Название: Geschichte Italiens
Автор: Wolfgang Altgeld
Издательство: Bookwire
Жанр: Документальная литература
Серия: Reclam Sachbuch premium
isbn: 9783159610733
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Die Konsuln gingen nicht aus dem bischöflichen Gericht hervor (wie häufig die Stadträte nördlich der Alpen), vielmehr wurde im Laufe der Zeit der Bischof, als Inhaber der [53]Grafenrechte Träger des Blutbannes, von ihnen aus dieser Funktion verdrängt, zumal die Konsuln schon zuvor häufig als Schiedsrichter angerufen worden waren. Nach einer (von Ort zu Ort stark variierenden) Übergangsphase der gemeinsamen Rechtsprechung erschienen die Konsuln schließlich als alleinige Träger der Gerichtsbarkeit. Zwischen die Konsuln und die Versammlung aller Bürger, den Arengo, schoben sich Zwischeninstanzen, meist zwei Räte, ein kleiner von häufig vierzig Mitgliedern und ein großer, dem mehrere hundert Personen angehörten. Daneben gab es Konsuln mit Spezialaufgaben, z. B. consules mercatorum. Komplizierte Verfassungsregeln und ständige Veränderung der Bestimmungen charakterisierten die Kommunen. Die Sitzungen wurden protokolliert (reformationes, riformanze), die Beschlüsse in Statuten niedergelegt.
Indem der Adel ins Stadtpatriziat hineinwuchs, brachte er auch die adlige Lebensweise mit in die Stadt, und zwar durchaus im negativen Sinne: Die Folge waren ständige interne Fehden verfeindeter Familien (als Begleiterscheinung erfolgte der festungsartige Ausbau der »Geschlechtertürme«) und allgemein eine steigende Gewaltbereitschaft – auch das im Gegensatz zu den Verhältnissen nördlich der Alpen, wo die Stadt gerade einen besonders befriedeten Bezirk bildete. Häufig war es deshalb nicht mehr möglich, eine anerkannte Wahl der Konsuln zustande zu bringen. Den Ausweg aus diesem Dilemma, den seit dem zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts fast alle Städte beschritten, bildete die Bestellung eines Podestà. Der Podestà, der zusammen mit einem Team von Richtern, Notaren, Wachmannschaften usw. von außerhalb in die Stadt kam, war während seiner meist einjährigen Amtszeit zuständig für die [54]Stadtregierung, besonders die Rechtsprechung und die militärische Leitung. Es wurde dafür gesorgt, dass er in der Stadt ein Fremder blieb: Er durfte dort keinen Grundbesitz erwerben und auch nicht heiraten. Nach Ablauf der Amtszeit wurde seine Tätigkeit überprüft, Fehlverhalten bestraft. Sofortige Wiederwahl war nicht möglich, aber der Podestà konnte in einer anderen Stadt dasselbe Amt übernehmen oder zu einem späteren Zeitpunkt wiedergewählt werden; auf diese Weise entstand eine Gruppe von berufsmäßigen Podestà, die, nach Art heutiger Fußballtrainer, zwischen den Kommunen hin- und herwechselten.
Der Contado
Der Machtbereich der Kommune sollte die gesamte Diözese des Bischofs umfassen. In diesem Contado (comitatus, Grafschaft) begüterte Kleinadlige zwang man, ihr Gebiet von der Stadt zu Lehen zu nehmen, auch in der Stadt zu wohnen, wo sie unter Umständen ins Patriziat eintraten. In gleicher Weise unterwarf man Landgemeinden und kleinere Nachbarstädte der Herrschaft der Kommune. Die Forderung nach Selbstverwaltung in der eigenen Stadt vertrug sich also ohne weiteres mit der Herrschaft über die Nachbarn; sie diente dem eigenen Vorteil und war nicht etwa Ausdruck einer übergeordneten Freiheitsidee. In den Kommunen dominierte eine stark auf die eigenen Belange ausgerichtete Geisteshaltung, der campanilismo (Kirchturmdenken). Gerade mit den unmittelbaren Nachbarn war man in der Regel bitter verfeindet, Bündnisse schloss man mit dem Nachbarn des Nachbarn, so dass eine [55]schachbrettartige Struktur entstand. Diese Tendenzen überdauerten das Ende der Selbstverwaltung. Ihren Gipfel erreichte die politische Fragmentierung Norditaliens in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts; von der Mitte dieses Jahrhunderts an wurden dann immer mehr kleinere Kommunen von ihren Nachbarn geschluckt, und es entstanden allmählich größere Strukturen.
