Название: Internal Investigations
Автор: Dennis Bock
Издательство: Bookwire
Жанр: Языкознание
Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht
isbn: 9783811442757
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Ein weiteres Beispiel für vorsätzliche manipulative Handlungsmuster, die durch eine Benford-Analyse aufgedeckt werden können, ist die sog. „Salamitaktik“. Diese wird häufig im Einkauf eines Unternehmens angewandt, um die im Rahmen des internen Kontrollsystems definierten und in den IT-Systemen über die Berechtigungskonzepte umgesetzten Genehmigungsverfahren zu umgehen. Ist bspw. für einen Einkauf ab einem Volumen von 10 000 EUR eine Genehmigung erforderlich und kann eine markante Häufung von Beträgen unterhalb dieses Schwellenwertes festgestellt werden, wäre dies ein starkes Indiz für eine Manipulation hinsichtlich einer Splittung von Beträgen oder zumindest einer bewussten Umgehung der implementierten Kontrolle.
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Neben den oben dargestellten Fällen existieren selbstverständlich auch "natürliche" Ursachen für eine Häufung von Zahlen oder Beträgen, wie bspw. die Preispolitik eines Unternehmens oder die Lieferpolitik eines Lieferanten. Hier wird deutlich, dass die Massendatenanalyse nur Hinweise und Indizien liefern kann, jedoch für einen Nachweis und eine gezielte Aufdeckung doloser Handlungen weitere Prüfungshandlungen erforderlich sind.
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Die Splittung von Beträgen wird bspw. auch bei Bargeldeinzahlungen auf Bankkonten praktiziert. Ab einer Betragshöhe von 15 000 EUR greifen die Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs. 1 GWG. Die Geschäftsbeziehung mit dem Bankkunden wäre demnach einer kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen. Ebenfalls könnte die Herkunft des Geldes erfragt werden.
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Die gesetzlichen Anforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Datenverarbeitung sind im Vergleich mit anderen Branchen besonders hoch. So haben Kreditinstitute nach § 25h Abs. 2 KWG i.V.m. §§ 3 Abs. 1 und 9 Abs. 2 GwG angemessene Datenverarbeitungssysteme zur Überwachung der Kundenbeziehungen und der Transaktionen ihrer Kunden einzurichten. Diese Systeme müssen in der Lage sein, Sachverhalte zu erkennen, die im Hinblick auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen zweifelhaft oder ungewöhnlich erscheinen.
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Kreditinstitute erfüllen diese Anforderungen durch den Einsatz von Systemen, die kontinuierlich Massendaten (Kunden-, Transaktions-, und Kontendaten) analysieren und die Analyseergebnisse in Form von Trefferlisten zur Verfügung stellen. Die Vielfalt der in diesen Systemen hinterlegten Prüfroutinen zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Datenanalyse auf. So verfügen die führenden Systeme über weit mehr als einhundert Prüfungsschritte bereits im Auslieferungszustand. Mehrere Millionen täglicher Banktransaktionen können über entsprechend parametrisierte Systeme auf eine gut handhabbare Menge an Treffern reduziert werden.
d) Data Mining
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Unter Data-Mining wird die systematische Anwendung statistisch-mathematischer Methoden auf einen meist sehr großen Datenbestand verstanden. Der Fokus beim Data-Mining liegt im automatisierten Erkennen neuer Muster, wohingegen bei der klassischen Datenanalyse der Schwerpunkt in der Identifizierung bereits bekannte Muster liegt. Typische Aufgabenstellungen des Data-Mining sind die Identifizierung von ungewöhnlichen Datensätzen (Ausreißer, Fehler, etc.), die Clusteranalyse (Gruppierung von Objekten aufgrund von Ähnlichkeiten) oder die Assoziationsanalyse unter der die Identifizierung von Zusammenhängen und Abhängigkeiten subsumiert wird.
e) Hürden und Grenzen der IT-gestützten Informationsauswertung
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Wie bereits in den obigen Anwendungsbeispielen zur Benford-Analyse erläutert, liefern die Ergebnisse der Massendatenanalyse zunächst nur Hinweise und Indizien, nicht jedoch bereits einen Nachweis für eine dolose Handlung. Um diesen zu erbringen bedarf es weiterer Prüfungshandlungen. Praktisch ergeben sich beim Einsatz von Massendatenanalysen oftmals zusätzliche Schwierigkeiten, die spezifisches IT-Know-How erfordern können.
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Hierzu zählen u.a.:
– | Schnittstellenmanagement zu Alt-Systemen; |
– | mangelnde Verfügbarkeit von Software oder Hardware für das Auslesen von Daten; |
– | Anwenderwissen für aussortierte Software steht nicht mehr zur Verfügung; |
– | wesentliche Informationen sind nur in Papierform oder handschriftlicher Form vorhanden; |
– | Konvertierung von Daten in für die Analysen verwertbare Formate.[22] |
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Der Erfolg des Einsatzes von Massendatenanalysen hängt insbesondere auch von der Qualität der zu Grunde liegenden Datenbasis ab. Wird bspw. die Finanzbuchhaltung hinsichtlich des Merkmals „Buchungstext“ per einfacher Schlagwortsuche analysiert und wurde der Buchungstext nur lückenhaft oder gar nicht gepflegt, führt eine entsprechende Analyse nicht zu verwertbaren Ergebnissen.
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Letztendich bestimmt sich die Relevanz des Einsatzes von Massendatenanalyse-Tools aus der konkreten Aufgabenstellung im Rahmen der internen Ermittlungen. Bei einem großen Volumen an zu verarbeitenden Informationen ist eine wirtschaftliche und zeitnahe Fallbearbeitung ohne Einsatz technischer Hilfsmittel kaum mehr denkbar. So würde selbst der ambitionierteste Ermittler bei einer manuellen Schlagwortsuche im Buchungsstoff bei mehreren Millionen Datensätzen schnell an seine Grenzen stoßen.
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Festzuhalten bleibt jedoch dass die Sachverhaltsaufklärung nicht bereits mit der Durchführung von Datenanalysen abgeschlossen ist. Gerade bei Sachverhaltsaufklärungen, bei denen es auf die wirtschaftliche und juristische Subsumtion ankommt, spielen Datenanalysen tendenziell eher in frühen Projektphasen eine gewichtige Rolle und dienen insbesondere auch der Identifikation und der Verdichtung relevanter Informationen. Bei der Beurteilung, der Einstufung oder der Verknüpfung einer Reihe von Informationen im Rahmen der Conclusio kann eine Software den sachverständigen Ermittler zwar unterstützen, nicht jedoch ersetzen.
3. Durchführung alternativer Prüfungshandlungen
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Alternative Prüfungshandlungen sind Analysehandlungen und Plausibilitätsüberlegungen, mit Hilfe derer das Untersuchungsobjekt aus einer von der ursprünglichen Prüfungshandlung abweichenden Perspektive untersucht wird. Das primäre Ziel alternativer Prüfungshandlungen ist die Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse, welche einen wichtigen Beitrag zur nochmaligen Validation und Überprüfung der primären Ermittlungsergebnisse leisten können.
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Im Zusammenhang mit der Durchführung von alternativen Prüfungshandlungen werden Arbeitshypothesen und Annahmen formuliert, deren Überprüfung zum annähernd gleichen Ergebnis wie die der primären Prüfungshandlungen führen soll.
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Beispiel:
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