Kapitalmarkt Compliance. Karl Richter
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Название: Kapitalmarkt Compliance

Автор: Karl Richter

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811447035

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СКАЧАТЬ Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Nach Ziff. 3.8 DCGK muss der Vorstand außerdem die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung beachten. Eine weitergehende Konkretisierung dieser Vorschriften enthält der DCGK hingegen nicht. Durch welche Maßnahmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet werden soll, bleibt offen. Die oben genannten Vorschriften des DCGK enthalten jedoch den Kerngedanken des § 93 AktG. Hierin wird die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern geregelt. Aus dieser allgemeinen Sorgfaltspflicht lassen sich die organisatorische Pflichten des Vorstands in Bezug auf die Unternehmenscompliance als Konkretisierung der Leitungsverantwortung des § 76 Abs. 1 AktG ableiten.

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      Der § 93 AktG gilt über die Verweisungsnorm des § 116 AktG für Aufsichtsratsmitglieder entsprechend. Auch ihnen obliegt damit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Da die Leitungsverantwortung des Unternehmens jedoch gem. § 76 Abs. 1 AktG bei dem Vorstand liegt, sind die oben geschilderten organisatorischen Pflichten auf den Aufsichtsrat nicht direkt übertragbar. Die Überwachung der Compliance obliegt primär dem Vorstand.

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      Dem DCGK lässt sich jedoch eine andere Empfehlung hinsichtlich der Organisation der Unternehmenscompliance für den Aufsichtsrat entnehmen, nämlich die Empfehlung einen Prüfungsausschuss einzurichten, der unter anderem auch das Thema Compliance behandeln soll.

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      Die Kodexänderung vom 7.2.2017 sieht vor, dass der Aufsichtsratsvorsitzende bereit sein soll „in angemessenem Rahmen“ mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen zu führen. Auch wenn die Formulierung recht „weich“ ist, wird sie in der juristischen Literatur kritisiert, СКАЧАТЬ