Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte. Johannes Hofmann
Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Zentrale Aspekte der Alten Kirchengeschichte - Johannes Hofmann страница 19

СКАЧАТЬ des Bischofs. Im Gebet zur Presbyterweihe wird daher um den Geist des Rates des Presbyteriums gebetet (TA 7), wobei der Geist des Rates sowohl die Eingliederung des Presbyters in das Kollegium als auch seine Beraterfunktion fördern soll.

      Als Helfer assistieren die Presbyter dem Bischof bei der Spendung der Taufe.52 Obwohl sie im Weihegebet der TA nirgends mit der Eucharistie in Verbindung gebracht werden, kann der Dienst der Presbyter bei der Eucharistiefeier doch sicher benannt werden: Sie sprechen zusammen mit dem Bischof das Eucharistische Hochgebet, sind also seine „fast ebenbürtigen“ Konzelebranten, helfen ihm beim Austeilen der eucharistischen Gaben und vertreten ihn daher wahrscheinlich auch in seiner Abwesenheit in der Gemeinde-Eucharistie. In diesem Fall dürften sie wohl die für den Bischof vorgesehenen Gebete sprechen, da ihnen laut der TA kraft ihrer Weihe – wie dem Bischof – das Priestertum (sacerdotium) zukommt. Außerdem übernimmt in Abwesenheit des Bischofs ein Presbyter den Vorsitz beim Liebesmahl (Agape) der Gemeinde und segnet und verteilt dabei Brotstücke (eulogiae) (TA 28).

      Darüber hinaus fordert TA 39, dass sich die Presbyter und Diakone täglich an einem vom Bischof bestimmten Ort versammeln sollen, um die Gläubigen zu unterrichten. Demnach gehört das Lehren zu den ordentlichen Verpflichtungen der Presbyter und Diakone. In der Regel halten die Presbyter – neben Diakonen und Laien – auch den Katechumenenunterricht. Vielleicht umfasst ihre Lehrfunktion in Abwesenheit des Bischofs sogar die Predigt des Gemeinde-Gottesdienstes.

      Auf die Frage, wie man Presbyter wird, gibt die TA nur die halbe Antwort. Eine dem Presbyter-Weihegebet vorausgehende Rubrik (TA 7) beschreibt den Weihevollzug, der in Handauflegung und Gebet des Bischofs sowie in einer die kollegiale Gemeinschaft ausdrückenden Handauflegung der Presbyter (TA 8) besteht. Von einer Beteiligung der Gemeinde bei der Bestellung der Presbyter ist nicht die Rede. Doch sollte dieses Schweigen nicht zu falschen Schlüssen verleiten. Denn andere Quellen bezeugen z.B. für das Rom des 3. Jahrhunderts, dass sich die Gläubigen dort an der Wahl der Presbyter beteiligt haben.

      Das Gebet zur Presbyterweihe bittet Gott für den Weihekandidaten um den Geist der Gnade und des Rates des Presbyteriums. Dieser soll ihn befähigen, dem Volk beizustehen und es zu leiten. Unter Anspielung auf Num 11,16-25, wo von Mose und den siebzig Ältesten die Rede ist, wird auch ein anamnetisches Element in das Gebet eingeführt. Dadurch kommt zum Ausdruck, dass der Presbyter an demselben Geist wie der Bischof und auch an seinem Leitungsamt Anteil erhält, dass er Letzteres aber kollegial im Rat der Presbyter ausübt.

       2.6.1.3 Der Diakon

      Der Diakon nimmt in der Ämterhierarchie der TA den dritten Platz ein. Sein Amt unterscheidet sich deutlich vom Bischofs- und Presbyteramt. Denn TA 8 stellt ausdrücklich fest, dass er nicht den dem Presbyterium eigenen Geist empfängt und auch nicht am Rat des Klerus teilnimmt. Er ist also nicht zur Ausübung des Priestertums (sacerdotium) bestellt. Vielmehr untersteht er dem Bischof, ist dessen Diener und Helfer und hat ihn auf das Anstehende aufmerksam zu machen (TA 8). In der Eucharistiefeier bringt er ihm die eucharistischen Gaben (TA 4), während er beim abendlichen Lichtsegen die Lampe herbeiträgt (TA 25).

      Wie der Presbyter – und insbesondere als sein Vertreter – kann der Diakon noch weitere Funktionen wahrnehmen. So teilen beide die Eucharistie aus (TA 22), vertreten den Bischof bei der Agape (TA 28), unterrichten die Gläubigen und Katechumenen, beten mit ihnen (TA 39) und segnen die Kranken (TA 24).

