Ein Buch für Keinen. Stefan Gruber
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Название: Ein Buch für Keinen

Автор: Stefan Gruber

Издательство: Readbox publishing GmbH

Жанр: Афоризмы и цитаты

Серия:

isbn: 9783347043282

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СКАЧАТЬ bzw. die zehn Prozent zusätzlichen Metalls direkt ausgeben – als Kredit, der wiederum durch Pfand bzw. ein neues Zahlungsversprechen eines anderen besichert sein muss. Auf einen solchen Vorgang weist die […] vorgestellte Tontafel (Herkunft Mesopotamien, Anm. des Autors) hin, wo der Tempel (Bank) an einen Zalilum 6 Shekel Silber verleiht, wobei der Kaufmann Agaya 5 Ar (»acres«) seines Feldes verpfändet. Abgesehen von der hier zunächst nicht weiter zu interessierenden Zinsfrage zeigt dieser Vorgang deutlich, dass die Hergabe von Silber (man könnte wahlweise einen Depotschein nehmen) seitens eines Depots nur möglich ist, nachdem Pfand geleistet wurde. Dieser Vorgang führt direkt zu Banknoten in heute aktuellen Geldsystemen, die ausschließlich gegen auf Pfandkonten der Notenbank liegende Sicherheiten erfolgt.«

      Um ein Gefühl für die Abläufe zu bekommen, stellen wir uns ein Geldsystem mit partieller Golddeckung, d.h. unter 100%, vor, wie es im klassischen Goldstandard Usus war. Hier haben wir auf der einen Seite die Zentralbank, deren Aufgabe die Emission goldgedeckter Banknoten ist. Bei einer Deckung von 50% hätte die Notenbank die Aufgabe, Bargeld zu emittieren, das zu 50% mit Gold gedeckt ist, welches in den Tresoren der Notenbank schlummert. Will nun eine Geschäftsbank Banknoten (Bargeld), müsste sie sich entweder irgendwo Gold besorgen und es bei der Notenbank gegen Bargeld tauschen, oder aber sie hinterlegt z.B. einen Wechsel mit Rückzahlungsversprechen zu einem definierten Termin und »borgt« sich die Banknoten. Diese Refinanzierungsgeschäfte zwischen Geschäftsbank und Notenbank unterscheiden sich damit kaum von den Geschäften zwischen Kunden und Geschäftsbank. Sieht man vom fundamentalen Unterschied ab, dass eine Zentralbank zwar in bilanzielle Schieflage geraten, aber nicht pleitegehen kann (so genügen Gesetzesänderungen, um die Bonitätsstufe notenbankfähiger Sicherheiten aufzuweichen oder im Krisenfall ganz abzuschaffen; siehe die später vertiefenden Erläuterungen zu »Nettogeld«), besteht eine andere Abweichung darin, dass die Notenbank grundsätzlich nur Bargeld in der Höhe des Pfands (z.B. Wechsel) gewährt, während eine Geschäftsbank heute mehr Giralgeld gutschreibt, als das vom Kreditnehmer hinterlegte Pfand wert ist, was, wie wir später noch sehen werden, systemimmanent passieren muss und auch rechtlich kein Problem darstellt, solange sie genügend Vermögenswerte (Aktiva) vorweisen kann, um für den Ausfall des Schuldners geradezustehen. Ob und welche Pfänder zu welchem Wert der Schuldner hinterlegt, ist allein Sache der Geschäftsbank.

