Handbuch des Strafrechts. Dennis Bock
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Название: Handbuch des Strafrechts

Автор: Dennis Bock

Издательство: Bookwire

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isbn: 9783811455566

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СКАЧАТЬ nicht in der Einverleibung der Sache als solcher liegen, der bloße Besitz an der Sache und die damit verbundenen (wenn auch kurzfristigen) Gebrauchsvorteile würden als Gegenstand einer möglichen Bereicherung ausreichen.[90] Korrespondierend hierzu läge auch im Verlust des Besitzes der eingetretene Vermögensnachteil beim Tatopfer. Die gleiche Problemlage stellte sich bereits früher in einem vom Reichsgericht zu entscheidenden Fall, in dem der Täter eine Pfandgläubigerin unter Anwendung von Gewalt zur Duldung der Wegnahme der Pfandsache zwang.[91] Auch hier schied ein Raub aus, da der Täter Eigentümer der Sache war.

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      Gerade der Taxifahrerfall mache deutlich, dass andernfalls erhebliche Strafbarkeitslücken drohten, die nur durch die vorliegende Auslegung verhindert werden könnten. Eine mit Raubmitteln durchgeführte Gebrauchsentwendung müsse jedenfalls als räuberische Erpressung nach § 255 StGB geahndet werden, denn das Opfer verfüge zwar nicht über sein Vermögen, werde aber zur Duldung der Wegnahme genötigt. Nur auf diese Weise könne durch das Vermögensstrafrecht ein lückenloser Rechtsschutz gegen sämtliche in Bereicherungsabsicht (gewaltsam) herbeigeführten Vermögensschädigungen erreicht werden. Es dürfe letztlich keine Rolle spielen, ob der Täter sich den Besitz gewaltsam dadurch verschaffe, dass er die Sache wegnehme oder sie sich geben lasse. Auch sei nur dadurch eine Parallele zu § 240 StGB möglich, denn hier sei – bei gleichem Wortlaut – auch eine mit vis absoluta durchgeführte Nötigung tatbestandsmäßig.

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