

      Gleichzeitig sind nun endlich die von Patienten aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrgenommenen Sitzungen (Thema "Durchzahlen") abrechnungsfähig zu stellen: Es ist ein Unding, dass man uns zumutet, Menschen einen Therapieplatz, und damit Zeit, zur Verfügung zu stellen, die dann nicht bezahlt wird, wenn die Sitzung nicht stattfindet! Patienten bekommen auf lange Zeit wöchentliche Termine von uns, die auch dann für diesen Zeitraum von den Krankenkasen zu finanzieren sind. Und nicht, so wie gegenwärtig, dann nicht abrechnungsfähig sind. Denn wir haben den Druck, sozusagen aus dem Stand täglich für eine volle Praxis zu sorgen, die im Falle von nicht wahrgenommenen Sitzungen, eine leere Praxis und zusätzlich, leere Konten und ggf. Abmahnungen der KVen nach sich ziehen: denn aus der Abrechnung sind dann lediglich die stattgefundenen Sitzungen ablesbar.

      Mein Vorschlag wäre also der, dass Kollegen die Leistungen, wie sie in probatorischen Sitzungen automatisch und reflexartig erbracht werden, auflisten, sammeln und als Einzelleistungsziffern zusammenstellen und mit Honoraren, wie sie in einer probatorischen Sitzung erbracht werden, abrechnungsfähig aufgeführt an den entsprechenden Stellen vorlegen.

      Wir leben alle in einer Leistungsgesellschaft – weshalb wir sekündlich bis stündlich fachspezifisch Leistungen erbringen sollen, die nicht bezahlt werden, entbehrt jeglicher Grundlage und ist nicht nachvollziehbar: Zumal wir als Facharztgruppe überall in unserer Kultur, ob beim Bäcker, bei Servicefirmen, Autowerkstätten oder Sanitärbetrieben fast ein Sauerstoffzelt bei Präsentationen der Rechnungen benötigen, wie eine Verkäuferin bei Karstadt dies formulierte: „Passen Sie auf, ob Garantiezeiten in ihrem Kaufvertrag vereinbart sind, sonst benötigen sie ein Sauerstoffzelt, wenn Sie die Rechnungen von Handwerkern bekommen!“ Greift man Lieferungs- und Montagekosten für Möbel auf, wie ich sie mir im Juli 2008 bei Ostermann anlässlich des Kaufes eines Bettes mitgeteilt wurden, baut man es besser selbst auf. Bei Anlieferung innerhalb des Ortes werden 50 Euro fällig. Die Montage kostet 100 Euro, „weil es sich um eine qualifizierte Fachleistung handelt“, so die Erläuterung des Verkäufers. Kauft man ein Luxusauto, sollte man es unterlassen mit dem Verkäufer über den Verkaufspreis zu verhandeln, auch bei Mercedes Benz, weil sie ausschließlich über Provisionen verkaufter Automobile verdienen! Das würde man bei einem international tätigen Automobilhersteller nicht vermuten. Geht man in den Hellwegmarkt, findet man Verkäufer, die einem Rosen, die an Stöcken angebunden sind, als Stockrosen verkaufen wollen, wenn man überhaupt einen Verkäufer in den großen Hallen ausmachen kann! Als Kunde hat man ein Knöpfchen zu drücken, das als Klingel fungiert, damit der Verkäufer von einer Halle zur nächsten eilen kann, weil Personalkosten eingespart werden. Service? Hat man zu bezahlen! Freundlichkeit? Hat nichts mit dem sachlichen Vorgang im Verkaufsvorgang zu tun! Wer also den Standort nicht verlagert, spart am Orte an Personalkosten. Fachwissen? Darf man nicht verlangen! Ausbildung bekommt der Verkäufer von den Käufern, die ihn aufklären, was „Stockrosen“ sind! Diese Betriebe interessieren sich auch nicht dafür, ob Bürger das Geld für die Produkte besitzen. Wenn wir also alle in einer Leistungsgesellschaft gemeinsam leben und arbeiten, dann gilt dies ebenfalls für Honorare in unserem fachärztlichen Bereich der psychologischen Psychotherapie. Psychologische Psychotherapeuten wurden jahrelange gezwungen, mit einer Mindestanzahl von Kassenpatienten zu Honoraren in oben genannter Höhe zu arbeiten. Ihnen wurde mit Entzug der Kassenzulassung gedroht, wenn sie es nicht taten. 2006/2007 waren 45 Zulassungen von Psychotherapeuten vom Entzug durch die KVWL bedroht – undifferenziert nach den Gründen, warum es zur Androhung des Entzuges kommt, kann gesagt werden, dass dieser gesamte Vorgang einmalig in Deutschland war. Weder durch Klagen noch durch vermittelnde Gespräche wurden unsere Honorare bis März 2009 auf eine akzeptable Höhe gebracht.

      Ende Oktober 2006 berichtete die Financial Times Deutschland, Kassenzulassungen sollten СКАЧАТЬ