      Wie die Rubrik zur Diakonenweihe ausführt, wird der Diakon in einem der Bischofswahl analogen Wahlverfahren, bei dem auch die Gläubigen mitwirken, in sein Amt bestellt (TA 8). Geweiht wird er durch Handauflegung und Gebet des Bischofs.

      Das Weihegebet erbittet für den Diakon den Geist der Gnade, der Aufmerksamkeit und des Eifers und bezeichnet sein Amt als einen Dienst in der Kirche (TA 8), während die dem Weihegebet vorangehende Rubrik dieses als einen Dienst für den Bischof genauer charakterisiert.

      Obwohl das Weihegebet die Rolle des Diakons bei der Eucharistiefeier besonders hervorhebt, berührt es damit nur einen Aspekt seines Amts und verfolgt nicht die Absicht, die Assistenz des Diakons bei der Eucharistiefeier als seine Hauptaufgabe zu charakterisieren. In der pastoralen Praxis sorgt der Diakon der TA vielmehr vor allem für die sozial Bedürftigen und Kranken (TA 24 u. 34), wenn davon im Weihegebet auch nicht die Rede ist.

       2.6.1.4 Der Bekenner

      Der Bekenner (confessor, ὁμολογητής) nimmt in der Gemeinde der TA eine Sonderstellung ein. Denn die TA bestimmt, dass einem Christen, der um seines Glaubens willen verhaftet oder vor Gericht gestellt worden ist, zum Diakonat oder Presbyterat nicht die Hand aufgelegt werden soll, da ihm aufgrund seines Bekenntnisses die Würde eines Presbyters zukomme (TA 9). Eine Handauflegung müsse bei ihm erst erfolgen, wenn er zum Bischof eingesetzt würde.

      Diese Vorschrift beruht auf der in der Kirche vom ausgehenden 2. bis zur Mitte des 3. Jahrhunderts weit verbreiteten Überzeugung, dass der Heilige Geist die Bewährung in der Verfolgung garantiere, und dass derselbe Geist auch die Amtsgnade verleihe. Wer also die Stärkung durch den Geist erhalten und sich daher in der Verfolgung bewährt hat, der hat damit ein deutliches Zeichen seiner Geistbegnadung geliefert. Als Geistträger ausgewiesen kann er ohne Weihe ins Presbyterium eingegliedert werden.

      Die Sonderstellung des Bekenners stellt in dieser Ära nichts Ungewöhnliches dar. Sie spiegelt vielmehr das in den ersten drei christlichen Jahrhunderten rechtlich noch nicht geklärte Verhältnis zwischen Amt und Charisma wider. Die durch Weihe geistlich zugerüsteten Amtsträger und die vom Heiligen Geist selbst beschenkten Charismatiker stehen gewissermaßen noch auf einer Stufe. Folglich stimmt das in der TA dokumentierte Ansehen der Bekenner noch „mit Theorie und Praxis der Kirche vor den großen Verfolgungen überein“53 und liefert so ein wichtiges Kriterium für die Datierung der TA.

      Denn die Möglichkeit, einen Bekenner ohne Handauflegung ins Presbyterium aufzunehmen, erlischt seit den großen Verfolgungen in der Mitte des 3. Jahrhunderts, da seither ein sprunghafter Anstieg der Bekenner zu verzeichnen ist.54 Die Eingliederung der Bekenner in den höheren Klerus und die damit verbundene volle oder partielle Besoldung hätte die betroffenen Gemeinden zu sehr belastet. Hinzu kommt, dass in der nunmehr voll ausgebauten Kirchenorganisation für charismatische Bekenner kein Platz mehr ist.

       2.6.2 Die Dienste in der Traditio Apostolica

      Neben den in der Regel durch eine Weihe verliehenen Ämtern, die bisher im Blick waren, gibt es in der Gemeinde der TA auch eine Reihe von Diensten, mit denen Frauen und Männer durch Ernennung beauftragt werden.

       2.6.2.1 Die Witwe

      Als Witwe (vidua, χήϱα) wird in der TA einerseits die für kirchliche Aufgaben eingesetzte verwitwete Frau, die so genannte Gemeindewitwe, bezeichnet (TA 10). Es kann damit aber auch die der Unterstützung bedürftige, arme Witwe gemeint sein. Denn auch sie ist der Sorge der Gemeinde anvertraut, weshalb z.B. vor der Zulassung der Taufbewerber ihr Einsatz zugunsten der Witwen überprüft wird (TA 20)55.

СКАЧАТЬ