Antikorruptions-Compliance. Simon Schafer
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Название: Antikorruptions-Compliance

Автор: Simon Schafer

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Wirtschaftsrecht

isbn: 9783811457294

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СКАЧАТЬ Bedeutung ist, dass diese nicht als aufgabenwahrnehmende Entscheidungsträger i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB angesehen werden können, bei denen aber gleichwohl die Gefahr einer Beeinträchtigung des Staatshandelns besteht (z.B. Putz- oder Schreibkraft in Büros mit Geheimakten;[81] V-Personen[82]). Buchst. b) erfasst Beschäftigte bei „Zusammenschlüssen“ (etwa Ausschüssen[83]) oder Unternehmen, die ihrerseits für eine (quasi-)behördliche Stelle Verwaltungsaufgaben ausführen. Damit sind insb. Konstellationen des Outsourcings (bspw. im Bereich der massenhaften Datenverarbeitung durch Anwaltskanzleien oder Banken) erfasst.[84] Hinzukommen muss aber in beiden Varianten, dass die betroffene Person verwaltungsrechtlich wirksam[85] i.S.v. § 1 VerpflG auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet worden ist.

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      Hinsichtlich der Beteiligung weiterer Personen sind grds. alle Beteiligungsformen möglich. Nehmerseitige Mittäterschaft setzt allerdings infolge des Sonderdeliktscharakters Amtsträgereigenschaft (Rn. 13–27) bzgl. aller Mittäter voraus; fehlt diese Eigenschaft, liegt nur Teilnahme vor. Agiert ein Dritter als Teilnehmer (etwa als kommunikativer Vermittler oder Geldbote), ist zuerst danach zu fragen, ob eine Teilnahme an der Bestechung oder an der Bestechlichkeit vorliegt. Letzteres ist für den Teilnehmer, der nicht selbst Amtsträger ist, unter Berücksichtigung der in § 28 Abs. 1 StGB angeordneten Strafmilderung bei unqualifizierter Tat (§§ 332 Abs. 1, 334 Abs. 1 StGB) die günstigere, bei Richterbestechung/-bestechlichkeit (§§ 332 Abs. 2, 334 Abs. 2 StGB) die ungünstigere Variante.

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III. Korruptive Konnexität (Unrechtsvereinbarung)

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