Название: Zulassung zur Abschaffung - Die heillose Kultur - Band 2
Автор: Dr. Phil. Monika Eichenauer
Издательство: Bookwire
Жанр: Зарубежная психология
isbn: 9783844217742
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Psychologische Psychotherapeuten stehen auf der Warteliste für Jobsharing-Angebote von Kollegen, die sie als Übergangslösung aufgreifen bis sie selbst einen freien Kassenarztsitz kaufen können. Dank Leistungsbegrenzungsklauseln bedeutet dies, die Arbeit von zwei Psychotherapeuten im Job-Sharing darf die vorher allein getätigte Leistungsfallzahl nicht übersteigen – arbeiten also zwei, dürfen sie nicht mit doppelt so vielen Patienten arbeiten wie allein, obwohl der Bedarf an Psychotherapie vorhanden ist! Insgesamt gibt es zu wenig zugelassene Psychologische Psychotherapeuten geht man vom Bedarf in der Bevölkerung, wie oben zitiert, aus und nicht von der Zahl der durch das Gesundheitssystem festgelegten Zulassungen. Die Wartezeiten für Patienten verlängern sich insgesamt erheblich.
Die Wartezeiten werden sich auch in der Zukunft für Patienten nicht zum Positiven verändern, folgt man der gegenwärtigen Politik:
Im September 2011 bahnt sich ein weiterer Skandal für den politischen Umgang mit den Psychologischen Psychotherapeuten an.
Die BundesPsychotherpeutenkammer teilt mit, dass psychisch kranken Menschen weitere Verschlechterungen drohen. Seit langem ist bekannt, dass für Patienten lange Wartezeiten bestehen, wenn sie eine Psychotherapie beginnen wollen.
Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes droht nun bundesweit die Schließung von ca. 6.000 Psychotherapiepraxen in überversorgten Planungsbereichen bestünden!
Wie ist es möglich, dass in Deutschland Menschen, die der psychotherapeutischen Hilfe bedürfen, sich in Wartelisten eintragen und das Bundeskabinett ein „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ verabschiedet, das die Situation für Patienten im Extrem verschlechtern wird.
Sprich: Dann bekommen noch weniger Menschen die Möglichkeit für eine anerkannte psychotherapeutische Behandlung und die Wartezeiten werden sich drastisch weiter verlängern. Es ist insofern nicht von VERBESSERUNG, sondern von VERSCHLECHTERUNG zu sprechen. Wie in den anderen Büchern 1-1.2 mitgeteilt, handelt es sich hier um eine Verkehrung des Gemeinten: Gesagt wird Verbesserung, und verwirklicht werden soll Verschlechterung. Die gesetzlichen Krankenkassen benutzen die Politik, um ihre Ziele der Kostenreduktion zu verwirklichen und, wie bereits beschrieben, die privaten Versicherungen schieben eine Riegel vor zu viel „Psyche“ von Menschen und deren Erkrankungen mittels Ablehnung von Versicherungsnehmern, wenn sie die private Versicherung wechseln - oder von der gesetzlichen in die private Versicherung wechseln wollen.
Nun ist es interessant zu wissen, wie es zu einer derartigen, völlig widersprüchlichen Situation in der Gesundheitswirtschaft kommen kann. Die Lösung liegt in Deutschland nicht weit von Beurteilungen, die zu Einstufungen führen. Im Newsletter der BundesPsychothrapeutenkammer ist nachzulesen:
„Dortmund gehört in der Bedarfsplanung zur ,Sonderregion‘ Ruhrgebiet. Das heißt: Die Großstädte des Ruhrgebiets werden nicht als Großstädte eingestuft, sondern als Kreisstädte. Deshalb liegt der offizielle Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsplätzen in Dortmund deutlich unter dem Bedarf von anderen deutschen Städten. In Düsseldorf oder Köln gelten 38,8, Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner als ausreichend, in Dortmund sind es nur 11,4. Tatsächlich arbeiten in Dortmund 21 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. Deshalb gilt die Stadt mit 191 Prozent als ,überversorgt‘. Würde Dortmund nicht als Kreis-, sondern als Großstadt in die Bedarfsplanung eingehen, wäre es dagegen mit 56 Prozent erheblich.“ (BPtK-Spezial Ausgabe Juni 2011 in: BPtK-Newsletter, Ausgabe 3/2011, Kasten S. 3)
So, es wird mal wieder etwas definiert und schon kann das Versorgungsgebiet Dortmund gegen jeden Verstand und Denken als überversorgt eingestuft, Praxen durch die KVen aufgekauft und Patienten nicht behandelt werden.
