Название: Kosmetika
Автор: Angelika Glauninger
Издательство: Bookwire
Жанр: Сделай Сам
isbn: 9783738037265
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Als Korrosionsinhibitoren für die Lagertanks oder Verpackungen von Kosmetika dienen Nitromethan (NITROMETHANE) und Natriumnitrit (SODIUM NITRITE). Auch für diese nitrosierenden Stoffe gibt die Kosmetik-Verordnung Höchstmengen vor und verbietet die Lagerung von Natriumnitrit zusammen mit Nitrosamine bildenden Substanzen.
Theoretisch könnten Nitrosamine aber auch erst auf der Haut entstehen, wenn ein Produkt, das sekundäre Amine enthält (z. B. Pflanzenextrakt) und eines, das Nitrosaminbildner enthält, hintereinander auf die Haut gelangen.
Nitrosamine - und auch deren Aufnahme über die Haut - sind noch nicht zur Gänze erforscht. Man geht aber davon aus, dass selbst bei auf der Haut verbleibenden kosmetischen Produkten bei Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte die Nitrosaminbelastung unter der Nitrosaminaufnahme durch Lebensmittel (z. B. Pökelfleisch und -fisch) liegt.
BSE-Gefahr
Vor einigen Jahren kursierte die Angst vor einer Ansteckung mit BSE (transmissible spongiforme Enzephalopathien) durch Kosmetika, der die Kosmetik-Richtlinie analog zur Verordnung (EG) 999/2001 mit einem Verbot des Risikomaterials begegnete.
Im Jahr 2006 (2006/78/EG) wurde dieser Abschnitt der Richtlinie analog zur Verordnung (EG) 1774/2002 abgeändert und tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 und 2 verboten. Dazu zählen Risikomaterial, verendete, kranke oder vermutlich kranke Tiere sowie mit Schadstoffen belastete Tierkadaver.
Da der BSE-Test eine Infektion erst im Spätstadium der Inkubationszeit nachweist und er seit 2013 nur mehr für auffällige Tiere vorgeschrieben ist, ist ein minimales Restrisiko nicht ausgeschlossen. Weil jedoch einerseits die in Kosmetika eingesetzten tierischen Rohstoffe unter hohen Temperaturen bzw. mit Alkalien weiterverarbeitet werden, die den Virus abtöten würden und andererseits eine Infektion über die intakte Haut als unwahrscheinlich gilt, kann eine Infektion mit BSE durch Kosmetika nahezu ausgeschlossen werden. Möglich wäre lediglich ein Eindringen der Prionen über geschädigte Haut oder Augen.
Nanomaterialien
finden in den letzten Jahren in vielen Bereichen vermehrt Einsatz, so z. B. als Nano-Silber in Textilien, Waschmitteln und Imprägniersprays oder als Nano-Titandioxid in Lacken, Lebensmitteln und Kosmetika.
Noch sind die Gefahren, die von diesen Mikroteilchen ausgehen, nicht völlig erforscht, sicher ist aber, dass sie durch Einatmen Lungenkrebs hervorrufen. Auch könnten manche von ihnen die Haut durchdringen und sich über die Blutbahn im Körper verteilen.
Nanomaterialien werden daher auch in der Kosmetik-Verordnung behandelt: Sie werden als ein "unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern" (1 Nanometer = 1 Milliardstel Meter) definiert, wobei diese Definition dem wissenschaftlichen Fortschritt eventuell noch angepasst werden wird. Liposome, Niosome u. ä. fallen also nicht unter diese Definition.
Fullerene oder Bucky Balls (FULLERENES) sind natürliche Kohlenstoffmoleküle in Nanoform. Das Auftreten in unterschiedlichen Modifikationen erschwert eine abschließende Beurteilung ihrer – möglicherweise auch toxischen – Eigenschaften und ihres Umweltverhaltens. Da Fullerene freie Radikale binden, finden sie sich vor allem in Antifaltencremen.
