Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte. Johannes Hofmann
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      32 KLAUCK, Hans-Josef, Hausgemeinde und Hauskirche im frühen Christentum (= Stuttgarter Bibelstudien 103) Stuttgart 1981, 30f., zitiert nach HÜBNER (wie S. 32) 58.

      33 So GNILKA (wie oben) 39 und H ÜBNER (wie S. 32) 59. Das „dienstliche Zusammenspiel“ zwischen dem Apostel Paulus und den Episkopen und Diakonen kommt bei B ÖHM (wie oben) 120 nicht in den Blick.

      34 Zum entsprechenden Argumentationsgang des Clemens vgl. im Folgenden auch KNOCH, Otto, Die »Testamente« des Petrus und Paulus. Die Sicherung der apostolischen Überlieferung in spätneutestamentlicher Zeit (= Stuttgarter Bibelstudien 62) Stuttgart 1973, 93f.

      35 VOGT, Hermann Josef, Zum Bischofsamt in der frühen Kirche, in: Theologische Quartalschrift 162 (1982) 221-236; hier 221.

      36 Zur Datierung vgl. SCHNELLE (wie S. 32) 374.

      37 Vgl. GNILKA (wie S. 36) 35.

      38 Zur Spätdatierung des Ignatius von Antiochien vgl. den Forschungsüberblick von PROSTMEIER, Ferdinand R., Ignatius von Antiochien, in: DÖPP, Siegmar / GEERLINGS, Wilhelm (Hg.), Lexikon der antiken christlichen Literatur, Freiburg Basel Wien 20023, 346-348; hier 347 sowie BÖHM (wie S. 36) 123 Anm. 43 (jeweils mit Literatur).

      39 Ähnlich äußert sich Ps.-Ignatius gegenüber den Christen von Tralles: „Desgleichen sollen alle die Diakone achten wie Jesus Christus, ebenso den Bischof als Abbild des Vaters, die Presbyter aber wie eine Vereinigung von Aposteln. Ohne diese ist von Kirche nicht die Rede“ (Trall. 3,1).

      40 Zu den Diakonen bei Ignatius vgl. hier und im Folgenden FISCHER (wie oben) 128f.

      41 NOLLÉ (wie S. 49) 258.

      42 Zur Rolle der Propheten als ur- und frühchristliche Gemeindeautoritäten vgl. die Kapitel 2.2.2.1 und 2.2.2.3.

      43 Zum weiblichen Diakon Phöbe vgl. Kapitel 2.2.2.2.

      44 Zur Beheimatung der ur- und frühchristlichen Gemeinden im oikos oder domus vgl. auch die Kapitel 1.6, 7.4.2 und 7.4.5.

      45 Zum Aufkommen des einheitsstiftenden Synodalwesens vgl. Kapitel 3.3, zur Thematik und zu den synodalen Prozessen während des Osterfeststreits vgl. Kapitel 5.3.1.

      46 Zum weiblichen Diakon Phöbe vgl. Kapitel 2.2.2.2.

      47 Die östlichen und westlichen Zeugnisse des ersten christlichen Jahrtausends für den weiblichen Diakonat vgl. bei REININGER, Dorothea, Diakonat der Frau in der Einen Kirche: Diskussionen, Entscheidungen und pastoral-praktische Erfahrungen in der christlichen Ökumene und ihr Beitrag zur römisch-katholischen Diskussion, Ostfildern 1999, 82-113.

      48 So vor allem seit der bahnbrechenden Studie von MARKSCHIES, Christoph, Wer schrieb die sogenannte Traditio Apostolica? Neue Beobachtungen und Hypothesen zu einer kaum lösbaren Frage aus der altkirchlichen Literaturgeschichte, in: KINZIG, Wolfram / MARKSCHIES, Christoph / VINZENT, Markus (Hg.), Tauffragen und Bekenntnis. Studien zur sogenannten „Traditio Apostolica“ und zu den „Interrogationes de fide“ und zum „Römischen Glaubensbekenntnis“ (= Arbeiten zur Kirchengeschichte 74) Berlin New York 1999, 1-74.

      49 Zu den Bekennern vgl. unten Kapitel 2.6.1.4.

      50 MARKSCHIES (wie Anm. 48) 50.

      51 In diesem Licht wird es verständlich, warum die Nachbarbischöfe im weiteren Verlauf der Entwicklung das gesamte Wahlverfahren an sich ziehen werden.

      52 Zur Mitwirkung der Presbyter bei der Taufe der TA vgl. die Kapitel 7.2.4.2, 7.2.4.3 und 7.2.4.5.

      53 GEERLINGS, Traditio Apostolica (wie S. 59) 171.

      54 Mitte des 3. Jahrhunderts erlischt auch die Sündenvergebungsvollmacht der Bekenner, wie aus Kapitel 7.3.2 hervorgeht.

      55 Zu den Zulassungsvoraussetzungen der Taufbewerber in der TA vgl. die Kapitel 7.2.3.2 und 7.2.3.3.

      56 Zu vergleichbaren weiblichen Autoritäten in kleinasiatischen Christengemeinden des 1. und 2. Jh.s vgl. Kapitel 2.5.2.

      57 Zu den aus dem Synagogengottesdienst übernommenen Elementen der kirchlichen Liturgie vgl. Kapitel 7.1.

       3. Theorie und Praxis der kirchlichen Einheit in den ersten drei Jahrhunderten

      In den ersten zwei Jahrhunderten besteht die Kirche vor allem aus Einzelgemeinden bzw. in der Einzelgemeinde. Vor Ort ist die Ortsgemeinde die Kirche Jesu Christi. Um Kirche zu sein, ist sie auf nichts außerhalb ihrer selbst angewiesen. Ihre Einheit mit Christus, die Einheit ihrer Gemeindemitglieder untereinander und ihre Gemeinschaft mit anderen Ortsgemeinden kommt insbesondere in der gemeinsamen Eucharistiefeier zum Ausdruck. Die rasche Zunahme der Christen, ihre Präsenz in allen Gesellschaftsschichten, in allen Provinzen des Reichs, in der Stadt und auf dem Land, ruft den Gemeinden jedoch ihre Pluralität ins Bewusstsein. Aufgrund der wachsenden Kontakte unter den Gemeinden macht sich diese Pluralität noch deutlicher bemerkbar; denn im 2. und 3. Jahrhundert nimmt der briefliche und sonstige Austausch zwischen den Gemeinden erheblich zu. Man zeigt sich gegenseitig die Wahl eines neuen Bischofs an, berichtet einander über Krisenerscheinungen, tauscht sich zu theologischen Fragen aus und lässt sich zu bestimmtenTerminen Grußschreiben zugehen. Diese wachsende Kommunikation, die manchmal auch die Wahrnehmung von befremdlicher Pluralität mit sich bringt, verstärkt unter den Christen die Tendenz, ihre Einheit in Glauben und kirchlicher Gemeinschaft deutlicher zu erfassen. Es geht ihnen darum, nicht nur eine Vielzahl von nebeneinander СКАЧАТЬ