Die im Auftrag der Wähler arbeitenden Politiker rutschen auf die Stufe von „Definierern und Einstufern“ in der gesundheitspolitischen Landschaft ab, bestimmen über Leben, Krankheitsverläufe und Lebenswege. Sie haben das Sagen! Dafür bedarf es außerordentlicher Scheuklappen, um nicht zu sagen, man möchte die Psychologische Psychotherapeutenschaft dezimieren und mit ihnen die Versorgung von Menschen, die unter psychischen Krankheiten leiden, reduzieren.
Der Slogan, Denken ist Handeln, lässt fragen, für wen in der Politik gedacht und gehandelt wird! Oder wird schon gar nicht mehr überlegt und gedacht, sondern nur noch gehandelt?
Als Behandler denkt man sich ja, wenn man für einen Patienten, der keine psychische Erkrankung hat und zu einer probatorischen Sitzung in der Praxis erscheint, man dis auch so der Krankenkasse mitteilen und trotzdem die entsprechenden Ziffern abrechnen kann... Man denkt weiter, es handele sich um einen Irrtum, wenn einem dann die Sekretärin nach Rücksprache mit der KVm sagt, man müsse eine Diagnose benennen, sonst könne man nicht abrechnen! Ich habe meien Sekretärin noch einmal anrufen lassen: Nein, wenn ich Geld haben möchte für meine Arbeit, dann muss ich eine Diagnose stellen! Unnötig zu sagen, dass ich empört war!
Aber, da steckt natürlich wieder etwas anderes hinter: Diagnosen aus dem psychotherapeutischen Bereich könnten ja Zusatztarife irgendwann einmal fällig werden lassen, oder dienen dazu, dass private Krankenkassen ihre Versicherungsnehmer im Vorfeld, wenn sie eine derartige Diagnose haben, von einem Versicherungsverhältnis ausschließen können! Hieran ist abzulesen, wie in Deutschland gedacht wird! Dies sei mal eben so nebenbei mitgeteilt!
Andererseits: Wären noch mehr Psychotherapeuten, ob psychologisch oder ärztlich tätig, würde sich die Honorarsituation noch weiter verschlechtern. Aus politischer Sicht müsste man also sagen: Ständige latente Unterversorgung im gesetzlichen Versicherungswesen ist gewünscht, da die Budgets dann nicht erhöht werden müssen – oder die Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten müssten noch weniger verdienen als bereits jetzt schon (Vgl. auch Kapitel: Die Bedeutung des Psychotherapeutengesetzes – kassenärztliche Zulassung für Diplom-Psychologen – und die danach folgenden Kapitel!)
Wie der wachsende Bedarf an Psychotherapie in der deutschen Bevölkerung gedeckt werden soll, ist schleierhaft. Das von den KVen zur Verfügung gestellte Honorar-Budget orientiert sich an dem aus dem Jahr 2003 und reicht schon seit Jahren nicht mehr aus, um unsere Leistungen fachgerecht zu bezahlen. Der dramatische Punktwerteverfall wurde von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung in einem offenen Brief veröffentlicht (Mitgliederrundbrief 3.2007). Gleichzeitig wurden Mitteilungen für Krankenkassen, KVWL und Patienten gestaltet, die in den Praxen ausliegen, um auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen.
Im Einzelnen geht es um folgende Honorare:
Biografische Anamnese 50 Min 6,94 Euro (BKK: 40,61)
Probatorische Sitzung 50 Min 7,92 Euro (BKK: 46,35)
Psychotherapeutisches (Krisen-)Gespräch 1,48 Euro (BKK: 8,68)
Bericht an den Gutachter (Gutachten) 7,53 Euro (BKK: 44,02)
Diese aufgeführten Honorare für Abrechnungsziffern wirken mindernd auf die Praxiseinnahmen und sind zeitintensiv. Sie müssten mindestens in gleicher Höhe wie die Sitzungshonorare liegen – aber genauer betrachtet, höher.
Beispiel: In probatorischen Sitzungen wird das Problem des Patienten genau differenziert und spezifiziert: Wie ist es in der Lebensgeschichte des Patienten platziert? Welche anderen Einflüsse aus Familie und Gesellschaft gab es/gibt es? Wie verhalten sich die verschiedenen Einflüsse zueinander? Welche Ressourcen hat СКАЧАТЬ