Zensur im Dienst des Priesterbildes. Jessica Scheiper
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СКАЧАТЬ kurz bevor sich die kirchliche Büchergesetzgebung 1966 grundlegend änderte (5.). In einer Zusammenfassung werden schließlich die Ergebnisse der historischen Rekonstruktion und kanonistischen Analyse des Zensurfalls vorgestellt und gewürdigt (6.).

      1 Dies geschieht in Anlehnung an SCHULZE, Johannes, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 98 (1962) 1–11.

      2 Vf.in folgt der Vorlage von STOLZ, Michael/SCHÖLLER, Robert/VIEHAUSER, Gabriel, Transkriptionsrichtlinien des Parzival-Projekts, in: Beiheft zu editio 26 (2007) 295-326, hier 316.

      3 Ebd.

      4 Vgl. ZIEMANN, Kirche, 207.

      5 Ebd.

      6 Ebd.

      7 Vgl. ebd.

      8 Im Folgenden wird der Titel mit „Priesterberuf“ abgekürzt.

      9 Vgl. GATZ, Zweiter Weltkrieg, 205; STENGER, Wissenschaft, 12; GRIESL, Ende, 40 und STELZER, Seelsorgestudie, 148 Anm. 5.

      10 In einem Spiegel-Artikel von 1971 hieß es knapp, der Priesterberuf sei „bekämpft worden“ (AA. VV., Massenflucht, 92). Etwas aussagekräftiger waren ein Jahr später die Ausführungen von PFÜRTNER, Kirche, 276f.: Der Priesterberuf sei „schnell unterdrückt [worden]: Das Buch musste seinerzeit auf obrigkeitliches Geheiß nach seinem Erscheinen aus dem Handel gezogen werden.“ Welche Obrigkeit, blieb offen. Da das Buch nie offiziell erschienen war, konnte es dementsprechend auch nicht aus dem Handel gezogen werden. Pfürtner gab nicht an, woher die Informationen stammten. Ob er das Verbot als Konsequenz von Crottoginis (aus Sicht der 1970er Jahre) „methodisch reichlich unvollkommene[m] Versuch“ (ebd.) betrachtete, ist nicht erkennbar. Auch FORSTNER, Priester, 109 Anm. 71 hat den Sachverhalt inkorrekt wiedergegeben, wenn er schreibt, Crottogini habe „gegen offenbar nicht geringen innerkirchlichen Widerstand“ statistisches Material gesammelt. Das Sammeln des statistischen Materials hatte aber tatsächlich kaum innerkirchlichen Widerstand ausgelöst, erst die geplante Veröffentlichung rief die Kritiker auf den Plan. Im Jahr 2000 berichtete MEIER, Ehe- und Sexualmoral, 569 Anm. 9, der Priesterberuf habe trotz bischöflicher Druckerlaubnis „auf Betreiben der Deutschen Bischofskonferenz nicht ausgeliefert“ werden dürfen. Wie er zu der Aussage gelangen konnte, zu dem Verbot sei es durch die Deutsche Bischofskonferenz gekommen, ist unklar und unbelegt. Zudem muss er mit der Deutschen Bischofskonferenz die Fuldaer Bischofskonferenz gemeint haben, wie der Vorgängerzusammenschluss bis 1965 hieß. Ein ehemaliger Schüler Crottoginis berichtete 2013, es sei damals geflüstert worden, Crottogini habe „aufsehenerregende Forschungen zur männlichen Sexualität betrieben […] und dass seine Arbeit in kirchlichen Kreisen Tabus verletzte. Er hatte damit ganz gefährliche Bereiche tangiert. Denn schon eine Befragung über Sex wurde als Skandal angesehen. Über so etwas sprach man nicht – auch nicht im wissenschaftlichen Kontext. […] Die Oberen sollen gezittert haben, hieß es unter uns jungen Studenten; selbst uns packte ein Schauer“ (IMFELD, Straßen, 179). Über nähere Details verfügte er jedoch auch nicht. Am zutreffendsten, aber gleichfalls ungenau, berichtete in einem Nachruf auf Crottogini BARGETZI, Crottogini, 2, der Priesterberuf sei bereits gedruckt gewesen, doch „,von oben‘ kam ein rigoroses Verkaufsverbot“. STELZER, Krisendiagnosen, 3–6 hat sich ebenfalls mit dem Buchverbot beschäftigt, übernahm aber nur die (unkritischen) Ausführungen der bereits genannten Sekundärliteratur und kam nicht darüber hinaus.

