Название: Internal Investigations
Автор: Dennis Bock
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811442757
isbn:
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Die Konzeption des Ermittlungsprozesses sollte zunächst den Arbeitsauftrag und den Prüfungsansatz klar beschreiben. Neben den bereits beschriebenen Planungsinhalten sind dies hauptsächlich die Hauptstationen der Ermittlungsaktivitäten sowie die Art und der Umfang an Ermittlungshandlungen. Hierzu gehört auch die Definition von Schwellenwerten, sofern keine Vollprüfung von Prüfungsfeldern durchgeführt wird, sondern der Grundsatz der Wesentlichkeit bei zu untersuchenden Sachverhalten angewendet wird. Des Weiteren ist auf die bei der Ermittlung getätigten wesentlichen Arbeitshypothesen, Annahmen und eingesetzten Arbeitsmittel einzugehen.
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Neben der allgemeinen Dokumentation des Arbeitsablaufs sind auch Erkenntnisse aus der Dokumentation des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich der Optimierung für andere Ermittler zu ziehen. Im Projektreview sollten hierfür erkannte Besonderheiten oder Ermittlungsfehler in eine Manöverkritik einfließen und als Optimierungspotential in den weiteren Ermittlungsschritten zur Verfügung gestellt werden.[2]
2. Berichtswesen
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Je komplexer die Ermittlungen in personeller und zeitlicher sowie sachlicher Hinsicht, desto wichtiger wird der Informationsfluss zwischen den einzelnen Ermittlern und der Projektleitung (interne Kommunikation) sowie der Projektleitung und dem Auftraggeber (externe Kommunikation). Der Einsatz eines IT-gestützten Berichtswesens für die Installation eines Berichtswesens „auf Knopfdruck“ ist hierbei empfehlenswert. Der Benchmark stellt ein in den Dokumentationsprozess der Arbeitsergebnisse integriertes „Live-Berichtswesen“ dar, welches u.a. den aktuellen Ermittlungsstatus nebst Fortschritten, etwaiger Abweichungsanalysen sowie Angaben über die weitere Vorgehensweise der Ermittlungen beinhaltet.
3. Arbeitsergebnisse
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Die Dokumentation der Arbeitsergebnisse muss nach den Grundsätzen der Klarheit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit aufgebaut werden, da die Dokumentation unterstützende Beweisfunktionen einnehmen kann. Die gesammelten Daten müssen von Dritten (u.a. Gericht, Staatsanwaltschaft, privatwirtschaftliche Auftraggeber) nachvollziehbar sein.[3] Hierzu gehört insbesondere auch der Nachweis, dass die gesammelten Daten und Unterlagen im Rahmen der Ermittlungen nicht manipuliert oder verändert wurden.
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Die Dokumentationsformen reichen je nach Auftragskomplexität bis hin zur standardisierten und strukturierten Online-Projektdatenbank. Der Einsatz von elektronischen Datenbanken ist ab einer gewissen kritischen Größenordnung nahezu Pflicht, da die Einsatzmöglichkeiten der Informationseingabe und -auswertung, dem Grad an Standardisierung und der Schnelligkeit der zur Verfügung stehenden Daten Voraussetzung für die effektive Abwicklung von Ermittlungen sind. Zum Einsatz kommen Datenbankanwendungen wie bspw. Microsoft Access[4], aber auch – sofern die Datenmenge dies zulässt – Microsoft Excel[5] oder auch das Open Office-Werkzeug „Base“.[6]
Anmerkungen
Vgl. hierzu ausführlich 4. Kap. Rn. 122 ff.
Geschonneck S. 58.
Siehe hierzu detailliert Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik S. 62.
Produkt der Microsoft Corporation, Redmond, USA.
Produkt der Microsoft Corporation, Redmond, USA.
1. Teil Ermittlungen im Unternehmen › 7. Kapitel Ermittlungen und Beweissicherungen – Personenbefragungen
7. Kapitel Ermittlungen und Beweissicherungen – Personenbefragungen
Inhaltsverzeichnis
I. Grundlagen – Rahmenbedingungen für eine Personenbefragung
III. Arbeitsrechtliche Grenzen
Literatur:
Arntzen Vernehmungspsychologie, 3. Aufl. 2008; Bender/Nack/Treuer Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl. 2014; du Cann The Art of the Advocate, 1986; Evans Advocacy at the Bar, 1985; Greuel Zeugenvernehmung, in Volbert/Steller, Handbuch der Rechtspsychologie, 2008, Bd. 9, S. 221; Gaul/Schmidt-Lauber Die ordnungsgemäße Anhörung vor Verdachtskündigung, ArbRB 2012; Greuel/Fabian/Stadler Psychologie der Zeugenaussage, 1997; Hermanutz/Litzke Vernehmung in Theorie und Praxis, 2. Aufl. 2009; Jansen Zeuge und Aussagepsychologie, 2. Aufl. 2012; dies. Technik der Zeugenvernehmung, in Widmaier/E.Müller/Schlothauer, MAH Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014, S. 1453; Köhnken Psychologische Begutachtung von Aussagen, in Widmaier/E.Müller/Schlothauer, MAH Strafverteidigung, 2. Aufl. 2014, S. 2267; Küttner Personalbuch, 22. Aufl. 2015; Loftus/Palmer Reconstruction of automobile destruction: an example of the interaction between language and memory, Journal of Verbal Learning and Verbal Behaviour, 13 (1974), 585; Milne/Bull Psychologie der Vernehmung, 2003; Mohrbach Methoden der Ermittlungsvernehmung und des aussagepsychologischen Explorationsgesprächs, in Deckers/Köhnken, Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess, 2014, S. 157; Munkman The Technique of Advocacy, 1986; Nack Aussagebeurteilung und Beweiswürdigung, in Ziegert, Grundlagen der Strafverteidigung, 2000, S. 250; Nagler Vernehmungspsychologie: Warum Personen sich bei der Vernehmung nicht an das erinnern können, was sie wissen, StV 1983, 211; Prüfer Sachverhaltsermittlung durch Spurenauswertung und Zeugenbefragung am Beispiel des Schwurgerichtsprozesses – Chancen, Fehler und Versäumnisse der Verteidigung, StV 1993, 602; Püschel Zur Vernehmung der Auskunftsperson in der Hauptverhandlung aus Sicht der Verteidigung, in Deckers/Köhnen, Die Erhebung von Zeugenaussagen im Strafprozess, 2007, S. 223; Roggenwallner/Pröbstl Vernehmungscoaching, 2008; Salditt Der Verteidiger vernimmt Zeugen – was britische Handbücher raten, StV 1988, 451; ders. Die Befragung von Zeugen durch den Verteidiger, StraFo СКАЧАТЬ