Geschichte Italiens. Wolfgang Altgeld
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Название: Geschichte Italiens

Автор: Wolfgang Altgeld

Издательство: Bookwire

Жанр: Документальная литература

Серия: Reclam Sachbuch premium

isbn: 9783159610733

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СКАЧАТЬ in Mainz ermöglichte. Den Ausschlag gab allerdings 1214 die Niederlage von Ottos Verbündetem König Johann Ohneland von England in der Schlacht von Bouvines gegen Frankreich; ein letzter Versuch der Mailänder, auf dem vierten Laterankonzil zugunsten Ottos zu intervenieren, blieb erfolglos.

      Nun stand auch der Weg nach Aachen offen, wo am 23. Juli 1215 eine erneute, »bessere« Königskrönung erfolgte. Bei dieser Krönung gelobte Friedrich überraschend den Kreuzzug ins Heilige Land. Zuvor hatte er im Juli 1213 durch die Goldbulle von Eger dem Papst in reichsrechtlich verbindlicher Form alle Zusagen Ottos bezüglich des Kirchenstaates erneuert.

      Um die Folgen der erneuten unio regni ad imperium abzufangen, verlangte Innozenz III. von Friedrich den Verzicht auf die sizilische Krone zugunsten seines Sohnes Heinrich nach der Kaiserkrönung. Friedrich gestand dies am 1. Juli 1216 zu, entwertete seine Zusage aber dadurch, dass er Heinrich nach Deutschland holte und im April 1220, noch vor seiner Kaiserkrönung, zum deutschen König wählen ließ. Die Kaiserkrönung selbst folgte am 22. November 1220; der Papst, nunmehr Honorius III., konnte nur noch [85]den Verzicht auf eine Realunion zwischen dem Reich und Sizilien erreichen. Anlässlich der Kaiserkrönung erließ Friedrich ein Gesetz, durch das die Ketzerei mit dem Feuertod bestraft wurde; dieses Gesetz wurde, wie seinerzeit Friedrich Barbarossas Authentica »Habita«, als Novelle dem Corpus Iuris Civilis angefügt.

      Neuordnung Siziliens

      In der Zeit von 1220 bis 1239 schuf Friedrich II. den vielbewunderten »Modellstaat« Sizilien. Auch wenn sich dieser Staat aus der Sicht der Untertanen weitaus weniger erfreulich ausnahm als aus der Sicht moderner Beobachter, auch wenn das meiste bereits in normannischer Zeit angelegt war und aus der Gesetzgebung Rogers II. übernommen wurde, auch wenn man sich fragen muss, ob der spätere Niedergang des Mezzogiorno nicht bereits hier seine Wurzeln hatte, bleibt die Leistung des Kaisers dennoch staunenswert.

      Zunächst musste Friedrich sein Königreich, das er vor mehr als acht Jahren in nahezu aussichtsloser Situation verlassen hatte, überhaupt erst zurückgewinnen. Er tat dies in einer Art »Salamitaktik«, indem er einzelnen Rebellen Verzeihung gewährte gegen die Verpflichtung, die aufständischen Nachbarn zu bekämpfen. Der Glanz des Kaisertums und seine offenkundige Begünstigung durch die überirdischen Mächte, die sich in seinem geradezu wunderbaren Aufstieg gezeigt hatte, und wohl auch ein persönliches Charisma taten ein Übriges. Auf einem programmatischen Hoftag (Assisen von Capua) wurden 1220 die Verhältnisse [86]zu Ende der Regierung Wilhelms II. (des Guten) als Richtschnur festgelegt; dieses Normaljahr 1189 erklärte also sowohl die verhasste Regierung Heinrichs VI. als auch die Usurpation Tankreds und die erzwungenen Handlungen der eigenen Minderjährigkeitsperiode für illegal. Die Gesetzgebung gipfelte 1231 in den Konstitutionen von Melfi (später Liber Augustalis genannt).

      An der Spitze der Staatsverwaltung stand weiterhin die magna curia des Königs bzw. Kaisers, meist irreführend mit »Großhof« übersetzt. Zu ihr gehörten u. a. ein »Großhofrichter« und ein »Großhofjustitiar« als Oberinstanz der entsprechenden Funktionen in den Provinzen, vor allem aber die sehr leistungsfähige Kanzlei. An der Spitze der Provinzen stand jeweils ein Justitiar, weiteres Personal waren Richter, Kastellane, Baiuli in den Städten und die Mitglieder der Finanzverwaltung. Diese Personen wurden nicht in derjenigen Provinz eingesetzt, der sie selbst entstammten, und sie durften auch sonst keine engeren persönlichen Beziehungen zu den Untertanen eingehen – eine Vorbeugemaßnahme gegen Bestechlichkeit, die, wie etliche Skandale zeigten, mehr als geboten war. Die Inhaber der großen Lehen wurden systematisch aus der Staatsverwaltung in ihrer Heimat verdrängt; sie konnten aber eine Funktion in einer anderen Provinz übernehmen, wodurch eine Art baronaler Beamtenadel entstand.

