Название: Ein Buch für Keinen
Автор: Stefan Gruber
Издательство: Readbox publishing GmbH
Жанр: Афоризмы и цитаты
isbn: 9783347043282
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Dass Gold im Goldstandard eine reine Recheneinheit für Gläubiger-Schuldner-Kontrakte war, lässt sich auch daran erkennen, dass es weder bei Gold im Goldstandard noch bei Papiergeld heute jemals solche aberwitzigen Schwankungen in der Kaufkraft gegeben hat, wie Gold heute als freies und rein psychologisch getriebenes Asset aufweist, das ja nun, ginge es nach libertärer Lehre, nach der staatlichen Entmonetarisierung endlich als Privatgeld zur Verfügung stünde. Umgekehrt kann kein Tauschtheoretiker erklären, warum auch Papiergeld, dessen Wert ja angeblich auf reinem Vertrauen beruht, abgesehen von einer konstanten Inflation, auf deren Ursache wir noch zurückkommen, zu keinem Zeitpunkt eine auch nur annähernd so drastische Schwankung in der Kaufkraft hatte, wie Gold heute. Wir sehen, dass Geld mitnichten eine Ware, sondern immer Produkt einer Gläubiger-Schuldner-Beziehung ist, die ihren Ursprung in der Schuld »ex nihilo« hat – der Steuer! Deshalb definiert sich der Reichtum eines Staates auch nicht durch seinen Gold- bzw. Geldvorrat, sondern durch seine Wirtschaftsleistung, die erst dem Geld seinen Wert gibt. Aus diesem ökonomischen Unverständnis der tatsächlichen Abläufe resultieren dann auch Hirngespinste, wie das bedingungslose Grundeinkommen, bei dem so getan wird, als wäre Geld, wie im Sozialismus, ein Gutschein zum Erwerb von bereits Geleistetem und nicht, wie es realiter der Fall ist, eine Forderung auf zukünftige Leistungen. Oder diese unsägliche Diskussion selbsternannter Ökonomen, ob Bitcoins das Potential hätten den etablierten Währungen den Rang abzulaufen, was selbstverständlich niemals (!) der Fall sein wird, weil ein Bitcoin, ohne Schuldner als Counterpart, eben keine Währung ist, sondern ein virtuelles Asset, das mit echtem Geld gekauft und gegen echtes Geld verkauft werden kann, ebenso wie Gold außerhalb eines Goldstandards.1 Um ein Gefühl für das Wesen des Geldes zu bekommen, haben wir nun bereits zu weit vorgegriffen, denn ein Charakteristikum unterscheidet das moderne Geldsystem noch fundamental von den Anfängen der Staatenhistorie und splittet das damals einstufige Banksystem (Staat mit Staatsbank) in unser gegenwärtiges zweistufiges Bankensystem: Das Eigentum!
In jeder Kultur entwickelte sich aus dem stammesähnlichen Hausen ohne zentrale, abgabenfordernde Obrigkeit nach der Unterwerfung ein feudales System1, das schließlich, aus unterschiedlichsten Gründen, nur teilweise oder aber vollkommen in eine Eigentumsgesellschaft2 überging. Martin erklärt das Freigeben des eroberten Gebietes zur privaten Bewirtschaftung folgendermaßen:
»Existiert Steuerbelastung (Schuld des Publikums dem Staat gegenüber), kann diese gemindert werden, sobald das Publikum die Möglichkeit erhält, mit Hilfe von privatem Eigentum zu wirtschaften. Dieses entsteht, sobald die Macht gezwungen ist oder wird, Teile von ihren Eigentumsrechten abzutreten (nach Katastrophen, Revolutionen, durch Privilegierungen usw.), die sie sich entweder im Abgabenmittel bezahlen lässt oder in Ausübung ihrer Souveränität über das Areal, in dem sich das private Eigentum befindet, dieses weiterhin als Steuerbasis belässt.«
