Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

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СКАЧАТЬ beantragt, darf weder „unwürdig“ noch „unzuverlässig“ sein. Beides sind auch Widerrufsgründe gem. § 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO. Unwürdigkeit im vorgenannten Sinne ist dann anzunehmen, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt. Ob die Öffentlichkeit von dem Verhalten des Arztes Kenntnis erlangt hat, ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist, ob das Verhalten objektiv geeignet ist, einen Ansehens- und Vertrauensverlust der Ärzteschaft zu begründen.[37] Die überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung[38] geht davon aus, dass bei einem Arzt, der wegen Abrechnungsbetrugs strafrechtlich verurteilt worden ist, regelmäßig das Merkmal der Unwürdigkeit und damit der zwingende Widerruf der Approbation vorliegt. Von einem Arzt erwarte man wegen des Vertrauensverhältnisses zu seinen Patienten in aller Regel nicht nur eine sorgfältige, ordnungsgemäße Behandlung, sondern auch eine ansonsten integre Berufsausübung; hierzu gehört es auch, dass der Arzt den vermögensrechtlichen Interessen des Patienten keinen Schaden zufügt.[39] Im Übrigen muss für die Annahme der Unwürdigkeit kein unmittelbarer Berufsbezug vorliegen.[40] Dies ist ein ganz anderer Ansatz als für das strafrechtliche Berufsverbot, das zwingend einen Zusammenhang zwischen der Straftat und dem ausgeübten Beruf voraussetzt.[41] Insbesondere unter dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit[42] ist es allerdings geboten, die zwingende Folge des § 5 Abs. 2 S. 1 BÄO („ist zu widerrufen“) von der Schwere des Vergehens abhängig zu machen. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Arzt bei einem relativ geringen Schaden und Aburteilung mittels Strafbefehls, nach Wiedergutmachung des Schadens – womöglich noch nach entzogener Kassenzulassung – zusätzlich die Approbation verlieren soll. Eine derartige Auslegung, die jede strafgerichtliche Verurteilung im Abrechnungsverkehr mit der Kasse bzw. dem Patienten ohne Einschränkung für den Widerruf einer Approbation ausreichen lässt, wirft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang auf den Aspekt der Gefahrenabwehr hin; insoweit stelle der Approbationsentzug keine „doppelte“ Bestrafung dar.[43] Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, dass der Widerruf der Approbation wegen Abrechnungsbetrügerei nicht mit einem Sofortvollzug versehen werden muss.[44] Wie häufig gibt es allgemeine Kriterien, an denen der Einzefall zu messen ist[45], wie z.B.: das verhängte Strafmaß, Zahl, Art und Dauer der Verstöße, Vorbelastung des Arztes, Berufsbezug des Fehlverhaltens, Schadenshöhe und Schadenswiedergutmachung, Einsicht und Reue, Bekanntwerden der Vorwürfe und Reaktion der Öffentlichkeit, Zeitablauf.

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2. Berufsausübung

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