      11 Es sei die Pflicht der Kirche, Berufungen „liebevoll zu fördern, anzunehmen und zu begleiten“, betonte PAPST FRANZISKUS in seiner Ansprache an die Vollversammlung der Kongregation für den Klerus am 3. Okt. 2014, 15 die Wichtigkeit von Berufungen. Eine Berufung sei ein „,Rohdiamant‘, der mit Sorgfalt, Achtung vor dem Gewissen der Personen und Geduld bearbeitet werden muss, um inmitten des Gottesvolkes zu erstrahlen“ (ebd.), wozu die Priesterausbildung ihren Teil beitrage. Die Vollversammlung fand im Oktober 2014 statt, um den ersten Entwurf einer neuen Ratio fundamentalis zu besprechen, einem Ausführungsdekret gemäß c. 31 § 1 CIC/1983 für die kodikarischen Normen über die Priesterausbildung, die 2016 erschien (vgl. C CLER, Ratio fundamentalis sowie ergänzend SCHNEIDER, Sonderwelt, 27-31). Die bis 1988 zuständige Kongregation für das katholische Bildungswesen hatte am 6. Januar 1970 eine erste Ratio fundamentalis veröffentlicht (vgl. SC INSTCATH, Ratio fundamentalis, 321–384 und dazu SCHNEIDER, Auslaufmodell, 94–98), die mit den Aussagen über die Priesterausbildung des Zweiten Vatikanischen Konzils übereinstimmen sollte. 1985 folgte eine für den CIC/1983 aktualisierte Fassung, die wiederum von der 2016er Ratio fundamentalis abgelöst wurde.

      12 Die 2011 veröffentlichte John Jay-Studie etwa, die die Ursachen und den Kontext des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Priester in den USA zwischen 1950 und 2010 untersuchte, hat ermittelt, besonders die Weihejahrgänge der 1940er und 1950er Jahre hätten Schwierigkeiten mit Intimität gehabt. Dies könnte auch eine Konsequenz von Ausbildungsdefiziten sein, die eine angemessene psychosexuelle Reifung zum Teil be- bzw. verhindert hätten. Vielen späteren Tätern sei in der Ausbildung ein Zugang zur „human formation“ (TERRY u. a. [Hg.], Causes, 5) verwehrt geblieben. Viele Täter hätten deshalb eine „‘confused’ sexual identity“ gezeigt (ebd.). Exemplarisch machten auch HILPERT, Problem, 173–176 und KEENAN, Child Sexual Abuse auf die Wechselwirkungen zwischen psychosexueller (Un-)Reife, Seminarerziehung, Zölibatsverpflichtung und sexuellem Missbrauch aufmerksam und vgl. auch BUCHER, Geiz, 152. Dass einige Priester Schwierigkeiten mit ihrer Sexualität bzw. dem Zölibat hatten, war der kirchlichen Autorität bekannt. Am 16. März 1962 gab es eine Neuauflage der geheimen Instruktion von 1922 „De modo procedendi in causis sollicitationis“ des Hl. Offiziums, was den Schluss nahelegt, das Hl. Offizium muss über sexuelle Missbräuche und Übergriffe informiert gewesen sein. PALLENBERG, Türen, 233 sprach sogar von einer Vielzahl an (wenn auch nicht immer begründeten) Meldungen an die örtlichen kirchlichen Instanzen und an das Hl. Offizium, sodass es „ein Formular zum Ausfüllen hat drucken lassen“. Bis es zu der Einleitung eines Verfahrens gekommen sei, habe man allerdings bis zur „dritte[n] Denunzierung“ gewartet (ebd.).

      13 BÜNKER/HUSISTEIN, Zwischenhalt, 66.

      14 Vgl. ebd.

      15 Ebd., 65f

      16 Vgl. ebd., 66.

      17 Ein erster Teil des Nachlasses lag in digitaler Form (als Farbscans) seit Januar 2015 vor. Dieser erste Teil umfasste bereits 524 Scans. Im Dezember 2015 folgten weitere 57 Farbscans. Die einzelnen Dokumente waren nicht paginiert, aber grob chronologisch sortiert. Sie wurden von der zuständigen Archivarin im Staatsarchiv Luzern, Frau Elisabeth Vetter, zusammengestellt.

      18 VETTER an Prof. Norbert Lüdecke per E-Mail am 17. Juli 2013. Die E-Mail liegt Vf.in vor.

      19 Vgl. ebd.

      20 StaLu, FREI, Interview v. 28. März 2007, 1. Der vorliegende Text ist mit einer Notiz versehen: „Notizen nach einem Interview mit einem elektronischen Gerät. Eine Fehlmanipulation des Interviewers nach Beendigung des Gesprächs löschte leider das Ton-Dokument. – Das Interview folgte einem schriftlich vorliegenden Plan. Diese Aktennotiz ersetzt das Ton-Dokument. Sie wurde von J. Crottogini am 3.4.2007 eingesehen, korrigiert und ergänzt“ (ebd.).

      21 Ebd., 3.

      22 Vgl. StaLu, MEIER u. a., Biographie.

      23 Vgl. SCHELBERT, SMB-Archiv, o. S. sowie KANTON LUZERN, Staatsarchiv, o. S.

      24 Beschreibungen etwaiger СКАЧАТЬ