Handbuch des Aktienrechts. Hans-Peter Schwintowski
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Название: Handbuch des Aktienrechts

Автор: Hans-Peter Schwintowski

Издательство: Bookwire

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Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811443150

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СКАЧАТЬ fehlen.[143] Resultiert die Unwirksamkeit der Sacheinlageverpflichtung aus einem Verstoß gegen § 183 Abs. 1 AktG, ist der Einleger verpflichtet, anstelle der Sacheinlage eine Bareinlage in Höhe des Ausgabebetrags inklusive eines eventuellen Aufgeldes zu leisten, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wurde.[144] Denn die Gültigkeit der Kapitalerhöhung wird durch die Unwirksamkeit der Sacheinlageverpflichtung im Falle der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung nicht berührt.

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      Gem. § 184 Abs. 1 AktG haben der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. In der Anmeldung ist anzugeben, welche Einlagen auf das bisherige Grundkapital noch nicht geleistet wurden und warum sie nicht erlangt werden können (§ 184 Abs. 1 S. 2 AktG). Bei einer vereinfachten Sachkapitalerhöhung müssen die Anmelder die ergänzende Versicherung nach § 184 Abs. 1 S. 3 AktG leisten. Im Falle einer Sachkapitalerhöhung sind der Anmeldung gem. § 184 Abs. 2 AktG der Bericht über die Prüfung von Sacheinlagen beizufügen. Bei eine vereinfachten Sachkapitalerhöhung treten an die Stelle des Prüfberichts die Anlagen nach § 37a Abs. 3 AktG.

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      1.7.1 Allgemeines

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