      Fassen wir also noch einmal zusammen, bevor wir uns dem gegenwärtigen Geldsystem zuwenden: Am Anfang steht die Urschuld. Aus einer Not heraus oder dem Drang, die Urschuld dauerhaft zu bedienen, resultiert ein Gewaltakt. Ein Stamm oder Volk wird unterworfen und tributpflichtig gemacht. Das Abgabentilgungsmittel zum Termin wird zu Geld. Erst wenn also eine Schuld (Steuerschuld) zum Termin offen ist, ist Geld definierbar. Um die Steuerschuld zu bedienen, kommt es zum Abschließen von Verträgen zwischen Privaten zur Erwirtschaftung der Abgabe. Aus einer Not heraus oder dem Drang, die Urschuld und Steuerschuld dauerhaft zu bedienen, kommt es zuerst zur Geldleihe und nach Etablierung von Privateigentum zum Kredit, d.h. zu eigentumsgedeckten Schuldtiteln mit Fälligkeit (Termin!), die zediert werden. Auch Giralgeld ist damit nur dadurch definierbar, dass es zum Termin wieder zurückgefordert wird. Es wird dem Kreditnehmer von der Geschäftsbank eingeräumt und muss zum Fälligkeitstermin (monatliche Kreditrate bzw. Kredittilgung am Ende der Laufzeit) wieder zur Bank zurück, wo es im Nichts verschwindet, aus dem es kam, d.h. nach Leistung wertlos verfällt. Giralgeld ist immer eine Forderung auf das Steuertilgungsmittel. Würde ein Kreditnehmer oder Sparer einer Geschäftsbank sein Giralgeld in goldgedecktes Bargeld ausbezahlt haben wollen, so müsste die Geschäftsbank, wenn sie nicht gerade physisches Gold lagernd hat oder Sachwerte gegen Gold verkauft, notenbankfähige Schuldtitel1 (mit Fälligkeitstermin!) bei der Notenbank hinterlegen und dafür Bargeld (mit 50% Golddeckung) in Höhe des Schuldtitels bekommen, um dieses dem Sparer oder Kreditnehmer auszuzahlen. Diese Menge an Bargeld müsste die Bank spätestens einen Tag vor Fälligkeit des hinterlegten Schuldtitels wieder an die Notenbank zurückzahlen, um den Schuldtitel auszulösen. Über den Zinssatz für das Halten des von ihr verausgabten Bargeldes reguliert die Notenbank indirekt die Kreditvergabe der Geschäftsbanken, sodass diese bei steigenden Zinsen die Nachfrage nach Bargeld drosseln. Auf diese Weise soll die Golddeckung nie die 50% unterschreiten. Wichtig ist auch hier, dass das Gold selbst keinen Wert an sich hat, sondern nur als Schuldentilgungsmittel fungiert. Nachgefragt wird das Gold (abgesehen von seiner Verwendung als Schmuck) nur deshalb, weil es der Staat als Steuer verlangt und Kredite damit getilgt werden, aber einen Wert im Verhältnis zu allen anderen Gütern erhält es erst durch die zwingend aus den Schuldkontrakten resultierende Leistung (Wirtschaftswachstum), worauf wir im Detail noch zurückkommen. Die Goldhinterlegung wirkte letztendlich also nur als Bremse für das Kreditwachstum – mehr nicht!

