Zivilprozessrecht. Irmgard Gleußner
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Название: Zivilprozessrecht

Автор: Irmgard Gleußner

Издательство: Bookwire

Жанр:

Серия: JURIQ Erfolgstraining

isbn: 9783811475212

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СКАЧАТЬ Stoffs obliegt dem Gericht („iura novit curia = das Gericht kennt das Recht“). Die Rechtsanwendung ist und bleibt originäre Aufgabe der Gerichte. Diese sind insbesondere nicht an die von den Parteien zitierten Anspruchsgrundlagen gebunden.

      Ausgangsfall

      Auch die Beweiswürdigung (§§ 286, 287 ZPO) obliegt ausschließlich dem Gericht. Ob ein Zeuge (z.B. der Freund von Mona) glaubwürdig ist oder ob der Augenschein zu der Bejahung eines erheblichen Sachmangels führt, ist Sache des Gerichts.

      a) Wahrheitspflicht der Parteien

      48

      Welche Folge hat die Verletzung der Wahrheitspflicht? Bewusst unwahres Parteivorbringen muss das Gericht unberücksichtigt lassen. Außerdem kann ein Prozessbetrug (§ 263 StGB) vorliegen. Zudem kann ein Verstoß gegen § 138 ZPO zum Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB (mit § 263 StGB) oder nach § 826 BGB verpflichten. Schließlich kann eine Wiederaufnahmeklage nach § 580 Nr. 4 ZPO in Betracht kommen.

      b) Richterliche Hinweispflicht

      49

      2. Teil ErkenntnisverfahrenB. Verfahrensgrundsätze › IV. Anspruch auf rechtliches Gehör

IV. Anspruch auf rechtliches Gehör

      50

      51

      In besonders dringlichen Fällen, wie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 937 Abs. 2 ZPO) oder in der Zwangsvollstreckung (§ 834 ZPO), wird auf eine vorherige Anhörung des Gegners verzichtet. Grund ist, dass der Zweck des Verfahrens andernfalls vereitelt werden könnte. Das rechtliche Gehör wird aber nachgeholt, wenn der Betroffene Rechtsbehelfe einlegt.

      52

      JURIQ-Klausurtipp

      Die Anhörungsrüge = Gehörsrüge nach § 321a ZPO ist ein relativ neuer Rechtsbehelf und daher in jedem Fall examensrelevant.

      2. СКАЧАТЬ