Wenn ein Kosmetikhersteller ein Produkt mit Nanopartikeln in der EU vertreiben will, muss er der Europäischen Kommission sechs Monate vor dem Inverkehrbringen Sicherheitsnachweise vorlegen. Die Europäische Kommission kann das SCCS um Prüfung ersuchen.
In der Liste der Inhaltsstoffe wird Nanopartikeln das Wort „Nano“ in Klammer nachgestellt wie z. B. TITANIUM DIOXIDE [NANO].
Naturkosmetik
Es soll hier kein Plädoyer gegen die Chemie geführt werden, denn Chemie ist nicht gleich Gift und zahlreiche Giftpflanzen veranschaulichen, dass die Natur nicht immer harmlos ist. Sowohl natürliche als auch naturidentische und synthetische Stoffe haben Vor- und Nachteile.
Der Vorteil natürlicher Stoffe ist, dass sie seit Jahrhunderten vom Menschen verwendet werden und auch größtenteils wissenschaftlich analysiert sind. Sie sind aber in der heutigen Zeit mit Pestiziden und/oder anderen Umweltgiften belastet und/oder können - sofern sie mittels Extraktion gewonnen wurden - Rückstände der Lösemittel beinhalten. Zusätzlich unterliegt ihr Wirkstoffgehalt natürlichen Schwankungen und vor allem: Natur ist begrenzt! Viele natürliche Rohstoffe (z. B. Bisabolol) stehen nicht in der für den Kosmetikmassenmarkt ausreichenden Menge oder zu dem erforderlichen Preis zur Verfügung und werden auf synthetischem Wege nachgebaut.
Der Vorteil dieser naturidentischen Stoffe ist, Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel oder Umweltgifte auszuschließen und in gleich bleibender Qualität erhältlich zu sein. Ihr Einsatz in Kosmetika ist akzeptabel, manche naturidentischen Stoffe können aber wie der Großteil der rein synthetischen Stoffe Rückstände gefährlicher Chemikalien beherbergen. So finden sich z. B. im synthetisch erzeugten Betain Rückstände von Chloressigsäure.
Rein theoretisch könnten die im Labor erzeugten Stoffe frei von Rückständen sein. Doch man verzichtet anscheinend auf bessere Herstellungs- bzw. Reinigungsverfahren, weil Fachleute Gesundheitsrisiko und Kosten-Nutzen abwägen und die Hersteller durch die Kosmetik-Verordnung gedeckt werden, die auch den in Kosmetika verbotenen Stoffen erlaubt, dass sie in Spuren enthalten sind, wenn dies technisch unvermeidlich und das kosmetische Mittel sicher ist. Das bietet zwar einen gewissen Schutz für den Konsumenten, andererseits fehlt der Industrie dadurch aber auch jeglicher Ansporn, neue, "saubere" Techniken zu entwickeln.
Der Begriff Naturkosmetik ist seitens der EU weder rechtlich definiert noch geschützt. Es existiert lediglich ein Entwurf zu "Natural Cosmetic Products" des SCCNFP vom September 2000 (http://www.coe.int/T/E/Social_Cohesion/soc-sp/natcosE.pdf) mit folgenden Definitionen:
Natürliche Stoffe sind Substanzen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs sowie ihre Derivate.
Diese natürlichen Inhaltsstoffe dürfen nur mit physikalischen, mikrobiologischen oder enzymatischen Methoden gewonnen bzw. erzeugt werden.
Extrakte werden mit Wasser, Ethanol und anderen entsprechend natürlich gewonnenen Lösemitteln hergestellt.
Es dürfen nur natürliche Duftstoffe verwendet werden, die durch physikalische Methoden gewonnen wurden.
Als Konservierungsstoffe sind Benzoesäure, Propionsäure, Salicylsäure, Sorbinsäure, PABA, Ameisensäure, Phenoxyethanol und Benzylalkohol zugelassen.
Emulgatoren dürfen nur durch Hydrolyse, Veresterung oder Umesterung aus Fetten und Ölen, Wachsen, Lecithin, Wollwachs, Mono-, Oligo- und Polysacchariden sowie (Lipo)proteinen hergestellt werden.
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