Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ Markt zugelassene Schuldtitel begeben, die vom Bund, von einem Land oder von einer seiner Gebietskörperschaften unbedingt und unwiderruflich garantiert werden.[6]

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      Unternehmen, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und als Inlandsemittenten Wertpapiere begeben, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den Anforderungen der §§ 114, 115 und 117 WpHG (§§ 37v, 37w und 37y WpHG a.F.) ausnehmen, soweit diese Emittenten gleichwertigen Regeln eines Drittstaats unterliegen oder sich solchen Regeln unterwerfen. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit der TranspRLDV von seiner in § 118 Abs. 4 S. 5 WpHG (§ 37z Abs. 4 s. 5 WpHG a.F) geregelten Befugnis Gebrauch gemacht und mit den §§ 12-17 TranspRLDV nähere Bestimmungen über die Gleichwertigkeit von Regeln eines Drittstaats und die Freistellung von Unternehmen nach § 118 Abs. 4 S. 1 WpHG (§ 37z Abs. 4 S. 1 WpHG a.F.) erlassen.

      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › B. Verhältnis zur Ad-hoc-Publizität

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      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › C. Jahresfinanzbericht

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I. Gesellschaften, die nicht den handelsrechtlichen Vorschriften unterfallen 1. Inhalt und anzuwendende Rechnungslegungsstandards

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      Auf Gesellschaftsebene hat der zu erstellende und zu veröffentlichende Jahresfinanzbericht mindestens

den Jahresabschluss,
den Lagebericht,
eine den Vorgaben des §§ 264 Abs. 2 S. 3, 289 Abs. 1 S. 5 HGB entsprechende Erklärung (sog. Bilanzeid) und
eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer gem. § 134 Abs. 2a Wirtschaftsprüferordnung über die Eintragung des Abschlussprüfers oder eine Bestätigung der Wirtschaftsprüferkammer gem. § 134 Abs. 4 S. 8 der Wirtschaftsprüferordnung über die Befreiung von der Eintragungspflicht

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      Der Jahresfinanzbericht von Emittenten, die als Konzernmutterunternehmen verpflichtet sind, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, hat ergänzend zu den unter vorstehendem lit. a) genannten Unterlagen

den Konzernlagebericht,
eine den Vorgaben des §§ 297 Abs. 2 S. 4, 315 Abs. 1 S. 6 HGB entsprechende Erklärung (sog. Bilanzeid) sowie
eine Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer gem. § 134 Abs. 2a Wirtschaftsprüferordnung über die Eintragung des Abschlussprüfers oder eine Bestätigung der Wirtschaftsprüferkammer gem. § 134 Abs. 4 S. 8 der Wirtschaftsprüferordnung über die Befreiung von der Eintragungspflicht

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      Gem. IAS 1.10 umfasst ein vollständiger IFRS-Konzernabschluss

die Konzernbilanz,
die Konzern-GuV (statement of comprehensive income),
die Konzernkapitalflussrechnung,
die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung,
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