Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

isbn:

СКАЧАТЬ Pflichten – ein Überblick über die Regelpublizität nach der neuen EU-Transparenzrichtlinie, BB 2013, 1963; Boecker/Zwirner Nichtfinanzielle Berichterstattung – Umsetzung und Anwendung der EU-Vorgaben in Deutschland, BB 2017, 2155; Bosse Wesentliche Neuregelungen ab 2007 aufgrund des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes für börsennotierte Unternehmen, DB 2007, 39; Brinckmann Die geplante Reform der Transparenz-RL: Veränderungen bei der Regelpublizität und der Beteiligungstransparenz, BB 2012, 1370; von Buttlar Kapitalmarktrechtliche Pflichten in der Insolvenz, BB 2010, 1355; Göres Kapitalmarktrechtliche Pflichten nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), Der Konzern 2007, 16; Holzheimer/Burth/Hachmeister Die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umwandlungsgesetz, IRZ 2017, 215; Hutter/Kaulamo Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: Änderungen der Regelpublizität und das neue Veröffentlichungsregime für Kapitalmarktinformationen, NJW 2007, 550; Gottwald Insolvenzrechts-Handbuch, 5. Aufl. 2015; Koller/Kindler/Roth/Morck HGB, 8. Aufl. 2015; Kuhner Prozesse und Institutionen zur Kontrolle der periodischen Berichterstattung im deutschen Unternehmensrecht, ZGR 2010, 980; Kumm Praxisfragen bei der Regelpublizität nach Inkrafttreten des TUG, BB 2009, 1118; Matyschok Finanzberichterstattung bei Aufnahme und Beendigung der Börsennotierung, BB 2009, 1494; Mock Finanzberichterstattung und Enforcement-Verfahren beim Going Public und Going Private, Der Konzern 2011, 337; ders. Zuständigkeitskonflikte bei der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen, NZG 2012, 1332; Mülbert/Steup Das zweispurige Regime der Regelpublizität nach Inkrafttreten des TUG, NZG 2007, 761; Müller Die Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren, AG 2010, 483; Münchener Kommentar zum Bilanzrecht, 2012; Nießen Die Harmonisierung der kapitalmarktrechtlichen Transparenzregeln durch das TUG, NZG 2007, 41; Noack Neue Publizitätspflichten und Publizitätsmedien für Unternehmen – eine Bestandsaufnahme nach EHUG und TUG, WM 2007, 377; Pirner/Lebherz Wie nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz publiziert werden muss, AG 2007, 19; Rodewald/Unger Zusätzliche Transparenz für die europäischen Kapitalmärkte – die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in Deutschland, BB 2006, 1917; Seibert/Decker Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) – Der „Big Bang“ im Recht der Unternehmenspublizität, DB 2006, 2446; Seibt/Wollenschläger Europäisierung des Transparenzregimes: Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der Transparenzrichtlinie, AG 2012, 305; Simons/Kallweit Quartalsberichte – Quartalsprüfung – Prüferbestellung: Praxishinweise zu den Neuerungen durch das TranspRLÄndRL-UG, BB 2016, 332; Velte Fortentwicklung der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG), StuB 2007, 10; Wiederhold/Pukallus Zwischenberichterstattung nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Neue Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen aus der Sicht der Corporate Governance, Der Konzern 2007, 264.

      2. Teil Emittenten-Compliance7. Kapitel Regelpublizität › A. Einleitung

      1

      2

      Gem. §§ 114 ff. WpHG (§§ 37v ff. WpHG a.F.) müssen Unternehmen, die als Inlandsemittenten Aktien begeben, Jahresfinanzberichte (§ 114 WpHG; § 37v WpHG a.F.) und Halbjahresfinanzberichte (§ 115 WpHG; § 37w WpHG a.F.) sowie gegebenenfalls einen Konzernabschluss erstellen und veröffentlichen.

      3

      Die Regelberichtserstattungspflichten für Unternehmen, die als Inlandsemittenten andere Wertpapiere begeben, sind hingegen eingeschränkt:

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      Insoweit entfällt die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Halbjahresfinanzberichten.

      5

      6

      Die Bestimmung des § 118 WpHG (§ 37z WpHG a.F.) enthält eine Reihe von Ausnahmen, die sich im Wesentlichen wie folgt darstellen:

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      Gem. § 118 WpHG (§ 37z Abs. 1 WpHG a.F.) sind die §§ 114, 115 und 117 WpHG (§§ 37v, 37w und 37y WpHG a.F.) nicht anzuwenden auf Unternehmen, die ausschließlich

zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von EUR 100 000 oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben

      oder

noch ausstehende, bereits vor dem 31.12.2010 zum Handel an einem organisierten Markt im Inland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR zugelassene Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 50 000 EUR oder dem am Ausgabebetrag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben haben.

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      Die beiden vorbezeichneten Ausnahmen sind allerdings auf Emittenten von Wertpapieren im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG nicht anzuwenden.

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      Die Vorschrift des § 115 WpHG (§ 37w WpHG a.F.) findet darüber hinaus keine Anwendung auf

      sowie