Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch des Aktienrechts

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811443150

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СКАЧАТЬ von bis zu 6 Monaten zwischen Barkapitalerhöhung und den darauf folgenden Erwerbs- oder Verrechnungsgeschäften indiziert das Bestehen einer Abrede zwischen Gesellschaft und Aktionär.[119] Die Abrede kann jedoch auch zwischen dem Aktionär und seinen Mitgesellschaftern getroffen werden.[120] Eine Umgehungsabsicht muss dagegen nicht bestehen.[121] Dem ist aus Verkehrsschutzgesichtspunkten zuzustimmen, denn subjektive Tatbestände lassen sich erfahrungsgemäß nur schwer und unter Umständen gar nicht nachweisen.

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      1.5.6 „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“

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      1.5.7 Sacheinlagevereinbarungen

      1.5.7.1 Allgemeines

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      Die gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Zeichnung der neuen Aktien folgt für die Einleger erst aus dem Zeichnungsschein, den sie unterzeichnen müssen (§ 185 AktG). Gem. § 185 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 AktG muss der Zeichnungsschein die Angaben über die Sacheinlage enthalten. Die gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Leistung der Sacheinlage, welche aus dem Zeichnungsschein folgt, ist getrennt von der schuldrechtlichen Verpflichtung zur Einbringung der betreffenden Sacheinlage zu sehen, welche aus dem Einbringungsvertrag folgt.

      1.5.7.2 Haftung des Einlegers bei unwirksamer Sacheinlagevereinbarung

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