Entgegen libertärer Phantasien können Eigentumstitel nur vom Staat als ursprünglichem Obereigentümer abgetreten werden. Nur er kann Rechte und Pflichten des Eigentümers durch sein Machtmonopol garantieren. Ist erst Eigentum vorhanden, beginnt die eigentliche Form des Wirtschaftens, denn Eigentum lässt sich belasten, d.h. mit Hilfe von Eigentum kommen Kredite in die Welt und mit den Krediten der Kapitalismus, wie wir ihn heute kennen und wie er mindestens seit der griechischen Antike verbürgt ist. Für das Einräumen von Kredit benötigt man nämlich – entgegen landläufiger Meinung, die sogar von vielen selbsternannten Ökonomen vertreten wird – nicht zuerst das Abgabengut, ergo Geld, sondern mit dem Kredit wird erst eine Forderung auf Geld erschaffen, indem auf beiden Seiten, der des Gläubigers und der des Schuldners, Eigentum bzw. Vermögen (Aktiva) belastet wird. Das Einräumen von Kredit durch vermögende Privatpersonen, die sich später zu Banken entwickeln, ist deshalb etwas fundamental anderes als eine Geldleihe, bei der tatsächlich Geld verliehen wird. Bei einem Kreditgeschäft muss weder zuvor Geld vorhanden oder »einbezahlt« worden sein, noch wird dabei Geld verliehen. Stattdessen wird das Vertrauen in die prinzipielle Zahlungsfähigkeit des Gläubigers (!) verliehen, das sich eben nicht allein auf das Geldvermögen beschränkt, sondern auf das gesamte Vermögen (Eigentum), das sich in Geld bepreisen lässt. Bevor im nächsten Kapitel im Detail gezeigt wird, wie ein Gläubiger, indem er sein Vermögen belastet, Kredit vergibt, ohne dabei Geld zu verleihen, schauen wir uns das Prinzip dieses Vorgangs am Beispiel des Wechsels an. »Zieht« beispielsweise ein Gläubiger einen Wechsel auf einen Schuldner, auf dem die zu zahlende Summe zum Fälligkeitstermin verbrieft ist (beispielsweise lautend auf Gold als gesetzliches Zahlungsmittel), so kann dieser Wechsel während der Laufzeit vom Gläubiger an Dritte, Vierte usw. weitergegeben werden, wenn diese ihn als Zahlungsmittel akzeptieren. Das geschieht aber im Normalfall nur dann, wenn der Gläubiger einen guten Ruf genießt und mit seinem Vermögen (Eigentum) für den Ausfall des Wechsels haftet, um das Vertrauen in das Dokument zu stärken, da der Dritte ja möglicherweise den Hauptschuldner nicht persönlich kennt. Der Dritte wiederum kann auch seinerseits für den Ausfall des Wechsels mit seinem Eigentum haften und ihn weiterreichen (zedieren). Je mehr Eigentümer für den Wechsel haften, desto umlauffähiger wird er und damit würde dieses Stück Papier zu einem Derivat von Geld zur Dokumentation von Schuldverhältnissen unter Privaten. Das Gold, das der Schuldner dem Inhaber des Schuldtitels zum Fälligkeitstermin zu zahlen hat, wird zum Tauschgegenstand, um die Schuld zu tilgen. Ist erst die Schuld getilgt, verfällt das Dokument wertlos. Was wir hier beschrieben haben, ist im Kern nichts anderes als Giralgeld, das die Geschäftsbanken bei der Kreditaufnahme erschaffen und nach Tilgung der Schuld aus ihren Bilanzen löschen.
Und damit dringen wir endgültig zum Kern des Debitismus vor: Geld war immer ein Schuldentilgungsmittel, d.h. immer, wenn Geld existierte, musste auch gleichzeitig eine Schuld dafür offen sein, die mit Geld getilgt werden musste. War dieses Geld in grauer Vorzeit Naturalien oder Metalle, dann mussten die Menschen wirtschaften, d.h. Leistung erbringen, um mit dem dadurch verdienten Geld ihre Steuerschuld tilgen zu können. Von da an kam es zu einer regelrechten Evolution des Geldbegriffs, dessen Kern sich aber nie änderte, denn auch im privaten Wirtschaftsleben wird mit Geld immer nur eine bestehende Schuld getilgt, wie im nächsten Kapitel im Detail gezeigt wird. Das Geld als solches – egal ob es Gold oder Papier ist – ist dabei nie mehr wert als sein Gebrauchswert1. Den Wert erhält das Geld erst durch den darunterliegenden Schuldkontrakt, der zur Leistung verpflichtet. Einen »inneren Wert«, losgelöst von einer terminfixierten Schuld (zuerst staatlich, dann privat), kann Geld nicht haben.
Ersetzt man das Gold durch Papier, ändert sich im ersten Moment gar nichts. Der einzige Unterschied liegt darin, dass der Goldbestand einer Notenbank im Goldstandard begrenzt ist bzw. erst mühsam durch Förderung vermehrt werden muss, d.h. je mehr nachgefragt wird, desto höher steigen die Zinssätze, was die Nachfrage früher oder später СКАЧАТЬ