      Das Königreich bildete ein einheitliches Zollgebiet ohne Binnengrenzen. Die Zölle wurden an der Grenze (d. h. vor allem in den Häfen) erhoben. Für die eingeführten Waren bestand Stapelpflicht; die Fondachi der auswärtigen Kaufleute waren staatlicher Aufsicht unterworfen. Privilegien einzelner Handelspartner wurden rigoros abgeschafft; auch [87]die Genuesen, die eigentlich auf die Dankbarkeit des Kaisers wegen ihrer Hilfe im Jahre 1212 rechneten, genossen keine Sonderstellung mehr. Daneben trat auch der Staat selbst als Großhändler auf, wobei er, durch Zollfreiheit ohnehin begünstigt, auch Spekulationsgewinne nicht verschmähte und rücksichtslos über die Interessen der Privatleute hinwegging. Bestimmte Erzeugnisse (Salz, Stahl, Eisen, Hanf, Pech, Färberei, Seide) unterlagen einem Staatsmonopol. Überhaupt wäre es falsch, von einer bewussten Wirtschaftspolitik zu sprechen: Oberstes Ziel war die Sicherung und Erhöhung der staatlichen Einnahmen.

      Problematisch war die Stellung der Kirche. Konstanze hatte auf die Sonderrechte, die ihre normannischen Vorfahren einst besaßen, weitgehend verzichten müssen; Friedrichs Versuche, de facto wieder den alten Zustand zu erlangen, führten zu Konflikten mit dem Papsttum. Dauernder Streitpunkt war die Besetzung der überaus zahlreichen Bistümer (21 Kirchenprovinzen mit insgesamt 145 Diözesen). Das Konkordat sah Wahl durch die Domkapitel und päpstliche Bestätigung vor, die allerdings ein kaiserfreundlicher Kandidat in der Regel nicht erlangte. Blieb ein Bischofsstuhl deshalb länger als sechs Monate unbesetzt, nahm die Kurie das vom vierten Laterankonzil kodifizierte Devolutionsrecht in Anspruch und ernannte einen Bischof, der dann allerdings keine Chance hatte, gegen den Willen des Kaisers sein Amt anzutreten und den weltlichen Besitz der Kirche zu gebrauchen. Diese Streitigkeiten bildeten einen regelmäßigen Beschwerdepunkt der Kurie gegen den Kaiser.

      [88]Der fünfte Kreuzzug

      Unmittelbar nach der (2.) Krönung in Aachen im Juli 1215 hatte Friedrich II. das Kreuz genommen; wohl weniger in der Hochstimmung des Krönungsfestes, wie vermutet wurde, als um nach dem Vorbild seines Vaters und Großvaters den kaiserlichen Anspruch auf die führende Rolle in der Christenheit zu behaupten. Das päpstliche Unternehmen von 1204 war zwar blamabel gescheitert, aber das bevorstehende Laterankonzil sollte sich erneut mit dieser Frage befassen und die weltlichen Mächte wiederum in den Hintergrund drängen.

      Freilich führte die Selbstbindung Friedrichs zum ersten großen Konflikt mit dem Papsttum. Honorius III. drängte auf die Einlösung des Versprechens, musste aber auch zugestehen, dass die Ordnung der Verhältnisse in Sizilien zunächst vordringlich war. 1225 verpflichtete sich der Kaiser vertraglich, bis spätestens August 1227 tatsächlich aufzubrechen, andernfalls der Papst das Recht haben sollte, ihn zu exkommunizieren. Hinter dieser energischeren Haltung stand wohl schon der Kardinalbischof Hugolin von Ostia, der Honorius am 19. März 1227 als Gregor IX. auf dem Papstthron folgte. Gregor hatte keine Skrupel, den Vertrag im strengsten Sinne auszulegen: Friedrich stach zwar fristgemäß von Brindisi aus in See, musste aber nach wenigen Tagen umkehren, weil im Kreuzfahrerheer Seuchen ausbrachen, an denen ein Fürst starb und der Kaiser selbst erkrankte. Formal war damit der Vertrag gebrochen. Der Papst verhängte sofort die Exkommunikation, ohne die (in der Sache berechtigte) Entschuldigung des Kaisers anzunehmen. Auch wenn die zeitgenössischen Auffassungen [89]von Schuld und Vorsatz andere waren als heute, ist doch der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass Gregor die Gelegenheit nur allzu gern ergriff, um Friedrich politisch zu erpressen: In den anschließenden Verhandlungen stellte er Forderungen, die mit dem Kreuzzug nichts zu tun hatten und die Lossprechung absichtlich immer weiter hinausschoben.

      Schließlich brach Friedrich Ende Juni 1228, ohne das Ende der Verhandlungen abzuwarten, als Gebannter erneut ins Heilige Land auf, wo er im September eintraf. Quasi zur Vorbereitung hatte er 1225 Isabella von Brienne, die Erbin des Königreichs Jerusalem, geheiratet, die allerdings 1228 bei der Geburt Konrads IV. starb; aus dieser Ehe leitete der Kaiser (im Grunde unrechtmäßig) für sich den Titel »König von Jerusalem« ab. Der Kreuzzug war ferner diplomatisch durch Verhandlungen mit Sultan al-Kamil vorbereitet. Deshalb gelang es Friedrich, für die Christen auf dem Verhandlungswege die Rückgabe Jerusalems zu erreichen, wo er am 18. März 1229 in der Grabeskirche die Krone trug. (Es handelte sich um ein bloßes Kronetragen; die frühere These einer Selbstkrönung ist von der Forschung widerlegt.)

      Inzwischen СКАЧАТЬ