      In einem System flexibler Wechselkurse ohne Edelmetall-Deckung funktioniert die Bargeldschöpfung genauso: Hier hinterlegen Geschäftsbanken notenbankfähige Pfänder2 (z.B. Wechsel, Kreditforderungen, Wertpapiere etc.) bei der Notenbank, d.h. sie belasten ihr Vermögen und bekommen dafür von der Notenbank verzinstes Bargeld im Wert des Pfandes gutgeschrieben (Aktivtausch), das die Geschäftsbank nun beispielsweise einem Kunden aushändigen kann. Bargeld ist also in krisenfreien Zeiten vollständig gedeckt mit Vermögenswerten bzw. Schuldtiteln höchster Bonität, da die Zentralbank an ihre Pfänder wesentlich strengere und konservativere Kriterien anlegt als die Geschäftsbank an die Pfänder ihrer Kunden. Am Fälligkeitstermin des Pfandes muss das Bargeld samt Zins allerdings wieder zurück zur Notenbank, das Pfand wird ausgelöst und wandert wieder auf die Aktiv-Seite der Geschäftsbank-Bilanz und das nun wertlose Bargeld wird von der Notenbank im Tresor verwahrt oder bei Abnutzungserscheinungen physisch verbrannt. Wer also Bargeld auf sein Konto einzahlt, der spart3 es nicht in irgendeinem Tresor, sondern gibt der Geschäftsbank die Möglichkeit, ihre »Kredite« bei der Zentralbank zu begleichen und ihre Pfänder auszulösen oder aber ihre Mindestreserve oder Barreserve aufzustocken. Die Geschäftsbank räumt dem Einzahler wiederum nur ein Sichtguthaben ein, d.h. nur Forderungen auf Geld, die sofort verfallen, wenn die Bank pleitegeht. Geld zirkuliert also nicht im Wirtschaftsraum, wie sich das die Neoklassiker ausmalen, sondern es entsteht durch eine dokumentierte Schuld und wird mit Tilgung derselben, zusammen mit dem Schuldtitel, wieder vernichtet. Immer ist also der Kredit des einen das Guthaben des anderen und beide saldieren sich zu null1. Guthaben und Schulden sind also immer zwei Seiten einer Medaille. Es kann das eine ohne das andere nicht geben. Wären alle Kredite beglichen, gäbe es kein Geld mehr und ohne Geld keine Preise. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es kein Geld netto gibt, d.h. Geld, das ohne Schulden auf der anderen Seite der Bilanz geschaffen wurde. Geld bezahlt immer nur Schulden, gleichgültig ob sein Träger Gold oder Papier ist.

      Damit Geld definierbar ist, muss dafür also immer eine Schuld auf der anderen Seite der Bilanz offen sein? Warum kann Geld nicht einfach Tauschmittel sein, wie man sich das intuitiv gerne vorstellt? Vielen Absolventen eines VWL-Studiums geht der Knoten im Kopf auch dann nicht auf, wenn sie das Geschriebene als wahr begriffen haben, weshalb sie schließlich beginnen, utopische Tauschökonomien (beliebt sind durchexzerzierte »Inselbeispiele«) zu entwerfen, um ein grundsätzliches Funktionieren einer solchen zu beweisen. Doch auch hier laufen wir, gleichgültig, wie man es dreht und wendet, immer wieder in das gleiche Dilemma. Stellen wir uns eine einsame Insel vor, deren Bewohner alle die gleiche Menge Gold besitzen und mit dieser nun beginnen sollen, Tauschhandel zu treiben. Wir müssen hierfür zuerst schon einmal ausblenden, dass es ohne eine Obrigkeit, die Gold als Zwangsabgabe fordert, für unsere Inselbewohner keinen Grund gibt, sich nicht zu einer kooperierenden Solidargemeinschaft zusammenzuschließen, anstatt sich individuell zu spezialisieren und sinnlos zueinander in Konkurrenz zu treten. In einer Solidargemeinschaft aber braucht es kein Geld und gab es auch noch nie eines. Ebenso seltsam ist es, dass die Inselbewohner ein Metall zum ultimativen Tauschmittel auserwählen, das keinerlei Nutzwert hat und auch noch nie nachgefragt wurde, weil schlichtweg die abgabenfordernde Macht fehlt. Lassen wir aber auch diesen gewichtigen Einwand außen vor, so wird aber schnell klar, dass sich ohne diese obere Rechtsinstanz weder ein Eigentumsbegriff definieren lässt noch wäre die Vertragssicherheit gewährleistet. Letzendlich würde in so einem System das Recht des Stärkeren gelten. Auch diesen Einwand wollen wir ignorieren. Sofort ergibt sich aber ein neues Problem: Was soll Gold wert sein?

      Wie kann etwas, das jeder zu gleichen Teilen besitzt, überhaupt СКАЧАТЬ