Popolo und Signorien
Die Herrschaft der patrizischen Oberschicht über die Städte, die in der Wahl der Konsuln bzw. des Podestà und dem Erwerb eines Contado im 12. und 13. Jahrhundert ihren Ausdruck fand, aber auch durch die ständigen internen Fehden das öffentliche Leben belastete, war von zwei Seiten her bedroht: einmal durch die nichtpatrizische Bevölkerung, den popolo, und zum anderen durch die Signorien.
Der popolo, d. h. die zu Besitz gekommene Mittelschicht der Handwerker und Händler (häufig in Zünften oder Gilden organisiert), drängte zur Teilhabe an der Macht. Er organisierte sich selbst als eine Art Staat im Staate mit eigenen Institutionen und Interessenvertretern (capitano del popolo, Anzianen, Volksversammlung), die mit steigendem Einfluss neben die Organe der Stadt traten und mit diesen auf die Dauer als gleichberechtigt galten. Teilweise wurde die adlige Oberschicht regelrecht entmachtet und aus dem politischen Leben verdrängt.
Folgenreicher war aber die Entstehung der Signorien, die übrigens durchaus aus einem Popularregime hervorgehen konnten. Der Signore war entweder eine Einzelperson, die [56]in kritischen Situationen Sondervollmachten erhielt und der Stadt nicht selten auch von außen aufgezwungen wurde: Signori konnten benachbarte Fürsten sein, die so ihren Einflussbereich erweiterten, oder auch Kardinäle im Auftrag des Papsttums. In anderen Fällen gewann eine Familie in der Stadt durch ihre überragende wirtschaftliche Stellung übermächtigen politischen Einfluss und konnte den gewählten Gremien ihren Willen aufzwingen. Dies ließ sich etwa durch ein ständiges Podestat (so oft bei auswärtigen Signori) oder in ganz unförmlicher Weise durch Beeinflussung, auch Manipulation der Wahlen und geschickten Einsatz der eigenen Klientel bewerkstelligen (klassisches Beispiel sind die Medici in Florenz); es gab aber auch Fälle, in denen die Kommune durch förmlichen Beschluss die Signorie übertrug. Der Signore versuchte, die Macht in seiner Familie erblich werden zu lassen. Dazu konnte auch eine von außen kommende Legitimation nützlich sein, etwa die Verleihung des Reichsvikariats durch den deutschen König/Kaiser. Im »Idealfall« mündete diese Entwicklung in die Erhebung in den erblichen Fürstenstand seitens des Reiches, aber dies gelang nur wenigen Familien.
Die Bevölkerung leistete gegen die Ausbildung der Signorien nur wenig Widerstand. Die »demokratische« Verfassung blieb äußerlich bestehen und wurde nur innerlich ausgehöhlt; insbesondere blieben die lukrativen Ämter in der Stadt und vor allem in den unterworfenen Nachbarstädten erhalten, von denen die Bürger (insbesondere die Klientel des Signore) weiterhin profitieren konnten – auch dies ein Beweis dafür, dass es sich bei der Selbstverwaltung der Kommunen um praktische, vorteilsbezogene Politik handelte und nicht um abstrakte Freiheitsideen.
[57]Die Normannen in Süditalien
um 1000 | Erstes Auftreten von Normannen in Süditalien. |
1029 | Grafschaft Aversa: erster Normannenstaat in Süditalien. |
1047 | Kaiser Heinrich III. belehnt Rainulf von Aversa und Wilhelm von Hauteville. |
1053 | Schlacht bei Civitate: Papst Leo IX. unterliegt den Normannen. |
1059 | Richard von Aversa und Robert Guiskard |
(Apulien, Kalabrien, Sizilien) nehmen ihre Gebiete vom Papsttum zu Lehen. | |
1061–1088 | Normannische Eroberung Siziliens. |
1071 | Bari normannisch: definitives Ende der byzantinischen Herrschaft in Italien. |
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