Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
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Название: Handbuch Medizinrecht

Автор: Thomas Vollmöller

Издательство: Bookwire

Жанр: Языкознание

Серия: C.F. Müller Medizinrecht

isbn: 9783811492691

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СКАЧАТЬ Entscheidungskompetenz auf Rechtsbildungs- und Rechtsanwendungsinstanzen des Berufsstandes“.[22] Als politische Revolutionäre forderten die Ärzte einen einheitlichen Ärztestand mit Selbstverwaltungsrechten. Dennoch erfolgte formal die „Rückkehr zu einem vollständig eigenen Berufsrecht“[23] erst durch die Reichsärzteordnung 1935 und eine in der Folge erlassene Berufsordnung. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde das „vom Staat abgetrotzte“ Recht (Taupitz) zur Gestaltung des („sublegalen“) Berufsrechts in den Heilberufe-Kammergesetzen der Bundesländer verankert. Mit der Formulierung von Berufsausübungsregeln und dem Führen der Berufsaufsicht sorgen die Kammern mit dafür, dass die jeweiligen Berufsträger ihre Leistungen im Gemeinwohlinteresse kompetent und zuverlässig erbringen.[24] Angesichts einer stark kasuistisch ausgeprägten Rechtsprechung muss jedoch bezweifelt werden, ob dem selbst gestalteten Berufsrecht der Kammern noch jener „machtbeanspruchende“ Charakter zukommt, von dem Taupitz spricht.[25]

      6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der SelbstverwaltungD. Berufsrecht der Heilberufe › II. Aktuelle Entwicklungen

II. Aktuelle Entwicklungen

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      Hinweis

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      6. Kapitel Berufsrecht der Gesundheitsberufe unter Einschluss der Darstellung des Rechts der SelbstverwaltungD. Berufsrecht der Heilberufe › III. Berufsrecht der Ärzte

III. Berufsrecht der Ärzte

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      Die Approbation als Arzt ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2–5 BÄO auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist, nach einem Studium der Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens sechs Jahren, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen, die ärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat, sowie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

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